WAS IST MINERGIE? – MINERGIE-HAUS-BAUEN | MINERGIE-STANDARD | MINERGIE-FACHPLANER | ENERGIE-KOSTEN-EINSPARUNG MINERGIE | MINERGIE VOR- & NACHTEILE –

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Minergie ist ein Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen und ist vor Missbrauch geschützt.

Im Zentrum steht der Komfort – der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung.

Der spezifische Energieverbrauch gilt als Leitgrösse, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren. Dadurch ist eine zuverlässige Bewertung gegeben. Relevant ist nur die zugeführte Endenergie.

Der Baustandard Minergie geniesst eine breite Akzeptanz. Gründe gibt es viele, der wichtigste: Bauherrschaften, Architekten und Planer, sind in der Gestaltung, in der Materialwahl und in der inneren und äusseren Struktur eines Gebäudes völlig frei.

In der Baubranche hat sich mittlerweile ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen (Fachpartner) und Produkten (Module) für Minergie-Bauten entwickelt. Zu den Anbietern zählen Architekten und Planer, Hersteller von Materialien, Bauteilen und Systemen. Die Breite dieses Marktes fördert die Qualität.

Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutlich tiefere Energiekosten. Minergie setzt Ziele und macht keinerlei Auflagen, wie diese Ziele zu erreichen sind. Damit bleibt der Bauherrschaft und den Planern des Gebäudes jede gestalterische Freiheit; auch die Wahl der Materialien und des Energieträgers ist Sache der Beteiligten.

Nutzen und Vorteile
Minergie ist ein Qualitätslabel für Neubauten und modernisierte Altbauten aller Gebäudekategorien. Im Vordergrund steht der Komfort für die Nutzerschaft. Da sich die Bauqualität eines Gebäudes über den Energieverbrauch bewerten lässt, eignet sich diese Schlüsselgrösse dafür hervorragend. Als Mass für diese Bewertung dient der Energiebedarf je Quadratmeter beheizter Wohnfläche.

Die Vorteile des Baustandards
Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutliche Energiekosteneinsparungen.

Der thermische Komfort in Bauten mit gut gedämmten und dichten Aussenwänden, Böden und Dachflächen ist höher. Der Grund: Die inneren Oberflächen der Bauhülle sind wärmer, keine Kältestrahlung und keine Zugserscheinungen. Diese Eigenschaften wirken sich auch während sommerlichen Hitzetagen aus: Das Gebäude ist vor Übertemperaturen besser geschützt.

Werterhaltung: Die Bauqualität wirkt sich auf den mittel- und langfristigen Wert einer Liegenschaft sehr stark aus. Gemäss der Studie „Minergie macht sich bezahlt“ der Zürcher Kantonalbank beträgt der Mehrwert eines Minergie-Einfamilienhauses bei sonst identischen Hauseigenschaften gegenüber eines konventionellen Einfamilienhauses rund 7 %. Bei einem Mehrfamilienhaus beträgt der Mehrwert bzw. der am Markt erzielte Aufpreis 3,5 % (Richtwerte ca.).

Energiekosteneinsparung: Jede eingesparte Kilowattstunde macht sich auf dem Konto bemerkbar – während Jahrzehnten. Allfällige Mehrkosten der besseren Bauqualität lassen sich so kompensieren.

Und die Lüftungsanlage?
Bei einer dichten Gebäudehülle ist eine systematische Lufterneuerung unverzichtbar, um anfallende Feuchte und Schadstoffe abzuführen. Sinnvollerweise erfolgt diese Lufterneuerung mit Rückgewinnung von Wärme aus der belasteten Luft. Die Kombination von dichter, gut gedämmter Hülle und mechanischer Lüftung schafft gute Komfortverhältnisse.


Die Gründe:

  • Gute Luft ist das wichtigste Argument für eine Komfortlüftung.
  • Die Wohnräume sind vor Lärm geschützt, ohne Verzicht auf frische Luft. Dieser zusätzliche Schutz bedeutet besonders an lärmgeplagten Lagen grosse Vorteile: Die Vermietbarkeit respektive der Eigennutzwert eines Wohnhauses wird verbessert.
  • Pollen und Keime werden von den Filtern gebunden. Die Luftqualität im Wohnraum ist deutlich besser als im Aussenraum. Dieser Befund basiert auf einer Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit.
  • Der Wärmetauscher im Lüftungsgerät garantiert, dass auch ursprünglich kalte Luft vorgewärmt in die Wohnräume strömt. Während sommerlicher Hitzeperioden lässt sich dieser Tauscher in der Regel umgehen.
  • Der Bezug zur Umgebung bleibt gewahrt. Denn die Fenster können bedenkenlos geöffnet werden, beispielsweise im Frühjahr beim ersten Vogelgezwitscher.

Der volkswirtschaftliche Aspekt
Von einer verbesserten Bauweise profitiert das einheimische Gewerbe. Die bei den Energiekosten eingesparten Gelder sind in der Bausubstanz gut angelegt. Und sie sind dort über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes respektive der Installationen kostenwirksam. Bei einer Energiepreissteigerung ist dieser Effekt noch deutlicher. Verbesserte Bauweisen fördern auch Innovationen in der Bau- und Haustechnik.

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WAS IST MINERGIE-P? – MINERGIE-P-HAUS-BAUEN | MINERGIE-P-BAUSTANDARD | MINERGIE-P-FACHPLANER | ENERGIE-KOSTEN-EINSPARUNG MINERGIE-P | MINERGIE-P VOR- & NACHTEILE –

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Minergie-P-Häuser sind konsequent darauf ausgerichtet, Energie effizient zu nutzen, den Verbrauch generell zu senken und langfristig auch Kosten einzusparen.

Auch Laien können sich mittlerweile unter Minergie etwas vorstellen. Doch was bedeutet Minergie-P? Der Begriff, der seit 2002 in der Schweiz für Gebäude existiert, lehnt sich an den aus Deutschland bekannten Passivhaus-Standard an. Die Richtlinien legen einen maximalen Verbrauch von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr fest. Im Gegensatz zum Minergie-Standard, der sich meist auch noch in der Planungsphase realisieren lässt, erfordern Bauten nach Minergie-P von Beginn weg eine darauf ausgerichtete Planung.

«Oberster Grundsatz ist, Energieverluste zu vermeiden und wo immer möglich die passive Energie der Sonne zu nutzen», sagt Markus Baggenstos, Architekt und ceo der architekturbuero-schweiz.ch. Damit das Ziel erreicht wird, müssen alle Komponenten eines Hauses nach Standard Minergie-P exakt aufeinander abgestimmt sein:

  • Standort: Minergie-P-Bauten können grundsätzlich an jedem beliebigen Standort erstellt werden. Optimal, vor allem für Einfamilienhäuser, sind nach Süden orientierte Grundstücke mit möglichst wenig Schattenwurf durch benachbarte Bauten.
  • Positionierung auf dem Grundstück: Je besser ein Minergie-P-Haus von der Sonne beschienen wird, desto weniger Energie benötigt es in der kalten Jahreszeit. Darum sollte das Gebäude auf dem Grundstück so positioniert werden, dass es möglichst viel von der Sonne profitiert.
  • Kubatur: Zur Einhaltung des Standards muss die Gebäudehülle im Verhältnis zum Volumen eine möglichst kleine Oberfläche aufweisen. Bewährt haben sich deshalb möglichst kompakte Bauweisen.
  • Fensterflächen: Minergie-P-Häuser benötigen Fenster mit Dreifachverglasung. Optimal ist es, wenn die nach Norden gerichtete Fassade möglichst wenige und möglichst kleine Fenster hat. Nach Süden hingegen sind grosse Fenster erwünscht, um die Wärme der Sonne in den Wintermonaten ins Haus zu holen (passive Sonnenenergienutzung).
  • Fassaden, Dach und Keller: Sämtliche Aussenflächen eines Minergie-P-Hauses müssen gut isoliert sein – auch Boden und Wände des Kellers. Üblich sind Isolationsstärken von 30 bis 40 Zentimetern Dicke.
  • Dichtigkeit: Undichte Stellen und kleine Ritzen bewirken hohen Energieverlust. Minergie-P-Bauten müssen deshalb äusserst luftdicht sein. Die Dichtigkeit wird vor Erteilung des Labels mit einer sogenannten Blower-Door getestet: Statt der normalen Haustür wird eine Tür mit einem Ventilator eingesetzt, der die Luft aus dem Haus absaugt oder hineinbläst. So zeigt sich schnell, ob durch undichte Stellen Luft ins Haus nachströmt.
  • Beschattung: Da Minergie-P-Häuser oft grosse, nach Süden gerichtete Fenster aufweisen, die im Winter die Wärme der tiefstehenden Sonne nutzen, ist für den Betrieb im Sommer eine gute Beschattung wichtig. Neben aussenliegenden Storen sind auch Vordächer oder Balkone bewährte Elemente: Sie schirmen die im Sommer hochstehende Sonne gut ab.
  • Heizung: Auch Minergie-P-Häuser kommen nicht ohne Heizung aus. Die benötigte Leistung ist aber gering und kann meist durch das Nachwärmen der Luft in der Lüftungsanlage gelöst werden. Erlaubt ist eine Heizung, die pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche maximal zehn Watt Leistung erbringt. Bei schlecht gelegenen Bauten (Nordlagen) sind deshalb zumindest in einzelnen Zimmern zusätzliche Heizungen nötig.
  • Energieversorgung: Zumindest ein Teil der Energie für die Versorgung von Minergie-P-Häusern muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Exakte Vorschriften gibt es nicht, doch bei der Berechnung des Verbrauchs für die Erteilung des Labels wird nicht erneuerbare Energie entsprechend stärker gewichtet.
  • Für die Bereitstellung von Wärme und heissem Wasser in Minergie-P-Bauten stehen verschiedene bewährte Systeme zur Verfügung – etwa Kompaktgeräte mit integrierter Wärmepumpe und Lüftungsgeräte mit Wärmetauscher. Sie heizen wenn nötig die Luft auf, be- und entlüften das Haus und erzeugen das Warmwasser. Der nötige Strom kann mit Solarzellen erzeugt werden. Übers Jahr betrachtet, wird das Haus so zum Nullenergiehaus, da der Strom vollständig selber hergestellt werden kann. Zum Einsatz kommen aber auch konventionelle Pelletheizungen und Sonnenkollektoren zur Unterstützung der Heizung und zur Aufbereitung von Warmwasser.
  • Lüftungsanlage: Eine mechanische Belüftung ist für Minergie-P-Häuser obligatorisch. Sie ersetzt in der kalten Jahreszeit das energieintensive Lüften über die Fenster. Neben Kombigeräten kommen auch Lüftungsgeräte mit eingebautem Wärmetauscher zum Einsatz. Sie geben gemäss Herstellerangaben bis zu 90 Prozent der Abwärme aus der abgesaugten, verbrauchten Luft an die Frischluft weiter.
  • Haushaltsgeräte: Auch der Verbrauch von Kochherd, Geschirrspüler und Waschmaschine ist bei Minergie-P-Häusern ein wichtiger Aspekt. Vorgeschrieben sind mindestens Geräte der Verbrauchsklasse A respektive A+ bei Kühlgeräten.
  • Benutzerverhalten: Noch entscheidender als im Minergie-Haus ist das Verhalten der Bewohner in Häusern nach Standard Minergie-P. Gekippte Fenster in der kalten Jahreszeit etwa können die Energieversorgung schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Sie sind aufgrund der eingebauten Belüftungsanlage schlicht nicht nötig.

BAUBEWILLIGUNG (BAUGESUCH) ODER ANZEIGEVERFAHREN – WAS BRAUCHEN SIE? – BAUBEWILLIGUNG / BAUGESUCH HAUS BAUEN | BAUBEWILLIGUNG KOSTEN / GEBÜHREN | ARCHITEKT-KOSTEN-BAUEINGABE –

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Die Gesetze in den einzelnen Gemeinden sind in den Grundzügen gleich aufgebaut, unterscheiden sich jedoch in teils wichtigen Details. Was in der einen Gemeinde ohne Bewilligung erstellt werden kann, benötigt anderswo eine. In der ganzen Schweiz gilt grundsätzlich die Faustregel: Bei einer Nutzungsänderung oder wenn das Gebäude äusserlich verändert wird, braucht es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baubewilligung.

Bei kleineren Projekten genügt aber oft das raschere und günstigere Anzeigeverfahren – zum Beispiel beim Einbau eines zusätzlichen Dachfensters. Beim Anzeigeverfahren reicht man beim Bauamt eine Skizze mit den Baumassen ein und erhält – ohne dass das Projekt öffentlich aufgelegt wird – die Bewilligung. Dadurch kann es auch keine Einsprachen geben. Das Anzeigeverfahren ist meist innert weniger Wochen erledigt und kostet nur eine Bearbeitungsgebühr.

Ist aber ein normales Bewilligungsverfahren nötig, etwa für den Ausbau des Estrichs zu Wohnräumen, muss man mehr Zeit und Geld einrechnen.

Die Gebühren orientieren sich in der Regel an der Höhe der Baukosten oder des Bauvolumens. Das Verfahren dauert mit allen Fristen mindestens drei Monate. In der Stadt Zürich zum Beispiel zahlt man für Bauvorhaben bis 120 000 Franken rund 4 Prozent Gebühren – also bis zu 4800 Franken. Ist ein Architekt ins Projekt involviert, erstellt er das Gesuch und reicht es auch ein. Plant man auf eigene Faust, lohnt es sich, mit den ersten Skizzen beim Bauamt vorbeizuschauen. Danach weiss man, ob die eigenen Ideen überhaupt bewilligungsfähig sind und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.


Zonenpläne und Ausnutzung beachten

Den Rahmen für die Bewilligung setzen die Zonen­pläne, die Ausnutzungsziffern sowie die detaillierten Regelungen im Baugesetz der Gemeinde. Im Detail bedeutet das:

  • Die Zonenpläne legen fest, welche Nutzungen in welcher Zone möglich sind. So dürfen zum Beispiel Wohnungen nur gebaut werden, wenn die Zone das vorsieht (Wohnzone oder gemischte Wohn- und ­Gewerbezone).
  • Die Ausnutzungsziffer wiederum gibt an, wie viel Wohnfläche im Verhältnis zur Grösse des Grundstücks realisiert werden kann.

Beispiel: In einer Zone mit einer Ausnutzung von 0,3 können auf einem 500 Quadratmeter grossen Grundstück 150 Quadratmeter Wohnfläche gebaut werden. Das Baugesetz hält unter anderem auch fest, wie hoch Gebäude werden dürfen, welchen Dämmwert Fassaden haben müssen und welcher Abstand zu Nachbargrundstücken einzuhalten ist.

In der Regel braucht es zur Einreichung eines Baugesuchs Grundrisspläne und Schnittzeichnungen durch das Gebäude im Massstab 1:100 in mehrfacher Ausführung sowie bestimmte Formulare des örtlichen Bauamtes.

Nach Abgabe der Unterlagen prüft das Bauamt, ob sie komplett sind, und publiziert dann das Baugesuch. Parallel zur laufenden Frist von 20 bis 30 Tagen wird das Gesuch von verschie­denen Amtsstellen geprüft, etwa vom Tief- und Hochbau-Amt sowie von der Feuerpolizei. Haben alle Stellen grünes Licht ge­geben, wird die Baubewilligung erteilt – manchmal mit gewissen Auflagen. Wurde während der Auflagefrist von niemandem ein Baurechtsentscheid eingefordert, kann mit dem Bau begonnen werden. Andernfalls heissts nochmals 30 Tage warten, ob keine Einsprache eingeht.

Nach Abschluss der Arbeiten muss das Bauamt informiert werden. Es prüft dann, ob alle baulichen Massnahmen den eingereichten Plänen entsprechen.


Um- und Ausbaupläne: Dafür braucht es eine Baubewilligung

Die Baugesetze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. In den folgenden Fällen ist die Handhabung jedoch klar.


Benötigt eine Baubewilligung oder zumindest ein Anzeigeverfahren

  • Estrichausbau zu Wohnraum
  • Erstellen einer einplätzigen Garage
  • Tausch der Heizungsanlage
  • Einbau von Dachfenstern
  • Aussenisolation der Fassade
  • Gartenhaus


Hier braucht es keine Baubewilligung

  • Neuanstrich der Fassade in derselben Farbe
  • Abbruch einer inneren Trennwand ohne ­Nutzungsänderung
  • Aufstellen eines einzelnen Briefkastens
  • Gartenzaun errichten (max. 80 cm hoch)
  • Kinderschaukel
  • Solaranlagen auf Gebäuden, die nicht unter Schutz stehen.
    Sie müssen bezüglich Einbautiefe, Position und maximaler Grösse den Vorgaben des Bauamts entsprechen.

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5 Wohnungen mit brutto Geschossflächen 4 x 4.5-Zimmer mit 134 m2 | 1 x 5.5-Zimmer Attika mit 150 m2 ✓ 20 Tiefgaragenplätze ✓ 150 m2 Gewerbefläche ✓ Umgebauter Raum 5'000 m3 ✓ Massivbauweise mit EPS-Aussenwärmedämmung ✓ Luft-Wasser Wärmepumpe ✓ Altersgerecht ✓ Liftanlage GEBÄUDEKOSTEN (BKP 2) ca. CHF 2’900'000.00
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Die Bedürfnisse der Bauherrschaft bestimmen den Auftragsumfang: Entweder führt architekturbuero-schweiz.ch als Generalunternehmung (GU) auf der Basis bereits vorliegender Projektunterlagen und ausgearbeiteter Baupläne sämtliche Leistungen zur Errichtung der Immobilie aus.

Oder die Bauherren beziehen uns bereits für die Projektierung der Wunschimmobilie mit ein. Dann erbringt sie als Totalunternehmung (TU) neben der termin- und kostengerechten Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe auch sämtliche Planungsleistungen.
Realisierte Objekte sowie diverse Machbarkeits- und Projektstudien mit optimierter Renditeberechnung belegen dies.

PROJEKTSTUDIE

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HAUS 101 4.5 | 145 M2 | AB CHF 425'000
EINFAMILIENHAUS „101“ – individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –
4.5 | 145 M2 | AB CHF 425’000

Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –
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Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

WOHNUNG-KUAFEN | WOHNEIGENTUM | EIGENHEIM BAUEN / HAUS BAUEN – EIGENTUMSFORM – WELCHE WOHNEIGENTUM PASST ZU IHNEN?

Wohneigentum ist nicht gleich Wohneigentum. Ein Blick auf die Unterschiede hilft beim Haus- oder Wohnungskauf, die für Sie passende Eigentumsform zu finden.

Der Gesetzgeber hat mehrere Formen von Eigentum für Haus und Wohnung geschaffen. Welche davon infrage kommt, darüber entscheiden die eigenen Vorlieben, die persönlichen Verhältnisse und die Pläne für die Zukunft. Nachstehend finden Sie die einzelnen Eigentumsformen im Detail:

Alleineigentum
Die Liegenschaft gehört der Einzelperson, die im Grundbuch eingetragen wird. Diese Form eignet sich für Konkubinatspaare, die ihre Besitzansprüche nicht aufteilen wollen. Der Alleineigentümer trägt die Verantwortung. Bei verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften gilt der Partnerschutz: Die Immobilie kann nur mit der Zustimmung des Partners verkauft werden. Im Fall einer Trennung kann per Gerichtsentscheid ein befristetes Wohnrecht für den nicht eingetragenen Partner erwirkt werden.

Gesamteigentum
Die Liegenschaft gehört mehreren Eigentümern. Diese Form findet sich häufig bei Ehepaaren mit Gütergemeinschaft und bei Erbengemeinschaften. Das sogenannte übergeordnete Verhältnis – z. B. Ehevertrag, Erbengemeinschaft oder Gesellschaftsvertrag – hält die Ausgestaltung der internen Anteilsverteilung fest. Daher können die Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden, und alle zusammen tragen die Verantwortung. Im Unterschied zum Miteigentum ist das Gesamteigentum eine rechnerische Quote und kein selbstständig veräusserbarer Bruchteil.

Miteigentum
Beim Miteigentum gehört die Immobilie mehreren Eigentümern. Die klar definierten Besitzanteile der Immobilie werden im Grundbuch eingetragen. Diese Eigentumsform eignet sich besonders für Konkubinatspaare, da hier im Gegensatz zu der Eigentumsform «Gesamteigentum» Pensionskassengelder und Gelder aus der Säule 3a als Eigenkapital eingebracht werden dürfen.* Auch für Ehepaare, die den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütertrennung vereinbart haben, ist dies die gängigste Form. Jeder Miteigentümer kann frei über seinen Anteil verfügen und trägt die Rechte und Pflichten wie auch die Kosten für seinen Anteil. Will ein Miteigentümer seinen Anteil verkaufen, haben die anderen Miteigentümer ein Vorkaufsrecht.

Stockwerkeigentum
Bei dieser Sonderform des Miteigentums erwirbt man einen Wertanteil am Grundstück und am Gebäude. Bestimmte Bereiche darf man alleine nutzen und auch im Innern ausbauen – dazu gehören die Wohnung, der Keller, der Estrich sowie die Garagen. Für diese Räumlichkeiten trägt der Eigentümer die Verantwortung. Alles, was nicht mit Sonderrecht belegt ist, gehört der Stockwerkeigentümerschaft und wird von dieser verwaltet, also z. B. Treppenhaus oder Teile des Gartens.

Lassen Sie sich bei Ihrem Eigenheimkauf optimal beraten. Mehr Informationen finden Sie unter architekturbuero-schweiz.ch.

*Damit Vorsorgegelder bezogen werden können, müssen die Aufteilung der Eigentumsverhältnisse, die eingebrachten Mittel und die jeweils bezogenen Vorsorgegelder im Grundbuch sichtbar sein.

FERTIGHAUS | HOLZSYSTEMBAU / HOLZHAUS ODER MASSIVBAU / MASSIVHAUS – WORAUF IST ZU ACHTEN? – FERTIGHAUS BAUEN | FERTIGHAUS KOSTEN / PREIS | FERTIGHAUS GRUNDRISSE | FERTIGHAUS SCHWEIZ –

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Fertighäuser werden immer beliebter, weil sie kostengünstiger und schnell bezugsbereit sind und eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen und worauf Sie beim Kauf eines Fertighauses achten sollten.

 Fertighaus ist nicht gleich Fertighaus. Denn abgesehen vom persönlichen Geschmack gibt es im Vorfeld und beim Kauf bzw. Hausbau einiges zu beachten.

Schlüsselfertig oder mit Eigenleistung?
Fertighäuser gibt es je nach Hersteller in verschiedenen Ausbaustufen. Denn vom Bausatzhaus, bei dem vom Hersteller nur die Bauelemente an die Baustelle geliefert werden, bis zum schlüsselfertigen Objekt ist alles möglich. Je nach handwerklichem Können kann der Bauherr den Umfang an Eigenleistung also vielfach selbst bestimmen. Achtung: Nicht nur bei Eigenleistung, sondern auch beim Begriff «schlüsselfertig» muss genau abgeklärt werden, was der Hersteller darunter versteht.

 Minergie, Holzsystemhaus oder Massivbau?
Steigende Energiepreise drängen eigentlich auf eine Entscheidung für ein Haus mit niedrigem Energieverbrauch. Informieren Sie sich via www.minergie.ch über Fertighäuser nach Minergie-Standards. Egal aber, ob Minergie oder nicht: Bei Fertighäusern unterscheidet man grundsätzlich zwischen Holzsystemhäusern sowie so genannten Massivbau-Häusern aus Mauerwerk. Jedes Material hat Vor- und Nachteile, die man kennen sollte. 

Fertighaus aus Polen?
In Polen produzierte Fertighäuser können zwar preisgünstiger sein als in der Schweiz, Österreich oder in Deutschland hergestellte. Aber die Qualität und Zuverlässigkeit können schlechter sein. Zudem kann die Lieferung über weite Distanzen das Ganze verteuern. Ebenfalls problematisch kann es im Fall eines Rechtsstreits werden, wenn man mit einer Firma im Ausland prozessieren muss.

Bei der Finanzierung an alles gedacht?
Für die Bank ist die Finanzierung eines Fertighauses meist einfacher, weil sie von der Baufirma exakte Termine und Preise erhält. Vor dem Kontakt mit der Bank gilt es allerdings sicherzustellen, dass man auch wirklich an alle Bau- und Baunebenkosten gedacht hat.

Richtiger Partner gefunden?
Der richtige Partner fürs Fertighaus ist das A und O. Denn seriöse Bauverträge, transparente Leistungsbeschreibungen und Festpreisgarantie sind keine Selbstverständlichkeit.

FERTIGHAUS | BAUWEISE – HOLZBAU | LEICHTBAU – VORTEILE | NACHTEILE – FERTIGHAUS BAUEN | FERTIGHAUS KOSTEN / PREIS | FERTIGHAUS GRUNDRISSE | FERTIGHAUS SCHWEIZ –

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Die Elemente von Fertighäusern können in Massivbauweise (etwa Stahlbeton- oder Mauerwerksbauweise wie beim Plattenbau) oder in Leichtbauweise (z.B. Stahl-Leichtbau- oder Holzbauweise) gefertigt sein. Als Fundament dient entweder eine Bodenplatte oder ein Keller, auf dem das Fertighaus dann errichtet wird.

Massive Fertighäuser haben einen nur geringen Anteil. Hier werden Wände aus Ziegeln, Beton, Leichtbeton (Blähton) oder Betonsteinen vorgefertigt. 95 Prozent aller Fertighäuser werden in Holzbauweise gebaut. Hier werden Holzrahmen durch Querstreben stabilisiert, mit Dämmmaterial gefüllt und meistens innen mit Gipswerkstoffplatten, außen mit Holzplatten abgedeckt. Andere Quellen unterscheiden die Holzbauweisen in z.B. den Holzrahmenbau, den Holztafelbau. Eine „Stabilisierung“ durch Querstreben ist beim Holzrahmen- und Holztafelbau nicht notwendig, die hier die Beplankung aus z.B. Holzwerkstoffplatten (möglich sind aber auch Gipswerkstoffplatten) übernimmt. Aus bauphysikalischen Gründen sind die Holzwerkstoffplatten vorzugsweise auf der Innenseite der Konstruktion angeordnet.

Beim Ständerbau, auch „Holzskelett“-Bauweise genannt, ermöglichen senkrechte Ständer als tragendes Gerüst ein mehrgeschossiges Bauen. Im Gegensatz dazu wird die Holzskelettbauweise nicht zu der Ständerbauweise gezählt. Mehrgeschossiger Holzbau wird üblicherweise in Holztafelbauweise oder einer Hybridbauweise, z.B. als Holz-Beton-Verbund, umgesetzt. Es wurde bis 2014 etliche Mehrgeschossige Gebäude, auch in Innenstädten errichtet.

Blockhäuser – meist von skandinavischen oder kanadischen Herstellern angeboten – bestehen aus Bohlen oder Stämmen, die an den Ecken ineinander verzahnt werden. Innen liegt eine Dämmschicht, die mit Gipswerkstoff- oder Holztafeln abgedeckt wird.

Fertighäuser gibt es als Bausatzhaus, Ausbauhaus, Biohaus (aus biologisch abbaubaren Rohstoffen) oder schlüsselfertig.

Vorteile
Vorteile eines Fertighauses können die kurze Bauzeit sowie feste Preise und Termine sein. Außerdem können Musterhäuser vorab besichtigt werden.

Fertighäuser aus Holz haben eine gute Öko-Bilanz und durch ihre Dämmung einen kostensparenden Heizverbrauch. Vergleicht man verschiedene Ökobilanzen miteinander, sind allgemeine Aussagen allerdings nicht möglich, da immer die angesetzten Randbedingungen das Ergebnis der Bilanzierung erheblich beeinflussen. Außerdem wird ihnen ein gesundes Raumklima zugesprochen. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Fertigbau sind heute fast alle Fertighäuser KfW-Effizienzhäuser.

Fertighäuser können auf felsigem oder feuchtem Untergrund gebaut werden. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind entsprechend zu berücksichtigen. Mit „Holzgrundtragwerken“ ist auch ein Bau an Hanglagen möglich. Allerdings ist der Begriff „Holzgrundtragwerk“ nicht definiert.

Nachteile
Fertighäuser haben meistens einen geringeren Schallschutz als Massivbauten. Wobei zu beachten ist, dass das Schallschutzziel eine zu vereinbarende Beschaffenheit ist, die unabhängig von der Bauweise oder Bauart erfüllt werden muss.

Seriell gefertigte Modelle – so genannte „Typenhäuser“ – machen heute nur einen geringen Prozentsatz der Fertighäuser aus. Mehr als Zwei Drittel sind individuell geplante Fertighäuser. Laut dem Bundesverband Deutscher Fertigbau ist dies einer der Gründe, warum Fertighäuser nicht automatisch weniger kosten als konventionell gebaute Häuser. Jedes vierte Fertighaus hat nach Branchenangaben einen Auftragswert von mehr als 300.000 Euro (Stand 2013).

Die Preisstrukturen und Angebotspakete am Fertighausmarkt sind sehr uneinheitlich. Je nach Anbieter sind im Grundpreis (meistens „Festpreis“ genannt) unterschiedlich umfangreiche Bauleistungen enthalten und vom Bauherren unterschiedlich hohe Vorleistungen zu erbringen (etwa Baugrunduntersuchung, Befestigen eines Zufahrtsweges für die Schwerlaster, befestigter Platz für den Kran, Bauschuttcontainer, Strom, Wasser oder Versicherungen).

Hinzu kommen Kostenrisiken etwa bei der Bauvorbereitung oder der Erschließung des Baulands.