MEHRFAMILIENHAUS BAUEN „SEEMÖVE-ZÜRICH“ | RENDITEOBJEKT MIT 8 (4,5,6,7,9 ODER 10) WOHNEINHEITEN – KOSTEN / PREIS – RENDITE

mf 100_01Das „Seemöve-Zürich“ ist ein klassisch gebautes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Attikageschoss und Satteldach.

Beweggründe für den Bau eines Mehrfamilienhauses:
– Kapitalanlage, – Altersvorsorge, – generationenübergreifendes Wohnen, barriere- / hindernisfrei Wohnen | altersgerecht Bauen | behindertengerecht Umbauen, – Mieteinnahmen, – Renditen, – Stockwerkeigentum-Verkauf (Wertschöpfung), – Ausnutzung des vorhanden Baulandes, – Ersatzbau anstelle Umbau / Sanierung

Was ist vor dem Mehrfamilienhausbau zu prüfen – die Machbarkeit -:
a) Bebaubarkeit der Baulandparzelle; – Zone, – Nutzungsziffer, – Bebauungsziffer, -Grenzabstände, – Baurecht, – Ausrichtung

b) Situationsanalyse; – Wohnungsmix, – barriere- / hindernisfrei | altersgerecht | behindertengerecht Bauen / Wohnen, Minderte-Standard, – Bauweise

c) Finanzen; – Gesamt- & Baukosten, – Renditen, – Finanzierung, – Tragbarkeitsrechnung

Eine Machbarkeitsprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihrer Parzelle ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann.
Dabei entwickeln wir aufgrund Ihrer Bedürfnisse und Wünsche eine Machbarkeitsstudie.

– architekturbuero-schweiz.ch plant und baut Ihr Mehrfamilienhaus mit Kostengarantie –

Wie hoch ist die Rendite beim Bau eines Mehrfamilienhauses? Beispiel des Finanzierungsbedarfs, Eigenkapital-, Brutto- und Nettorenditeberechnung für Ihr Mehrfamilienhausprojekt.

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –

WÄRMEPUMPEN IM VERGLEICH | HEIZTECHNIK HAUS BAUEN | BAUBESCHRIEB-STANDARD – WELCHE WÄRMEPUMPE IST DIE RICHTIGE FUER IHR EIGENHEIM / HAUSBAU? –

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Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.


Wärmepumpen – Je tiefer, desto besser

Wärmepumpen sind in den letzten Jahren bei Neubauten und guten Sanierungen zum Standard geworden. Sie erzeugen aus Luft, Grundwasser oder Erdwärme Energie für das Haus. Worauf muss geachtet werden? architekturbuero-schweiz.ch ceo Markus Baggenstos gibt Auskunft.

Was ist eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe (WP) wandelt niederwertige Energie aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Aussenluft in hochwertige Heizwärme um. Zum Antrieb der Pumpen und Kompressoren wird elektrische Energie benötigt. Der Stromverbrauch beträgt dabei weniger als ein Drittel des produzierten Warm- und Heizwassers. Grundwasser ist die idealste und zugleich günstigste Wärmequelle mit einer beinahe konstanten Entnahmetemperatur über das ganze Jahr. Grundwasser ist mancherorts schon in einer Tiefe von 3 bis 4 Metern vorhanden.

Wärmepumpen mit Erdwärme
Die Erdwärmepumpe (oder Erdwärmesonde) ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen von 50 bis 400 Metern. Die Temperatur in 120 Meter Tiefe ist zum Beispiel während des ganzen Jahres konstant und liegt in der Grössenordnung von 12 bis 15° C. Die Wärmeträgerflüssigkeit aus Wasser und Frostschutzmittel zirkuliert in U-förmigen Rohren, welche die Energie an die Oberfläche zur Wärmepumpe transportieren.

Erdwärmesonden sollten nur von «Gütesiegelfirmen» gebohrt werden, welche das FWS (Fördergemeinschaft Wärmepumpen Schweiz)-Gütesiegel tragen. Die Bohrfirmen müssen seit Januar 2010 ihre Arbeiten gemäss den Richtlinien der SIA 384/6 und des Bundesamtes für Umwelt «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» ausführen. Neu muss dem Kunden ein Rapport über die Bohrarbeit, die Hinterfüllung der Sonden, die Durchflussmenge in den Sonden und die Dichtheit der Erdsonden ausgehändigt werden.

Luft-Wasser-Wärmepumpen
Falls möglich, sollten Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht eingesetzt werden, da sie keine effiziente Lösung darstellen. Vor allem, wenn sie ohne Solarunterstützung arbeiten. Dieser Gerätetyp entzieht der Aussenluft Wärme. Es braucht allerdings einiges an Antriebsenergie, sprich elektrische Energie, um aus kalter Aussenluft von z.B. minus 5 Grad noch ein Quäntchen Wärme für die gute Stube abzuringen! In Höhenlagen ab 900 m.ü.M. sind Luft-WP, monovalent betrieben, nicht mehr im gewünschten Mass effizient. Das hat aus meiner Sicht nichts mehr mit Energieeffizienz zu tun.

Was für eine WP-Anlage spricht
Eine WP braucht etwa die Standfläche einer Waschmaschine, also viel weniger als eine herkömmliche Ölheizung mit ihrem Öltank. Eine WP stinkt nicht nach Öl und ist, wenn richtig montiert, auch nicht laut. Das Gerät lässt sich also gut im Hauswirtschafts- oder Technikraum unterbringen. Wichtig ist bei der Installation einer WP, dass aus Stromspargründen zwingend auch das Warmwasser über diese Anlage aufbereitet wird. Die Einbindung der Sonnenenergie in Ihr Energiekonzept, sei es thermisch oder photovoltaisch, ist sehr sinnvoll.

Kaum Unterhaltskosten
Eine Wärmepumpenanlage mit Erdsonde(n) ist zwar nicht billig, jedoch als Langzeitinvestition gesehen günstig. Und sie ist praktisch wartungsfrei. Einmal montiert und in Betrieb genommen, kann man sie in den meisten Fällen für die nächsten zehn Jahre «vergessen». Nach dieser Zeit ist eine Kontrolle des Kompressors und der Flüssigkeit im Sondenkreislauf ratsam beziehungsweise neuerdings vorgeschrieben.

Wer eine Erdsondenanlage plant, sollte sich vom Wärmepumpenhersteller eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen lassen. Sie werden feststellen, dass eine WP mit Erdsonde als Heizung bei Weitem am günstigsten und risikolosesten abschneidet. Falls Sie mit derselben Anlage Ihr Haus im Sommer auch kühlen möchten, so dürfen die Erdwärmesonden maximal 200 bis 220 Meter tief reichen. Bei zu langen Sonden ist die Sole für die Kühlung zu warm. Die jährlichen Kosten für die Betriebsenergie betragen je nach Wohnfläche, Stromtarif und Wärmepumpentyp zwischen 500 und 1000 Franken. 2008 wurden in der Schweiz 20 600 WP installiert; 39 Prozent Erdsonden-WP, 58 Prozent Luft-Wasser-WP und 3 Prozent Wasser-Wasser-WP.

Energiekonzept unentbehrlich
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass je tiefer die Erdwärmesonde in den Untergrund getrieben wird, desto wärmer die Sole ist, die durch die Sonde in die Wärmepumpe strömt. Denn je wärmer die Primärflüssigkeit ist, also Grundwasser oder Sole, desto weniger elektrische Energie wird benötigt, um den Energiespeicher auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Dies bedeutet kürzere Laufzeiten der WP und damit weniger Stromverbrauch. Anders gesagt: Mit weniger elektrischer Antriebsenergie kann mehr Heizwärme und Brauchwasser erzeugt werden oder die Laufzeit der WP nimmt ab.

Wir beraten Sie gerne!
Ihr „architekturbuero-schweiz.ch“ raum zum wohnen.

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – PLANUNGSANFORDERUNGEN –

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– PLANUNGSANFORDERUNGEN –

Alle Massangaben in den nachfolgenden Abschnitten sind Licht- und Fertigmasse.

Parkplatz, Einstellplatz, Garage
Empfohlen wird im Normalfall ein gedeckter Parkplatz auf drei Wohnungen. Pro zehn Wohnungen müssen ein rollstuhlgerechter Abstellplatz, jedoch mindestens zwei pro Parkierungsanlage, vorhanden sein. Die Verbindung zwischen Einstellhalle und Aufzug/Treppenhaus muss horizontal sein, Rampen sind nicht zulässig.

Mindestens ein rollstuhlgerechter, vorzugsweise gedeckter Besucher-Parkplatz in der Nähe zum Hauseingang muss für die Fahrzeuge von Personen im Rollstuhl reserviert sein. Empfehlung: gedeckte Vorfahrt zum Ein- und Aussteigen.

Gestaltung der rollstuhlgerechten Parkplätze gemäss Ziffer 9.7.1 der Norm SIA 500.

Wohnumfeld
Zugang zum Gebäude über möglichst fugenlosen, ebenen Hartbelag; Wege mindestens 1,4 Meter breit; Steigungen maximal 6%.

Hauseingang, Eingangsbereich und Briefkästen
Glastüren kontrastreich markiert; Türschliesser mit möglichst geringem Öffnungswiderstand; vorzugsweise automatische Schiebetüre.
Eingangsbereich mit Windfang mindestens 1,6 x 1,8 Meter, bei automatischen Schiebetüren 1,4 x 1,7 Meter; bodenebene Schmutzschleuse, keine Brossen oder weichen Beläge. Mindestens bei 20% der Briefkästen Oberkante auf einer Höhe von maximal 1,1 Meter.

Treppe (Haupterschliessung)
Gerade Treppenläufe, mindestens 1,2 Meter breit mit einem Neigungswinkel von zirka 30°, Stufenhöhe maximal 17,5 cm, Auftritt mindestens 28 cm. Zwischenpodest mit einer Tiefe von mindestens 1,2 Meter bei mehr als 10 Stufen. Stufenprofil geschlossen, keine vorstehenden Kanten, Stufenkante durchgehend kontrastreich markiert. Handläufe beidseitig der Treppe. Handlaufprofil rund bis oval, Durchmesser 35 bis 45 mm. Treppenhaus vorzugsweise mit natürlicher Belichtung.

Aufzüge
Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 1,4 Meter. Für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 2,0 Meter; erlaubt den Transport von zwei Rollatornutzern hintereinander oder einer liegenden Person.
Kabine mit beidseitigem Handlauf.
Empfehlung: zwei Lifte für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen.
Distanz zu seitlichem Treppenabgang mindestens 0,6 Meter, zu gegenüberliegendem Treppenabgang mindestens 1,4 Meter.

Korridor, Gang (im allgemeinen Bereich ausserhalb der Wohnung)
Breite der allgemein zugänglichen Korridore mindestens 1,4 Meter.

Laubengang (bei Gebäuden mit Laubengang)
Wettergeschützt, Mindestbreite 1,4 Meter. Empfehlung: Laubengang verglast

Bedienelemente und Beschriftungen (Klingeltableau, Gegensprechanlage und Sicherungskasten)
Bedienelemente generell 0,8 bis 1,1 Meter über Boden. Gegensprechanlage in der Wohnung bis maximal 1,4 Meter über Boden.
 Freifläche von mindestens 0,7 Meter beidseits des Bedienelementes.

Visuelle Informationen: Mindestschriftgrösse für Beschriftungen von Briefkästen oder Klingeltableau mindestens 5 mm; serifenlose, helle Schriften auf dunklem Hintergrund; starke Helligkeitskontraste und zusätzlich auch Farbkontraste einsetzen; Gefahrenstellen (z.B. Treppen, auskragende Bauteile) und Orientierungsmerkmale (z.B. Türen, generell Böden gegenüber Wänden) kontrastreich hervorheben.

Freiflächen vor Türen
Bei allen manuell bedienten Türen innerhalb und ausserhalb der Wohnung muss seitlich neben dem Türgriff eine freie Fläche mit einer Breite x = mindestens 0,6 Meter verfügbar sein. Wenn das bei Umbauten nicht möglich ist, muss die Breite x mindestens 0,2 Meter betragen.

x = min. 0,60 m
x + y = min. 1,20 m

Die Breite x muss zusammen mit der Länge y hinter dem ganz geöffneten Türflügel in jedem Fall mindestens 1,2 Meter betragen.

Abstellbereich (Stauraum in der Wohnung)
Pro Wohnung mindestens drei Schränke mit einer Breite von 0,5 Meter oder ein Abstellraum mit einer Fläche von mindestens 2 m2 und einer Breite von 1,4 Meter; Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend.

Küche
Die zentralen Elemente in der Küche müssen in der Reihen- folge Kühlschrank, Spülbecken, Arbeitsbereich und Kochfeld in einer Reihe (Skizze) oder über Eck angeordnet werden. Abstand zwischen Spülbecken und Kochherd: 0,55 bis 0,9 Meter (1 bis 1 1⁄2 Elemente); Kochfeld und Backofen mit Drehschaltern.

Küchenkombinationen sind als Einfronten-, L- oder U-Küchen vorzusehen. Zweifrontenküchen sind nicht erlaubt.

Es ist eine kompakte Küchenform mit kurzen Arbeitswegen anzustreben. Freifläche von mindestens 1,4 x 1,7 Meter vor Spülbecken und Kochfeld, bei U-Küchen 1,4 Meter zwischen den Fronten. Der Platz von mindestens 0,8 x 0,8 Meter für eine zusätzliche Arbeitsfläche auf 0,72 bis 0,75 Meter Höhe (z.B. Esstisch) ist für das Arbeiten im Sitzen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptarbeitsflächen (Arbeitsfläche, Herd, Spülbecken) dürfen eine Höhe von maximal 0,9 Meter haben. Die Sockel müssen so ausgebildet sein, dass eine Anpassung der Höhe möglich ist.

Sanitärraum
Nettofläche mindestens 4,0 m2 und keine Raumdimension weniger als 1,8 Meter. Türe nach aussen öffnend.

Mit folgender Einrichtung ausgestattet:

Dusche:
Mindestmass 1,0 x 1,2 Meter, in einer Raumecke und nicht an derselben Wand wie die Raumtür, mit Duschvorhang und Duschgleitstange in Haltegriffqualität. Bodenebene Duschwanne mit abgerundeten Kanten (Absatz maximal 25 mm) oder Bodenausbildung im Gefälle von maximal 2% und ohne Absätze (Entwässerung mit Rinnen oder Rosten).

WC:
Ausladung mindestens 0,65 Meter, Achsabstand ab Raum- ecke 0,45 Meter. Höhe WC-Brille 0,46 Meter, Aufputz-Spülkasten, Vormauerung bei Unterputz-Variante nur bis Spül- kasten-Begrenzung (Beispiel B). Die gewählte Installationsart soll vorzugsweise eine einfache Höhenverstellbarkeit erlauben (z.B. Aufhängevorrichtung VariNeo). L-förmiger, wand- montierter Haltegriff.

Waschtisch:
Oberkante maximal 0,85 Meter ab Boden. Unterfahrbarkeit gewährleisten.

Weitere Einrichtungen:
Die begrenzenden Wände müssen so dimensioniert sein, dass eine nachträgliche stabile Montage von Klappsitzen, zusätzlichen Haltegriffen oder anderen Hilfsmitteln möglich ist.

Der Raum muss um die Wannenbreite vergrössert werden, falls zusätzlich zur Dusche eine Badewanne installiert wird.

Andere Apparateanordnungen und grössere Raumdimensionen sind möglich, wenn die vorgenannten Punkte berücksichtigt werden.

Falls die Platzierung einer Waschmaschine im Sanitärraum vorgesehen ist, ist dieser 0,5 m2 grösser zu planen.

Aufenthaltsräume, Zimmer
Für alle Aufenthaltsräume gilt, dass keine Raumdimension weniger als 3,0 Meter betragen darf. Zusätzlich zum gemein- samen Aufenthalt gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS muss ein Zimmer mit einer Nettowohnfläche von mindestens 14,0 m2 vorhanden sein.

Empfehlung: Um die Nutzungsneutralität zu gewährleisten, sollen alle Aufenthaltsräume Nettowohnflächen von mindestens 14,0 m2 aufweisen.
Mindestens eine Steckdose pro Zimmer 0,8 bis 1,1 Meter ab Boden; mindestens zwei Mehrfachsteckdosen pro Zimmer an gegenüberliegenden Wänden.

Balkon
Nettofläche mindestens 5 m2. Alle Dimensionen mindestens 1,4 Meter.

Kellerabteil, privater Abstellraum
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zu- lässig. Nettofläche mindestens 5 m2, Breite mindestens 1,4 Meter. Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend. Gangbreite vor den Kellerabteilen 1,2 Meter. Ein Abteil oder ein Raum pro Wohnung.

Waschen und Trocknen
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zulässig.
 Pro 6 Wohnungen mindestens eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Trockenraum. Die Maschinen müssen nebeneinander angeordnet werden, Türme sind unzulässig. Vor den Maschinen muss ein Platz von mindestens 1,4 x 1,4 Meter vorhanden sein. Unterkante der Einfüllöffnung 0,6 bis 0,9 Meter ab Boden.

Werden die Waschmaschinen in den Wohnungen integriert, sind die Masse zu berücksichtigen und trotzdem ein Trockenraum pro zwölf Wohnungen nötig.

Abstellraum, Abstellfläche (gemeinsam)
Abstellraum oder Abstellfläche für Strassenrollstühle und Scooter, in Nähe Hauseingang, mit den Abstellplätzen entsprechender Anzahl Steckdosen zum Aufladen der Akkus.

Idealerweise auf gleichem Geschoss wie Hauseingang. Wenn nicht auf gleichem Geschoss: mit kurzen, ebenen Verbindungswegen und Lift.

Pro 5 Wohnungen mindestens ein 1,1 Meter breiter und 1,4 Meter langer Abstellplatz. Zufahrtsbreite 1,2 Meter.

Aufenthaltsraum
Bei grösseren Projekten mit über 25 Wohnungen ist es empfehlenswert, einen Aufenthaltsraum vorzusehen. Der dazu gehörende WC-Raum muss nach SIA-Norm 500, Anhang E1 (rollstuhlgerechte Toilette) ausgeführt werden.

Bodenbeläge
Für die Rutschsicherheit gelten die Vorgaben gemäss Anforderungsliste Bodenbeläge, bfu 2012 (Tabelle als Auszug).

Schuhbereich:

Eingangsbereiche mit Schmutzschleuse, Korridore, Lifte, Treppenhäuser, Innentrep- pen, Keller, Waschküchen, Trockenräume, Küchen, gedeckte Terrassen und Balkone, Wintergärten, Sanitärräume GS 1 / R 10
Offene Laubengänge, gedeckte Rampen bis max. 6%, Einstellhallen, Garagen, ungedeckte Terrassen und Balkone GS 2 / R 11

Barfussbereich:

Badezimmer, WC GB 1 / A
Duschräume, Duschwannen GB 2 / B

Beleuchtung
Es gelten erhöhte Anforderungen gegenüber der SN/EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung).
Geforderte Beleuchtungsstärke Grundbeleuchtung (Wartungswerte, am Boden bzw. auf der Arbeitsfläche gemessen).

Aussenraumbeleuchtung, Zugangswege 50 Lux
Treppenhäuser, Wohnräume, Korridore, Keller 300 Lux
Sanitärräume, Küche 500 Lux
Lese- und Arbeitsbeleuchtung 1000 Lux


Ausführliche Informationen unter:

Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

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Eine wichtige Aufgabe
Eigentlich sehr erfreulich: Die Menschen werden immer älter; unsere Lebenserwartung hat sich in den letzten hundert Jahren verdoppelt. Die heutigen und künftigen „Rentner“ sind sehr viel länger aktiv und haben andere Ansprüche ans Wohnen als frühere Generationen. Gleichzeitig steigt die Zahl hochbetagter Menschen. Die meisten von ihnen möchten möglichst lange in der eigenen Wohnung oder zumindest in ihrem Quartier bleiben können.

Immobilienbesitzer tragen hier eine grosse gesellschaftliche Verantwortung. Sie sollten sich am besten heute schon Gedanken darüber, wie sie ihre Bauten so gestalten kann, dass die Bewohnerschaft auch in einigen Jahrzehnten noch bequem darin wohnen kann. Zu einer nachhaltigen Bauweise gehört auch, für alle Bewohnergruppen geeigneten Wohnraum bereitzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine hindernisfreie Bauweise, die heute auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hindernisfrei bauen
Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten ist seit Januar 2009 gültig. Anders als früher spricht man heute bewusst nicht mehr von behindertengerechtem, sondern von hindernisfreiem Bauen. Es sollen keine Sonderlösungen für behinderte Menschen angestrebt werden, sondern der gebaute Lebensraum soll allen offen stehen, seien es nun Erwachsene, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Personen, die Gepäckstücke mit sich führen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Die SIA-Norm verlangt, dass neue Wohnungen so erstellt werden, dass sie auch für Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen weitgehend „besuchsgeeignet“ sind. Gleichzeitig soll bei der Erstellung sichergestellt sein, dass nachträgliche Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse einer behinderten Person (zum Beispiele der Austausch von Badezimmereinrichtungen oder das Anbringen von Haltegriffen) mit wenig Aufwand möglich sind.

Wohnungsanpassungen
Bei Neubauten fallen die Mehrkosten für eine hindernisfreie oder anpassbare Bauweise kaum ins Gewicht. Anpassungen an bestehenden Gebäuden sind verständlicherweise teurer. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz entscheidet hier die Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen umzusetzen sind.

Gerade für ältere Menschen lassen sich aber auch bestehende Wohnungen mit zum Teil ganz einfachen Mitteln an die veränderten Bedürfnisse anpassen.

Neue Wohnformen
In nachhaltig geplanten oder entsprechend angepassten Wohnbauten können Menschen also auch mit physischen Einschränkungen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Idealerweise macht man sich aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gedanken, wie man später gerne wohnen möchte. Wenn im höheren Alter eine Notsituation eintrifft und eine Veränderung unumgänglich ist, ist es unter Umständen schwierig, in kurzer Zeit eine befriedigende Lösung zu finden. Es lohnt sich also, sich im frühen Alter mit dem Thema zu befassen, wenn man die Energie und auch die Lust hat, nochmals etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht findet man Gleichgesinnte, mit denen man gemeinsam alt werden möchte? Vielleicht möchte man sicherstellen, dass man zwar unabhängig, aber nicht einsam leben wird?

Hier eine Reihe von innovativen Wohnformen, um gut älter zu werden: Hausgemeinschaften, Alterswohngemeinschaften, begleitetes Wohnen, Pflegewohngruppen oder in die Siedlung integrierte Alterswohnungen mit Services, die zum Beispiel durch ein nahe gelegenes Alterszentrum abgedeckt werden.

Bei der Planung von neuen Alterswohnprojekten lässt man sich am besten sowohl bezüglich baulicher Voraussetzungen als auch geeigneter Wohnformen und sozialer Aspekte fachlich begleiten.

Ausführliche Informationen unter:
Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

HAUS KAUFEN? – HAUS BAUEN MIT GENERALUNTERNEHMER (GU-FESTPREIS)? – HAUS BAUEN (ARCHITEKTURVERTRAG) MIT ARCHITEKT? – RECHTEN, PFLICHTEN & RISIKEN –

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RECHTEN, PFLICHTEN UND RISIKEN DER BETEILIGTEN

Für die Verwirklichung des Traums einer eigenen Liegenschaft stehen verschiedene mögliche Vertragspartner zur Verfügung. Der Weg zum eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist aber auch mit nicht zu unterschätzenden Risiken gesäumt, welche vor Vertragsschluss bedacht und weitmöglichst ausgeschlossen werden sollten. Die folgende Kurzübersicht über die möglichen Vertragspartner und zumindest zwei zu erwartende Risiken – Baumängel und Bauhandwerkerpfandrecht – soll aufzeigen, dass die wichtigsten Weichen für Erfolg oder Misserfolg beim Bau- en mit dem Vertragsschluss gestellt werden.

Vertrag mit dem Architekten
Der Vertrag mit dem Architekten ist ein gemischtes Vertragsverhältnis mit auftrags- und werkvertragsrechtlichen Elementen. Auf den Gesamtvertrag mit dem Architekten, in dem alle die genannten Leistungen enthalten sind, wird je nach Leistung Werkvertrags- oder Auftragsrecht angewandt. Falls zwischen den Parteien vereinbart, kommen die SIA-Normen zur Anwendung. Diese Normen des Vereins der Schweizerischen Ingenieure und Architekten haben rein privaten Charakter und gelten deshalb nur, wenn sie vereinbart worden sind. Wurde nichts vereinbart, gelten das OR und die darin enthaltenen Regeln des Werkvertrags und des Auftrags.

Der Architekt plant die Liegenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn individuell nach dessen Wünschen. Im Allgemeinen hat der Architekt folgende Pflichten:

Er erstellt zuerst ein Vorprojekt, indem er Skizzen und Vorschläge erarbeitet aufgrund der Wünsche der Bauherrschaft, der Überbauungsmöglichkeiten und der nanziellen Möglichkeiten des Bauherrn. Die Bauherrschaft wählt die Idee, die ihren Wünschen und Bedürfnissen am ehesten entspricht, aus. Das vom Architekten darauf zu erstellende Bauprojekt umfasst alle für das Baugesuch notwendigen Pläne, Detailstudien, den Kostenvoranschlag und einen nachgeführten Zeitplan.
Nach erteilter Baubewilligung erstellt der Architekt die Ausführungs- und Detailpläne sowie die Ausschreibungsunterlagen für die Handwerker. Verschiedene Handwerker werden angeschrieben, welche eine Offerte für die ausgeschriebenen Arbeiten erstellen sollen. Nach Erhalt der Offerten macht der Architekt einen Zusammenzug derselben und stellt die Angebote zusammen, so dass der Bauherr den Handwerker, der den Zuschlag erhalten soll, auswählen kann. Der Bauherr bestimmt, welche Baustoffe, Farben, Apparate usw. verwendet werden. Er schliesst den Vertrag mit dem Handwerker ab. Während der Ausführung überprüft der Architekt als Bauleiter die Arbeiten auf der Baustelle.

Vertrag mit dem Generalunternehmer
Der Generalunternehmer erstellt die Liegenschaft vollständig, jedoch nach den Plänen eines vom Bauherrn frei gewählten Architekten. Der Bauherr arbeitet für die Ausführung des Baus mit nur einem Vertragspartner zusammen. Der Generalunternehmer seinerseits verpflichtet diejenigen Handwerker, die er will. Mit dem Generalunternehmer wird ein Werkvertrag abgeschlossen.

Er arbeitet meistens zu einem Festpreis und einem Fixtermin.
Der Generalunternehmer ist der einzige Vertragspartner, die einzige Ansprechsperson des Bauherrn, weshalb ein Vertrauensverhältnis bestehen muss. Um die richtige Wahl zu treffen, lohnt es sich abzuklären, ob der Generalunternehmer bereits Referenzhäuser gebaut hat und ob die Eigentümer dieser Häuser zufrieden sind mit der Zusammenarbeit, dem Bauablauf und der Ausführung der Garantiearbeiten. Im Vertrag allein sind die Pflichten und Rechte der Parteien festgehalten. Was nicht vereinbart ist, kann später nicht gefordert werden. Dem Vertragsinhalt kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

Wichtig ist die detaillierte Beschreibung dessen, was der Generalunternehmer leisten muss. Dazu gehört der Baubeschrieb mit konstruktiven Details sowie Angaben über Baukonstruktionen, Einrichtungen, den Ausbaukomfort und die Qualität der Materialien und Geräte. Termine wie der Baubeginn und der Einzugstermin sind festzulegen. Dabei muss im Vertrag definiert sein, was Bezugsbereitschaft heisst. Ein Bau muss vollständig gereinigt, möblierbar und funktionstüchtig und die Zufahrtswege müssen gepflastert sein, damit von Bezugsbereitschaft gesprochen werden kann. Neben dem Werkpreis ist festzuhalten, welche Nebenleistungen nicht im Werkpreis enthalten sind. Zahlungstermine sind an den Baufortschritt zu koppeln. Sinnvoll ist, die letzte Tranche des Werkpreises als Garantierückbehalt auszugestalten, um den Generalunternehmer auch nach Vollendung des Werks noch an sich zu binden.

Vertrag mit dem Totalunternehmer
Der Totalunternehmer wird oft fälschlicherweise als Generalunternehmer bezeichnet. Entgegen dem Generalunternehmer plant der Totalunternehmer die Liegenschaft selbst. Die Anbieter von Normhäusern sind regelmässig Totalunternehmer. Der Totalunternehmer verpflichtet in der Regel selbst wiederum einen Generalunternehmer oder verschiedene Handwerker und verkauft das fertiggestellte Haus. Beim Abschluss des Kaufvertrags mit dem Totalunternehmer ist auf dieselben Dinge zu achten, wie oben bezüglich des Werkvertrags mit dem Generalunternehmer beschrieben.

Risiken des Bauherrn: Gewährleistung und Bauhandwerkerpfandrecht
Der Handwerker haftet für offene, verdeckte und absichtlich verschwiegene Mängel an Bauarbeiten, die er ausgeführt hat. Sind die SIA-Normen als geltend vereinbart worden, gilt die Garantiefrist von 2 Jahren für offene Mängel und Verjährungsfristen von 5 Jahren für verdeckte und 10 Jahren für absichtlich verschwiegene Mängel. Wird ein Mangel entdeckt, muss dem Unternehmer eine Frist angesetzt werden, innert welcher er das Werk kostenlos nachbessern muss. Ist die Nachbesserung nach Ablauf der Frist noch nicht erfolgt, kann ein anderer Unternehmer zur Behebung des Mangels beauftragt oder Minderung verlangt werden.

Sowohl im Vertrag mit den einzelnen Handwerkern, wenn mit einem Architekten gebaut wird, wie auch im Werk- oder Kaufvertrag mit dem General- oder Totalunternehmer muss auf die Vereinbarung der Gewährleistung besonderes Augenmerk gelegt werden. Gewährleistungsrechte können abgetreten oder weitergegeben werden.

Im ersten Fall vereinbart der Total- oder Generalunternehmer mit dem Käufer oder Bauherrn, dass dieser seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den jeweiligen Handwerker geltend machen könne. Dies hat jedoch für den Bauherrn grosse Nachteile. Vielleicht ist der entsprechende Handwerker weit weg domiziliert oder bereits im Konkurs. Deshalb muss der Bauherr darauf beharren, seine Garantieansprüche gegenüber dem Generalunternehmer zu behalten. Dieser ist sein Vertragspartner und an diesen muss er sich halten können. Zu vermeiden ist auch die Weitergabe der Handwerkergarantien an den Bauherrn. In diesem Falle kann der Bauherr zwar auf den Generalunternehmer zurückgreifen. Dieser haftet aber nur, soweit ihm der entsprechende Handwerker haftet. Mit der pauschalen Formulierung «der Generalunternehmer garantiert die Handwerkergarantien» weiss der Bauherr nicht, um welche Garantien es sich handelt und wie weit sie gehen.

Für den Bauherrn am vorteilhaftesten sind die Garantien nach der SIA-Norm 118. Der Bauherr hat damit zum einen den Vorteil, dass er offene Mängel innerhalb der zweijährigen Garantiefrist jederzeit rügen kann. Zudem muss bei Mängeln, die während der zweijährigen Garantiefrist gerügt werden, der Unternehmer beweisen, dass er das Werk vertragskonform erstellt hat und kein Mangel besteht. Die Beweislast wird dem- nach für Mängel, die während der Garantiefrist gerügt werden, gemäss den Fachkenntnissen verteilt, was für den Bauherrn natürlich ein Vorteil ist.

Bauhandwerkerpfandrecht
Sinn des Bauhandwerkerpfandrechts ist die Absicherung des Handwerkers (also des selbständig erwerbenden Bauunternehmers, Gipsers, Maurers usw.) für den Wert seiner Arbeit. Er hat Arbeit geleistet und Material geliefert, das er bei Nichtbezahlung seiner Forderung nicht wieder mitnehmen und an- derweitig verwenden kann. Deshalb kann er sich aus dem Grundstück bezahlt machen, indem er den Eigentümer auf Pfandverwertung betreibt und die Zwangsversteigerung der Liegenschaft verlangt.

Für den Käufer einer Liegenschaft, der das Haus von einem General- oder Totalunternehmer erstellen lässt, birgt das Bauhandwerkerpfandrecht die Gefahr, dass er eine Doppelzahlung leisten muss. Der Bauhandwerker kann sein Pfandrecht geltend machen, auch wenn der Eigentümer der Liegenschaft nicht sein Vertragspartner ist und demnach gar nichts dafür kann, dass der Bauhandwerker nicht bezahlt worden ist. Um eine Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu verhindern, muss der Eigentümer den Handwerker nochmals bezahlen. Des- halb ist es sinnvoll, wenn man sich von den Unternehmern bestätigen lässt, dass sie bezahlt worden sind, bevor eine weitere Anzahlung an den Generalunternehmer geleistet wird. Ganz gefeit von der Gefahr des Bauhandwerkerpfandrechts ist der Bauherr allerdings auch dann nicht. Der Handwerker hat unter Umständen selbst einen Subunternehmer, ohne Wissen des Generalunternehmers, engagiert und diesen nicht bezahlt. So kann dem Bauherrn auch ein Pfandrecht des Subsubunternehmers des Generalunternehmers blühen. Natürlich kann sich der Käufer der Liegenschaft an den Generalunternehmer halten und von diesem Regress fordern, wenn er vom Handwerker belangt wird. Wenn der Generalunternehmer aber bis dahin nicht mehr zahlungsfähig ist, kann er auch keinen Schadenersatz leisten. Der Generalunternehmer kann in die Pflicht genommen werden, indem von ihm eine Bankgarantie verlangt wird, gemäss welcher die Bank allfällige Bauhandwerkerpfandrechte ablöst. Solche Absicherungen sind aber nur gültig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart sind. Die Rechte, Pflichten und Risiken der Vertragsparteien, die vorliegend nur kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargelegt worden sind, ergeben sich aus dem Vertrag, den der Bauherr oder Käufer abschliesst. Die sorgfältige Auswahl des Vertragspartners und die eingehende Prüfung des abzuschliessenden Vertrags – eventuell mit Hilfe einer Fachperson – sind wichtige Voraussetzungen für einen für alle Beteiligten möglichst reibungslosen und befriedigenden Bauablauf.

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BIETERVERFAHREN FÜR KÄUFER | HAUSKAUF | BAULANDKAUF – Was genau ist ein Bieterverfahren? – HAUS BAUEN | HAUSIDEEN | TRAUMHAUS-BAUEN | GRUNDRISSE | KOSTEN / PREIS –

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In einem Bieterverfahren für Immobilien geben Interessenten Gebote ab, wieviel sie für eine Immobilie zu bezahlen bereit wären. So wird einfach und schnell Transparenz über den Marktpreis für eine Immobilie geschaffen. Bei einem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder Versteigerung mit zwingendem Verkauf an den Höchstbietenden. Im Bieterverfahren besteht für den Verkäufer keine Verkaufspflicht und es muss nicht an den Höchstbietenden verkauft werden. Auch für den Bieter sind die abgegebenen Gebote nicht bindend.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

  1. Besichtigung der Immobilie

Vor dem Start des Bieterverfahrens finden Besichtigungen der Immobilie als Gruppen- oder Einzeltermine statt. Während dieser Besichtigung können Sie sich einen Eindruck von der angebotenen Immobilie verschaffen. Haben Sie Interesse am Bieterverfahren teilzunehmen, so können Sie dies dem Verkäufer signalisieren.

  1. Zugang zum Online-Bieterverfahren

Der Verkäufer wählt nach den Besichtigungsterminen aus, welche Interessenten er zum Bieterverfahren einladen möchte. Hat der Verkäufer Sie ausgewählt, erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Bieterportal. Außerdem erfahren Sie weitere Informationen zum Startdatum und zur Laufzeit des Bieterverfahrens.

  1. Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten

Bevor Sie Ihre Gebote im Bieterverfahren abgeben, prüfen Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Bank und holen Sie eine Finanzierungsbestätigung ein. So stellen Sie sicher, dass falls Ihr Gebot vom Käufer angenommen wird, dem Abschluss des Kaufvertrags nichts entgegensteht.

  1. Start des Bieterverfahrens und Gebotsabgabe

Das Bieterverfahren findet üblicherweise 1-2 Wochen nach den letzten Besichtigungsterminen statt. Der Verkäufer legt die Laufzeit des Bieterverfahrens selbst fest. Ist das Bieterverfahren gestartet, können Sie im Online-Bieterportal Ihre Gebote abgeben. Der Verkäufer entscheidet, ob die Gebote offen oder verdeckt abgegeben werden. Offen bedeutet, dass Sie die Höhe der Gebote Ihrer Mietbieter (nicht aber deren Namen) sehen können. Verdeckt heißt, dass Sie nur ihr eigenes Gebot sehen. Sie können Ihr Gebot bis zum Ablauf der Laufzeit jederzeit anpassen. Der Referenzpreis, der vom Verkäufer für die Immobilie angegeben wird ist nicht bindend – das heißt Sie können den Preis unter- bzw. überbieten.

  1. Abschluss des Bieterverfahrens

Nach Ende des Bieterverfahrens prüft der Verkäufer die erhaltenen Gebote und entscheidet zeitnah, ob und an wen er die Immobilie verkaufen möchte. Für den Verkäufer besteht kein Verkaufszwang – das heißt er kann sich auch gegen einen Verkauf aussprechen. Außerdem besteht kein Zwang, an den Bieter mit dem höchsten Gebot zu verkaufen. Auch für Sie als Bieter besteht ebenfalls kein Zwang die Immobilie zu dem von Ihnen gebotenen Preis zu kaufen. Hat der Verkäufer sich entschieden an Sie zu verkaufen, können Sie das Angebot abnehmen oder ablehnen. Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, lassen Sie den Kauf gemeinsam mit dem Verkäufer notariell beurkunden.

Was sind die Vorteile eines Bieterverfahrens für Käufer?

Der wesentliche Vorteil für Sie im Bieterverfahren ist, dass Sie selbst bestimmen können, wieviel Ihnen eine Immobilie wert ist. Im Bieterverfahren gibt es keine bestimmte Preisforderung oder einen Mindestpreis – Sie allein entscheiden über die Höhe Ihres Gebots.

Außerdem entfallen durch das Bieterverfahren langwierige Preisverhandlungen mit dem Verkäufer. Durch die Abgabe der Gebote im Online-Portal hat der Verkäufer schnell Transparenz über den erzielbaren Marktpreis und kann sich zeitnah für einen Bieter entscheiden.

Falls Sie noch Fragen zum Bieterverfahren haben, kontaktieren Sie uns unter +41 (0)43 819 06 00 / Ihr architeturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

 

SIA-NORM 116 ODER 416 „KUBISCHE BERECHNUNG“ – KOSTENGENAUIGKEIT VON KOSTENSCHÄTZUNG & KOSTENVORANSCHLAG NACH SIA-NORM 102 –

Markus Baggenstos
Geschäftsführer der architekturbuero-schweiz.ch

Verschiedene Berechnungsarten von Vereinigungen sowie die ausführliche SIA- Norm 416 machen es für Bau- oder Immobilienlaien nicht einfach, die Übersicht zu bewahren. Unterteilt werden die Flächenberechnungen in der SIA-Norm 416 in die drei Hauptgruppen: Grundstücksfläche, Geschossfläche und Aussengeschossfläche.

Geschossfläche …..

Die Geschossfläche (GF) inklusive der Aussenwandkonstruktionen stellt zum Beispiel die Bezugsgrösse für den Zürcher Wohnbaukostenindex dar. Weitere unterschiedliche Zusammensetzungen der drei Hauptgruppen ermöglichen, Bezugsgrössen verschiedener Bauobjekte miteinander zu vergleichen.

und Wohnfläche

Die Wohnfläche (WF) definiert die Fläche innerhalb der Aussen- mauern inklusive Bad/WC sowie der Innenwände und gilt als Grund- lage für die Mietpreisberechnung und basiert auf einer Definition der Vereinigung der Zürcher Immobilienunternehmen VZI. Die Wohnfläche findet verbreitet Anwendung in Immobilieninseraten.

Kubikmeterpreis: Grundlagen

Als Berechnungsgrundlage gilt seit dem Jahre 2003 die SIA-Norm 416. Gegenüber ihrem Vorgänger der Norm SIA 116 aus dem Jahre 1952, werden in der SIA-Norm 416 keine umständlichen Zuschläge für zum Beispiel Dächer und Dachaufbauten kalkuliert. Das effektive Gebäudevolumen wird berechnet und mit dem Kennwert des Kubikmeterpreises, der die reinen Baukosten ohne Umgebung und Nebenkosten wiedergibt, multipliziert. Die einfache Anwendung soll die Verständlichkeit für Nichtbaufachleute erhöhen.

Wenig Erfahrungswerte

Viele Architekten und Bankfachleute verfügen aber über keine ausreichenden Erfahrungs- und Kennwerte für die Kubikmeterpreise nach der neuen Norm SIA-Norm 416 ohne Zuschläge und verwenden noch ihre Kennzahlen nach der alten SIA-Norm 116, die eigentlich nicht mehr in Kraft ist. Aus diesem Grunde sind die Preisangaben für Kubikmeterpreise nicht immer vorbehaltlos vergleichbar, haben sie nicht die gleiche Berechnungsgrundlage.

Kubikmeterpreis: Anwendung

Kubikmeterpreise werden für die Berechnung von Grobkostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 20 bis 25 Prozent in der Vorprojektphase eingesetzt, um die Machbarkeit des Bauvorhabens in einer frühen Phase zu prüfen. In der Projektphase werden Kostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 15 bis 20 Prozent berechnet, welche oftmals die Kostengundlage bei der Baueingabe bildet. Der Kubikmeterpreis, der vom Zürcher Index der Wohnbaupreise jeweils für ein Musterhaus berechnet wird, betrug für das Jahr 2007 Fr. 618.-.

Kennzahlen und Richtwerte

Preiskalkulationen basierend auf Kubikmeter- und Flächenangaben und Richtpreisen pro Einheit ergeben unter Berücksichtigung ihrer Kostenungenauigkeit Richtwerte während der Planungsphase.

Die Kostenrichtwerte verändern sich nicht nur bei unterschiedlichen Gebäudekonstruktionen oder Wohnstandards, sondern hängen auch von der Grösse der einzelnen Bauvorhaben ab.

Die Richtpreise sind daher mit der notwendigen Vorsicht einzusetzen und zu vergleichen. In der SIA-Norm 102 der Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten ist geregelt, dass die Baueingabe auf Basis einer Kostenschätzung wie zum Beispiel auf Basis einer kubischen Berechnung gemäss SIA-Norm 416 erfolgen kann. Die Kostengenauigkeit dafür beträgt +/- 20 Prozent.

Zeitraum sinnvoll nützen

Der Zeitraum während des Bewilligungsverfahrens soll dann für die Erarbeitung einer präziseren Kostengenauigkeit, dem Kostenvoranschlag mit einer Toleranz von +/- 10% genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Baueingabe sind somit die Baukosten ziemlich ungenau bestimmt, zu ungenau für viele Bauherren.

Kosten genau definieren

Lässt die Finanzierung nur ein kleineres Gebäude zu, oder besteht der Spielraum für eine Erweiterung oder einen erhöhten Ausbaustandard?

Es empfiehlt sich, die Kosten vor der Baueingabe mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 Prozent zu bestimmen, damit die Bauherrschaft vor der Baueingabe die Kosten kennt und nicht mit einer Baubewilligung dasteht, die nicht finanziell vollumfänglich tragbar ist.

Weitere Informationen rund ums Renovieren und Bauen finden Sie auf diesem Blog oder unter www.architekturbuero-schweiz.ch.

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Mit über 50 noch einmal neu bauen? Warum denn nicht? Das Familiendomizil ist schon zu groß geworden – oder wird es spätestens nach dem Auszug der erwachsenen Kinder. Also wagt man den Schritt und errichtet im dritten Lebensabschnitt ein Haus, das perfekt zu den neuen Bedürfnissen passt. Und das ist sogar auf zwei Weisen eine Investition in die Zukunft: Man ist gerüstet für das Leben im Alter zu Hause. Und altersgerechte Häuser sind gefragt, sie haben daher einen guten Wiederverkaufswert. Sieben Tipps zur Planung:

  1. Mitten im Leben bauen

Während Familien mit kleinen Kindern gern etwas außerhalb von Städten im Grünen leben, zieht es Ältere in belebtere Gegenden. „Eine gute Verkehrsanbindung, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur und ein angenehmes soziales Miteinander sind ihnen wichtig“, berichtet Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. „Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit verbringen sie erfahrungsgemäß zu Hause und in ihrem unmittelbaren Umfeld.“

  1. 100 Quadratmeter reichen

Weil nur noch ein bis zwei Personen im Haushalt leben, kann das neue Zuhause deutlich kleiner ausfallen als das alte. „Statt 150 oder 200 Quadratmeter reichen älteren Paaren meist 100 Quadratmeter oder sogar noch weniger“, sagt Baggenstos. Aber zu klein darf es auch wieder nicht sein, wenn es für die Familie und andere Besucher offen stehen soll. „Soll ein Gästezimmer eingeplant werden? Brauchen die Partner Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel getrennte Schlafzimmer, Hobby- oder Lesezimmer? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden“, sagt der Spezialist.

  1. Mit Einliegerwohnung bauen

Lassen es Grundriss und Budget zu, ist der Bau einer Einliegerwohnung denkbar. Die kann sehr praktisch sein. „Falls die Bewohner im höheren Lebensalter Hilfe benötigen, kann dort eine Pflegekraft wohnen“. Oder man sieht die Vermietung der Einliegerwohnung als zusätzliche Einnahmequelle zur Rente an.

  1. Auf ein Stockwerk beschränken

Auch wenn die Bauherren mit 50 plus fit sind, sollten sie die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte schon bei der Planung im Blick haben. Baggenstos Tipp: Günstig ist es, auf einer Ebene zu bauen. Dann entfällt das Treppensteigen, das im höheren Alter doch beschwerlich werden kann. Und sparen lässt sich in diesem Zusammenhang auch, wenn man auf den Keller verzichtet. Waschmaschine und Trockner sind ohnehin besser im Erdgeschoss aufgehoben, wo sie stufenlos erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist für Ältere der eingeschossige Bungalow ideal. Der kann je nach Lebenslage leicht den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Denn es sind keine tragenden Wände vorhanden, die die Gestaltung der Innenräume einschränken. Die Bewohner können sich für mehrere Zimmer, aber auch für einen offenen Grundriss entscheiden.

  1. Jede Etage mit Bad planen

Aber auch mehrgeschossige Häuser können für das Leben im höheren Alter durchaus attraktiv und angenehm sein. Vorausgesetzt, sie sind dafür vorbereitet. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Häusern mit mehreren Etagen so zu planen, dass es im Bedarfsfall möglich ist, unkompliziert in die untere Etage zu ziehen“, sagt Baggenstos. Dazu gehört, dass oben und unten jeweils ein vollwertiges Badezimmer eingebaut wird.

  1. Gerade Treppe oder Aufzug einplanen

„Die Treppen sollten möglichst gerade und schnörkellos sein“, sagt Baggenstos. „Wendeltreppen bergen Sturzgefahren.“ Außerdem lassen sich an geraden Treppen leichter Treppenlifte anbringen. Aber es gibt auch noch Alternativen dazu: Etwa Personenaufzüge, mit denen man den Weg zwischen Unter- und Obergeschoss bequem zurücklegen kann. „Sie brauchen wenig Platz und sind so gut designt, dass sie sogar zu einem Blickfang im Wohnzimmer werden“. Da sie sich fernsteuern lassen, können nicht nur Personen transportiert, sondern auch Gegenstände nach oben oder unten geschickt werden.

  1. Barrierefrei bauen

Wichtig bei der Planung eines Hauses für das Alter ist, von vornherein Gefahrenstellen auszuschließen. „Ein guter Architekt wird ein Haus für ältere Bewohner so offen und großzügig wie möglich gestalten“, sagt Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. Dazu gehören kurze Wege, wenig Ecken und Kanten. Alle Türrahmen sind so breit, dass man mit einem Rollstuhl durchfahren kann. Manche Türen können auch einfach weggelassen werden. Bad und Küche sollten ebenfalls barrierefrei sein. Das kommt nicht nur Leuten mit Handicaps zugute, sondern ist auch für alle anderen sehr praktisch: „Bodengleiche Duschen sollten zum Beispiel in jedem Haus vorhanden sein, egal ob ältere oder jüngere Menschen darin leben“, findet Baggenstos.

WAS IST MINERGIE? – MINERGIE-HAUS-BAUEN | MINERGIE-STANDARD | MINERGIE-FACHPLANER | ENERGIE-KOSTEN-EINSPARUNG MINERGIE | MINERGIE VOR- & NACHTEILE –

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Minergie ist ein Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen und ist vor Missbrauch geschützt.

Im Zentrum steht der Komfort – der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung.

Der spezifische Energieverbrauch gilt als Leitgrösse, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren. Dadurch ist eine zuverlässige Bewertung gegeben. Relevant ist nur die zugeführte Endenergie.

Der Baustandard Minergie geniesst eine breite Akzeptanz. Gründe gibt es viele, der wichtigste: Bauherrschaften, Architekten und Planer, sind in der Gestaltung, in der Materialwahl und in der inneren und äusseren Struktur eines Gebäudes völlig frei.

In der Baubranche hat sich mittlerweile ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen (Fachpartner) und Produkten (Module) für Minergie-Bauten entwickelt. Zu den Anbietern zählen Architekten und Planer, Hersteller von Materialien, Bauteilen und Systemen. Die Breite dieses Marktes fördert die Qualität.

Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutlich tiefere Energiekosten. Minergie setzt Ziele und macht keinerlei Auflagen, wie diese Ziele zu erreichen sind. Damit bleibt der Bauherrschaft und den Planern des Gebäudes jede gestalterische Freiheit; auch die Wahl der Materialien und des Energieträgers ist Sache der Beteiligten.

Nutzen und Vorteile
Minergie ist ein Qualitätslabel für Neubauten und modernisierte Altbauten aller Gebäudekategorien. Im Vordergrund steht der Komfort für die Nutzerschaft. Da sich die Bauqualität eines Gebäudes über den Energieverbrauch bewerten lässt, eignet sich diese Schlüsselgrösse dafür hervorragend. Als Mass für diese Bewertung dient der Energiebedarf je Quadratmeter beheizter Wohnfläche.

Die Vorteile des Baustandards
Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutliche Energiekosteneinsparungen.

Der thermische Komfort in Bauten mit gut gedämmten und dichten Aussenwänden, Böden und Dachflächen ist höher. Der Grund: Die inneren Oberflächen der Bauhülle sind wärmer, keine Kältestrahlung und keine Zugserscheinungen. Diese Eigenschaften wirken sich auch während sommerlichen Hitzetagen aus: Das Gebäude ist vor Übertemperaturen besser geschützt.

Werterhaltung: Die Bauqualität wirkt sich auf den mittel- und langfristigen Wert einer Liegenschaft sehr stark aus. Gemäss der Studie „Minergie macht sich bezahlt“ der Zürcher Kantonalbank beträgt der Mehrwert eines Minergie-Einfamilienhauses bei sonst identischen Hauseigenschaften gegenüber eines konventionellen Einfamilienhauses rund 7 %. Bei einem Mehrfamilienhaus beträgt der Mehrwert bzw. der am Markt erzielte Aufpreis 3,5 % (Richtwerte ca.).

Energiekosteneinsparung: Jede eingesparte Kilowattstunde macht sich auf dem Konto bemerkbar – während Jahrzehnten. Allfällige Mehrkosten der besseren Bauqualität lassen sich so kompensieren.

Und die Lüftungsanlage?
Bei einer dichten Gebäudehülle ist eine systematische Lufterneuerung unverzichtbar, um anfallende Feuchte und Schadstoffe abzuführen. Sinnvollerweise erfolgt diese Lufterneuerung mit Rückgewinnung von Wärme aus der belasteten Luft. Die Kombination von dichter, gut gedämmter Hülle und mechanischer Lüftung schafft gute Komfortverhältnisse.


Die Gründe:

  • Gute Luft ist das wichtigste Argument für eine Komfortlüftung.
  • Die Wohnräume sind vor Lärm geschützt, ohne Verzicht auf frische Luft. Dieser zusätzliche Schutz bedeutet besonders an lärmgeplagten Lagen grosse Vorteile: Die Vermietbarkeit respektive der Eigennutzwert eines Wohnhauses wird verbessert.
  • Pollen und Keime werden von den Filtern gebunden. Die Luftqualität im Wohnraum ist deutlich besser als im Aussenraum. Dieser Befund basiert auf einer Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit.
  • Der Wärmetauscher im Lüftungsgerät garantiert, dass auch ursprünglich kalte Luft vorgewärmt in die Wohnräume strömt. Während sommerlicher Hitzeperioden lässt sich dieser Tauscher in der Regel umgehen.
  • Der Bezug zur Umgebung bleibt gewahrt. Denn die Fenster können bedenkenlos geöffnet werden, beispielsweise im Frühjahr beim ersten Vogelgezwitscher.

Der volkswirtschaftliche Aspekt
Von einer verbesserten Bauweise profitiert das einheimische Gewerbe. Die bei den Energiekosten eingesparten Gelder sind in der Bausubstanz gut angelegt. Und sie sind dort über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes respektive der Installationen kostenwirksam. Bei einer Energiepreissteigerung ist dieser Effekt noch deutlicher. Verbesserte Bauweisen fördern auch Innovationen in der Bau- und Haustechnik.

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Minergie-P-Häuser sind konsequent darauf ausgerichtet, Energie effizient zu nutzen, den Verbrauch generell zu senken und langfristig auch Kosten einzusparen.

Auch Laien können sich mittlerweile unter Minergie etwas vorstellen. Doch was bedeutet Minergie-P? Der Begriff, der seit 2002 in der Schweiz für Gebäude existiert, lehnt sich an den aus Deutschland bekannten Passivhaus-Standard an. Die Richtlinien legen einen maximalen Verbrauch von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr fest. Im Gegensatz zum Minergie-Standard, der sich meist auch noch in der Planungsphase realisieren lässt, erfordern Bauten nach Minergie-P von Beginn weg eine darauf ausgerichtete Planung.

«Oberster Grundsatz ist, Energieverluste zu vermeiden und wo immer möglich die passive Energie der Sonne zu nutzen», sagt Markus Baggenstos, Architekt und ceo der architekturbuero-schweiz.ch. Damit das Ziel erreicht wird, müssen alle Komponenten eines Hauses nach Standard Minergie-P exakt aufeinander abgestimmt sein:

  • Standort: Minergie-P-Bauten können grundsätzlich an jedem beliebigen Standort erstellt werden. Optimal, vor allem für Einfamilienhäuser, sind nach Süden orientierte Grundstücke mit möglichst wenig Schattenwurf durch benachbarte Bauten.
  • Positionierung auf dem Grundstück: Je besser ein Minergie-P-Haus von der Sonne beschienen wird, desto weniger Energie benötigt es in der kalten Jahreszeit. Darum sollte das Gebäude auf dem Grundstück so positioniert werden, dass es möglichst viel von der Sonne profitiert.
  • Kubatur: Zur Einhaltung des Standards muss die Gebäudehülle im Verhältnis zum Volumen eine möglichst kleine Oberfläche aufweisen. Bewährt haben sich deshalb möglichst kompakte Bauweisen.
  • Fensterflächen: Minergie-P-Häuser benötigen Fenster mit Dreifachverglasung. Optimal ist es, wenn die nach Norden gerichtete Fassade möglichst wenige und möglichst kleine Fenster hat. Nach Süden hingegen sind grosse Fenster erwünscht, um die Wärme der Sonne in den Wintermonaten ins Haus zu holen (passive Sonnenenergienutzung).
  • Fassaden, Dach und Keller: Sämtliche Aussenflächen eines Minergie-P-Hauses müssen gut isoliert sein – auch Boden und Wände des Kellers. Üblich sind Isolationsstärken von 30 bis 40 Zentimetern Dicke.
  • Dichtigkeit: Undichte Stellen und kleine Ritzen bewirken hohen Energieverlust. Minergie-P-Bauten müssen deshalb äusserst luftdicht sein. Die Dichtigkeit wird vor Erteilung des Labels mit einer sogenannten Blower-Door getestet: Statt der normalen Haustür wird eine Tür mit einem Ventilator eingesetzt, der die Luft aus dem Haus absaugt oder hineinbläst. So zeigt sich schnell, ob durch undichte Stellen Luft ins Haus nachströmt.
  • Beschattung: Da Minergie-P-Häuser oft grosse, nach Süden gerichtete Fenster aufweisen, die im Winter die Wärme der tiefstehenden Sonne nutzen, ist für den Betrieb im Sommer eine gute Beschattung wichtig. Neben aussenliegenden Storen sind auch Vordächer oder Balkone bewährte Elemente: Sie schirmen die im Sommer hochstehende Sonne gut ab.
  • Heizung: Auch Minergie-P-Häuser kommen nicht ohne Heizung aus. Die benötigte Leistung ist aber gering und kann meist durch das Nachwärmen der Luft in der Lüftungsanlage gelöst werden. Erlaubt ist eine Heizung, die pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche maximal zehn Watt Leistung erbringt. Bei schlecht gelegenen Bauten (Nordlagen) sind deshalb zumindest in einzelnen Zimmern zusätzliche Heizungen nötig.
  • Energieversorgung: Zumindest ein Teil der Energie für die Versorgung von Minergie-P-Häusern muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Exakte Vorschriften gibt es nicht, doch bei der Berechnung des Verbrauchs für die Erteilung des Labels wird nicht erneuerbare Energie entsprechend stärker gewichtet.
  • Für die Bereitstellung von Wärme und heissem Wasser in Minergie-P-Bauten stehen verschiedene bewährte Systeme zur Verfügung – etwa Kompaktgeräte mit integrierter Wärmepumpe und Lüftungsgeräte mit Wärmetauscher. Sie heizen wenn nötig die Luft auf, be- und entlüften das Haus und erzeugen das Warmwasser. Der nötige Strom kann mit Solarzellen erzeugt werden. Übers Jahr betrachtet, wird das Haus so zum Nullenergiehaus, da der Strom vollständig selber hergestellt werden kann. Zum Einsatz kommen aber auch konventionelle Pelletheizungen und Sonnenkollektoren zur Unterstützung der Heizung und zur Aufbereitung von Warmwasser.
  • Lüftungsanlage: Eine mechanische Belüftung ist für Minergie-P-Häuser obligatorisch. Sie ersetzt in der kalten Jahreszeit das energieintensive Lüften über die Fenster. Neben Kombigeräten kommen auch Lüftungsgeräte mit eingebautem Wärmetauscher zum Einsatz. Sie geben gemäss Herstellerangaben bis zu 90 Prozent der Abwärme aus der abgesaugten, verbrauchten Luft an die Frischluft weiter.
  • Haushaltsgeräte: Auch der Verbrauch von Kochherd, Geschirrspüler und Waschmaschine ist bei Minergie-P-Häusern ein wichtiger Aspekt. Vorgeschrieben sind mindestens Geräte der Verbrauchsklasse A respektive A+ bei Kühlgeräten.
  • Benutzerverhalten: Noch entscheidender als im Minergie-Haus ist das Verhalten der Bewohner in Häusern nach Standard Minergie-P. Gekippte Fenster in der kalten Jahreszeit etwa können die Energieversorgung schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Sie sind aufgrund der eingebauten Belüftungsanlage schlicht nicht nötig.