VILLA BAUEN | STADT-VILLA | LANDHAUS-VILLA | VILLA-GRUNDRISSE | VILLA-BAU-KOSTEN – KREATIONEN EINZIGARTIGER & EXKLUSIVE VILLEN | RESIDENZEN –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft – 

REPRÄSENTATIVE ELEGANZ
REPRÄSENTATIVE ELEGANZ- Klassische Villa von architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „211“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „211“  
5.5 Zimmer | 164 M2 | AB CHF 529’000


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St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone! Wir bauen gerne bei Ihnen.


Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –

Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


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SOLARANLAGEN & SOLARTECHNIK | HAUS NEUBAU & UMBAU | KOSTEN | FÖRDERUNG – PHOTOVOLTAIK | SOLARTHERMIE – WAS BAUHERREN WISSEN SOLLTEN –

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Es gibt zwei Arten von Solaranlagen:

Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in Elektrizität (Strom) um.

Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme der Sonne zur Warmwassergewinnung.

Kosten
Der Preis einer Photovoltaik-Anlage hängt von der Grösse und der Art der Solaranlage ab. Bei kleinen Anlagen liegen die durchschnittlichen Preise inkl. MwSt. bei rund CHF 2’500.-/kW resp. ca. CHF 340.-/m2. Je grösser eine Anlage , desto günstiger der Preis pro kW resp. pro Quadratmeter.

Ausrichtung der Anlage
Früher wurden auch Photovoltaik-Anlagen ausschliesslich nach Süden ausgerichtet. Heutzutage können Photovoltaik-Anlagen dank effizienten Modulen problemlos auch auf Ost- und Westdächern gebaut werden, der Ertragsverlust im Vergleich zur Südausrichtung beträgt durchschnittlich nur noch ca 15%. Solarthermie-Anlagen sollten ausschliesslich nach Süden ausgerichtet sein.

Schatten von Bäumen, Gebäuden oder Kaminen wirken ertragsmindernd. Durch kluge Anlagenplanung können die Ertragsminderungen jedoch minimiert werden.

Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage?
Im Einfamilienhausbereich werden Solarthermie-Anlagen heute nur noch auf kleineren Flächen für die Warmwasseraufbereitung gebaut. Wenn grössere Dachflächen (ca. ab 30 m2) in West-/Süd- oder Ostrichtung zur Verfügung stehen, ist es sinnvoller, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage kann u.a. auch Warmwasser erzeugt werden.

 Freistehende / integrierte / angebaute Anlagen
Freistehende Anlagen: Anlagen, die keine Verbindungen zu Bauten haben (z.B. Freilandanlagen). Freistehende Anlagen sind in der Schweiz eher selten anzutreffen.

Integrierte Anlagen: Anlagen die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion eine weitere Funktion (Doppelfunktion) wahrnehmen z.B. Photovoltaik-Module anstelle von Ziegeln oder als Fassadenelemente.

Angebaute Anlagen: Anlagen, die mit Bauten o.ä. verbunden sind und nur der Stromproduktion dienen. Die meisten Anlagen in der Schweiz werden als «angebaute Anlagen» gebaut.

 Staatliche Förderung KEV/ Einmalvergütung (EIV)
Der Staat fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen, indem er für die Einspeisung der Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen einen kostendeckenden Beitrag (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) bezahlt. Anlagenbesitzer, die in den Genuss der KEV kommen, erhalten während 20 Jahren eine feste Vergütung für die eingespeiste Energie.

Leider ist es so, dass nicht genügend Mittel für alle potentiellen Investoren vorhanden sind, die eine Photovoltaik-Anlage bauen möchten. So befinden sich über 33’000 Interessierte auf der KEV-Warteliste. Die Wartelisten-Teilnehmer wissen nicht, ab wann sie in den Genuss der KEV-Vergütung kommen werden.

Der Bund hat die Misere erkannt und forciert den Abbbau der Warteliste. So gib es seit 1.4.2014 die Einmalvergütung (EIV) für Anlagen bis 30 kWp und dem KEV werden mehr Mittel zur  Verfügung gestellt.

Alternativ zum KEV kann der Investor einer Anlage, die nicht grösser als 30 kWp ist (ca. 200 m2 Modulfläche) vom Bund eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten beantragen. Im Gegensatz zum KEV wird die Einmalvergütung sofort, das heisst ohne Warteliste ausbezahlt.

KEV-Vergütungssätze

Kategorie Leistungsklasse  Tarif  Inbetriebnahmedatum
Freistehend  bis 30 kWp  23.8 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  19.8  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  19.2  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  17.2  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  26.4 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  22.0  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  21.3  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  19.1  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  23.4 Rp  1.4.15-30.9.15
oder freistehend  bis 100 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
 bis 1000 kWp  18.8  1.4.15-30.9.15
 über 1000 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
Angebaut  bis 30 kWp  20.4 Rp  1.10.15-31.3.16
oder freistehend  bis 100 kWp  17.7  1.10.15-31.3.16
 bis 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 über 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 Integriert  bis 30 kWp  30.4  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  25.3  1.1.14-30.3.15
 Integriert  bis 30 kWp  27.4 Rp  1.4.15-30.9.15
 bis 100 kWp  21.1  1.4.15-30.9.15
 Integriert  bis 30 kWp  24.0 Rp  1.10.15-31.3.16
 bis 100 kWp  20.1  1.10.15-31.3.16

(Quelle: Energie-Verordnung 1.1.2015, Anhang 3.1.2, Angaben inkl. MwSt.)

Tarife Einmalvergütung (EIV)

Kategorie Grundbeitrag CHF Leistungsbeitrag pro kWp CHF Inbetriebnahmedatum
Angebaut 1600.- 1200.- 2012
1500.- 1000.- 2013
1400.-  850.- 1.1.14-30.3.15
1400.-  680.- 1.4.15-30.9.15
1400.-  500.- 1.10.15-31.3.16
Integriert 2200.- 1400.- 2012
2000.- 1200.- 2013
1800.- 1050.- 1.1.14-31.3.15
1800.-  830.- 1.4.15-30.9.15
1800.-  610.- 1.10.15-31.3.16

Eigenverbrauch (Nettomessung)
Produzenten dürfen die selber erzeugte Energie auch selber verbrauchen. Insbesondere mit der Einmalvergütung kann die Kombination mit Eigenverbrauch interessant sein. Der Produzent spart für jedes Kilowatt, das er selber verbrauchen kann, den vollen Strompreis ein. Zusätzlich sichert er sich gegen Preiserhöhungen ab. Das eigenverbrauchte Kilowatt bleibt immer gleich teuer.

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

WAS IST MINERGIE? – MINERGIE-HAUS-BAUEN | MINERGIE-STANDARD | MINERGIE-FACHPLANER | ENERGIE-KOSTEN-EINSPARUNG MINERGIE | MINERGIE VOR- & NACHTEILE –

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Minergie ist ein Baustandard für neue und modernisierte Gebäude. Die Marke wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getragen und ist vor Missbrauch geschützt.

Im Zentrum steht der Komfort – der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung.

Der spezifische Energieverbrauch gilt als Leitgrösse, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren. Dadurch ist eine zuverlässige Bewertung gegeben. Relevant ist nur die zugeführte Endenergie.

Der Baustandard Minergie geniesst eine breite Akzeptanz. Gründe gibt es viele, der wichtigste: Bauherrschaften, Architekten und Planer, sind in der Gestaltung, in der Materialwahl und in der inneren und äusseren Struktur eines Gebäudes völlig frei.

In der Baubranche hat sich mittlerweile ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen (Fachpartner) und Produkten (Module) für Minergie-Bauten entwickelt. Zu den Anbietern zählen Architekten und Planer, Hersteller von Materialien, Bauteilen und Systemen. Die Breite dieses Marktes fördert die Qualität.

Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutlich tiefere Energiekosten. Minergie setzt Ziele und macht keinerlei Auflagen, wie diese Ziele zu erreichen sind. Damit bleibt der Bauherrschaft und den Planern des Gebäudes jede gestalterische Freiheit; auch die Wahl der Materialien und des Energieträgers ist Sache der Beteiligten.

Nutzen und Vorteile
Minergie ist ein Qualitätslabel für Neubauten und modernisierte Altbauten aller Gebäudekategorien. Im Vordergrund steht der Komfort für die Nutzerschaft. Da sich die Bauqualität eines Gebäudes über den Energieverbrauch bewerten lässt, eignet sich diese Schlüsselgrösse dafür hervorragend. Als Mass für diese Bewertung dient der Energiebedarf je Quadratmeter beheizter Wohnfläche.

Die Vorteile des Baustandards
Besser bauen nach Minergie hat mindestens drei Vorteile: höherer Komfort, verbesserte Werterhaltung und deutliche Energiekosteneinsparungen.

Der thermische Komfort in Bauten mit gut gedämmten und dichten Aussenwänden, Böden und Dachflächen ist höher. Der Grund: Die inneren Oberflächen der Bauhülle sind wärmer, keine Kältestrahlung und keine Zugserscheinungen. Diese Eigenschaften wirken sich auch während sommerlichen Hitzetagen aus: Das Gebäude ist vor Übertemperaturen besser geschützt.

Werterhaltung: Die Bauqualität wirkt sich auf den mittel- und langfristigen Wert einer Liegenschaft sehr stark aus. Gemäss der Studie „Minergie macht sich bezahlt“ der Zürcher Kantonalbank beträgt der Mehrwert eines Minergie-Einfamilienhauses bei sonst identischen Hauseigenschaften gegenüber eines konventionellen Einfamilienhauses rund 7 %. Bei einem Mehrfamilienhaus beträgt der Mehrwert bzw. der am Markt erzielte Aufpreis 3,5 % (Richtwerte ca.).

Energiekosteneinsparung: Jede eingesparte Kilowattstunde macht sich auf dem Konto bemerkbar – während Jahrzehnten. Allfällige Mehrkosten der besseren Bauqualität lassen sich so kompensieren.

Und die Lüftungsanlage?
Bei einer dichten Gebäudehülle ist eine systematische Lufterneuerung unverzichtbar, um anfallende Feuchte und Schadstoffe abzuführen. Sinnvollerweise erfolgt diese Lufterneuerung mit Rückgewinnung von Wärme aus der belasteten Luft. Die Kombination von dichter, gut gedämmter Hülle und mechanischer Lüftung schafft gute Komfortverhältnisse.


Die Gründe:

  • Gute Luft ist das wichtigste Argument für eine Komfortlüftung.
  • Die Wohnräume sind vor Lärm geschützt, ohne Verzicht auf frische Luft. Dieser zusätzliche Schutz bedeutet besonders an lärmgeplagten Lagen grosse Vorteile: Die Vermietbarkeit respektive der Eigennutzwert eines Wohnhauses wird verbessert.
  • Pollen und Keime werden von den Filtern gebunden. Die Luftqualität im Wohnraum ist deutlich besser als im Aussenraum. Dieser Befund basiert auf einer Untersuchung des Bundesamtes für Gesundheit.
  • Der Wärmetauscher im Lüftungsgerät garantiert, dass auch ursprünglich kalte Luft vorgewärmt in die Wohnräume strömt. Während sommerlicher Hitzeperioden lässt sich dieser Tauscher in der Regel umgehen.
  • Der Bezug zur Umgebung bleibt gewahrt. Denn die Fenster können bedenkenlos geöffnet werden, beispielsweise im Frühjahr beim ersten Vogelgezwitscher.

Der volkswirtschaftliche Aspekt
Von einer verbesserten Bauweise profitiert das einheimische Gewerbe. Die bei den Energiekosten eingesparten Gelder sind in der Bausubstanz gut angelegt. Und sie sind dort über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes respektive der Installationen kostenwirksam. Bei einer Energiepreissteigerung ist dieser Effekt noch deutlicher. Verbesserte Bauweisen fördern auch Innovationen in der Bau- und Haustechnik.

architekturbuero-schweiz.ch WIR BAUEN IHR HAUS NACH MINERGIE-STANDARD!

BAUBEWILLIGUNG (BAUGESUCH) ODER ANZEIGEVERFAHREN – WAS BRAUCHEN SIE? – BAUBEWILLIGUNG / BAUGESUCH HAUS BAUEN | BAUBEWILLIGUNG KOSTEN / GEBÜHREN | ARCHITEKT-KOSTEN-BAUEINGABE –

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Die Gesetze in den einzelnen Gemeinden sind in den Grundzügen gleich aufgebaut, unterscheiden sich jedoch in teils wichtigen Details. Was in der einen Gemeinde ohne Bewilligung erstellt werden kann, benötigt anderswo eine. In der ganzen Schweiz gilt grundsätzlich die Faustregel: Bei einer Nutzungsänderung oder wenn das Gebäude äusserlich verändert wird, braucht es mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Baubewilligung.

Bei kleineren Projekten genügt aber oft das raschere und günstigere Anzeigeverfahren – zum Beispiel beim Einbau eines zusätzlichen Dachfensters. Beim Anzeigeverfahren reicht man beim Bauamt eine Skizze mit den Baumassen ein und erhält – ohne dass das Projekt öffentlich aufgelegt wird – die Bewilligung. Dadurch kann es auch keine Einsprachen geben. Das Anzeigeverfahren ist meist innert weniger Wochen erledigt und kostet nur eine Bearbeitungsgebühr.

Ist aber ein normales Bewilligungsverfahren nötig, etwa für den Ausbau des Estrichs zu Wohnräumen, muss man mehr Zeit und Geld einrechnen.

Die Gebühren orientieren sich in der Regel an der Höhe der Baukosten oder des Bauvolumens. Das Verfahren dauert mit allen Fristen mindestens drei Monate. In der Stadt Zürich zum Beispiel zahlt man für Bauvorhaben bis 120 000 Franken rund 4 Prozent Gebühren – also bis zu 4800 Franken. Ist ein Architekt ins Projekt involviert, erstellt er das Gesuch und reicht es auch ein. Plant man auf eigene Faust, lohnt es sich, mit den ersten Skizzen beim Bauamt vorbeizuschauen. Danach weiss man, ob die eigenen Ideen überhaupt bewilligungsfähig sind und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.


Zonenpläne und Ausnutzung beachten

Den Rahmen für die Bewilligung setzen die Zonen­pläne, die Ausnutzungsziffern sowie die detaillierten Regelungen im Baugesetz der Gemeinde. Im Detail bedeutet das:

  • Die Zonenpläne legen fest, welche Nutzungen in welcher Zone möglich sind. So dürfen zum Beispiel Wohnungen nur gebaut werden, wenn die Zone das vorsieht (Wohnzone oder gemischte Wohn- und ­Gewerbezone).
  • Die Ausnutzungsziffer wiederum gibt an, wie viel Wohnfläche im Verhältnis zur Grösse des Grundstücks realisiert werden kann.

Beispiel: In einer Zone mit einer Ausnutzung von 0,3 können auf einem 500 Quadratmeter grossen Grundstück 150 Quadratmeter Wohnfläche gebaut werden. Das Baugesetz hält unter anderem auch fest, wie hoch Gebäude werden dürfen, welchen Dämmwert Fassaden haben müssen und welcher Abstand zu Nachbargrundstücken einzuhalten ist.

In der Regel braucht es zur Einreichung eines Baugesuchs Grundrisspläne und Schnittzeichnungen durch das Gebäude im Massstab 1:100 in mehrfacher Ausführung sowie bestimmte Formulare des örtlichen Bauamtes.

Nach Abgabe der Unterlagen prüft das Bauamt, ob sie komplett sind, und publiziert dann das Baugesuch. Parallel zur laufenden Frist von 20 bis 30 Tagen wird das Gesuch von verschie­denen Amtsstellen geprüft, etwa vom Tief- und Hochbau-Amt sowie von der Feuerpolizei. Haben alle Stellen grünes Licht ge­geben, wird die Baubewilligung erteilt – manchmal mit gewissen Auflagen. Wurde während der Auflagefrist von niemandem ein Baurechtsentscheid eingefordert, kann mit dem Bau begonnen werden. Andernfalls heissts nochmals 30 Tage warten, ob keine Einsprache eingeht.

Nach Abschluss der Arbeiten muss das Bauamt informiert werden. Es prüft dann, ob alle baulichen Massnahmen den eingereichten Plänen entsprechen.


Um- und Ausbaupläne: Dafür braucht es eine Baubewilligung

Die Baugesetze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. In den folgenden Fällen ist die Handhabung jedoch klar.


Benötigt eine Baubewilligung oder zumindest ein Anzeigeverfahren

  • Estrichausbau zu Wohnraum
  • Erstellen einer einplätzigen Garage
  • Tausch der Heizungsanlage
  • Einbau von Dachfenstern
  • Aussenisolation der Fassade
  • Gartenhaus


Hier braucht es keine Baubewilligung

  • Neuanstrich der Fassade in derselben Farbe
  • Abbruch einer inneren Trennwand ohne ­Nutzungsänderung
  • Aufstellen eines einzelnen Briefkastens
  • Gartenzaun errichten (max. 80 cm hoch)
  • Kinderschaukel
  • Solaranlagen auf Gebäuden, die nicht unter Schutz stehen.
    Sie müssen bezüglich Einbautiefe, Position und maximaler Grösse den Vorgaben des Bauamts entsprechen.

 WIR beraten Sie gerne architekturbuero-schweiz.ch 

ARCHITEKTURVISUALISIERUNGEN | 3D ARCHITEKTURVISUALISIERUNGEN | VISUALISIERUNGEN FUER ARCHITEKTUR & IMMOBILIEN – STIMMUNGSVOLLE UND ATMOSPHÄRISCHE ARCHITEKTURVISUALISIERUNGEN –

Stimmungsvolle und atmosphärische Architekturvisualisierungen sind unser Spezialgebiet.
Stimmungsvolle und atmosphärische Architekturvisualisierungen sind unser Spezialgebiet.

Unser Team kreiert unverwechselbare Bildwelten für die Branchen Architektur, Immobilien, Ingenieurwesen und Design.

Wir realisieren Visualisierungen & Animationen, Interaktive Lösungen & Virtual Reality sowie individuelle Kommunikationslösungen für Architektur- und Immobilienprojekte.

Für die öffentliche Hand und Ingenieurbüros entwickeln wir Simulations-Visualisierungen und unterstützen Designer und Produktentwickler bei der Darstellung ihrer Produkte.

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MEHRFAMILIENHAUS BAUEN | MEHRFAMILIENHAUS RENDITE | MEHRFAMILIENHAUS KOSTEN | MEHRFAMILIENHAUS MIT 5 WOHNUNGEN | MEHRFAMILIENHAUS „LIFESTYLE-ZÜRICH“

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5 Wohnungen mit brutto Geschossflächen 4 x 4.5-Zimmer mit 134 m2 | 1 x 5.5-Zimmer Attika mit 150 m2 ✓ 20 Tiefgaragenplätze ✓ 150 m2 Gewerbefläche ✓ Umgebauter Raum 5'000 m3 ✓ Massivbauweise mit EPS-Aussenwärmedämmung ✓ Luft-Wasser Wärmepumpe ✓ Altersgerecht ✓ Liftanlage GEBÄUDEKOSTEN (BKP 2) ca. CHF 2’900'000.00
5 Wohnungen mit brutto Geschossflächen
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Wir entwickeln mit Ihnen das passende Mehrfamilienhaus-Konzepte nach Ihren Vorstellungen.

Die Bedürfnisse der Bauherrschaft bestimmen den Auftragsumfang: Entweder führt architekturbuero-schweiz.ch als Generalunternehmung (GU) auf der Basis bereits vorliegender Projektunterlagen und ausgearbeiteter Baupläne sämtliche Leistungen zur Errichtung der Immobilie aus.

Oder die Bauherren beziehen uns bereits für die Projektierung der Wunschimmobilie mit ein. Dann erbringt sie als Totalunternehmung (TU) neben der termin- und kostengerechten Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe auch sämtliche Planungsleistungen.
Realisierte Objekte sowie diverse Machbarkeits- und Projektstudien mit optimierter Renditeberechnung belegen dies.

PROJEKTSTUDIE

FERTIGHAUS | BAUWEISE – HOLZBAU | LEICHTBAU – VORTEILE | NACHTEILE – FERTIGHAUS BAUEN | FERTIGHAUS KOSTEN / PREIS | FERTIGHAUS GRUNDRISSE | FERTIGHAUS SCHWEIZ –

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Die Elemente von Fertighäusern können in Massivbauweise (etwa Stahlbeton- oder Mauerwerksbauweise wie beim Plattenbau) oder in Leichtbauweise (z.B. Stahl-Leichtbau- oder Holzbauweise) gefertigt sein. Als Fundament dient entweder eine Bodenplatte oder ein Keller, auf dem das Fertighaus dann errichtet wird.

Massive Fertighäuser haben einen nur geringen Anteil. Hier werden Wände aus Ziegeln, Beton, Leichtbeton (Blähton) oder Betonsteinen vorgefertigt. 95 Prozent aller Fertighäuser werden in Holzbauweise gebaut. Hier werden Holzrahmen durch Querstreben stabilisiert, mit Dämmmaterial gefüllt und meistens innen mit Gipswerkstoffplatten, außen mit Holzplatten abgedeckt. Andere Quellen unterscheiden die Holzbauweisen in z.B. den Holzrahmenbau, den Holztafelbau. Eine „Stabilisierung“ durch Querstreben ist beim Holzrahmen- und Holztafelbau nicht notwendig, die hier die Beplankung aus z.B. Holzwerkstoffplatten (möglich sind aber auch Gipswerkstoffplatten) übernimmt. Aus bauphysikalischen Gründen sind die Holzwerkstoffplatten vorzugsweise auf der Innenseite der Konstruktion angeordnet.

Beim Ständerbau, auch „Holzskelett“-Bauweise genannt, ermöglichen senkrechte Ständer als tragendes Gerüst ein mehrgeschossiges Bauen. Im Gegensatz dazu wird die Holzskelettbauweise nicht zu der Ständerbauweise gezählt. Mehrgeschossiger Holzbau wird üblicherweise in Holztafelbauweise oder einer Hybridbauweise, z.B. als Holz-Beton-Verbund, umgesetzt. Es wurde bis 2014 etliche Mehrgeschossige Gebäude, auch in Innenstädten errichtet.

Blockhäuser – meist von skandinavischen oder kanadischen Herstellern angeboten – bestehen aus Bohlen oder Stämmen, die an den Ecken ineinander verzahnt werden. Innen liegt eine Dämmschicht, die mit Gipswerkstoff- oder Holztafeln abgedeckt wird.

Fertighäuser gibt es als Bausatzhaus, Ausbauhaus, Biohaus (aus biologisch abbaubaren Rohstoffen) oder schlüsselfertig.

Vorteile
Vorteile eines Fertighauses können die kurze Bauzeit sowie feste Preise und Termine sein. Außerdem können Musterhäuser vorab besichtigt werden.

Fertighäuser aus Holz haben eine gute Öko-Bilanz und durch ihre Dämmung einen kostensparenden Heizverbrauch. Vergleicht man verschiedene Ökobilanzen miteinander, sind allgemeine Aussagen allerdings nicht möglich, da immer die angesetzten Randbedingungen das Ergebnis der Bilanzierung erheblich beeinflussen. Außerdem wird ihnen ein gesundes Raumklima zugesprochen. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Fertigbau sind heute fast alle Fertighäuser KfW-Effizienzhäuser.

Fertighäuser können auf felsigem oder feuchtem Untergrund gebaut werden. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind entsprechend zu berücksichtigen. Mit „Holzgrundtragwerken“ ist auch ein Bau an Hanglagen möglich. Allerdings ist der Begriff „Holzgrundtragwerk“ nicht definiert.

Nachteile
Fertighäuser haben meistens einen geringeren Schallschutz als Massivbauten. Wobei zu beachten ist, dass das Schallschutzziel eine zu vereinbarende Beschaffenheit ist, die unabhängig von der Bauweise oder Bauart erfüllt werden muss.

Seriell gefertigte Modelle – so genannte „Typenhäuser“ – machen heute nur einen geringen Prozentsatz der Fertighäuser aus. Mehr als Zwei Drittel sind individuell geplante Fertighäuser. Laut dem Bundesverband Deutscher Fertigbau ist dies einer der Gründe, warum Fertighäuser nicht automatisch weniger kosten als konventionell gebaute Häuser. Jedes vierte Fertighaus hat nach Branchenangaben einen Auftragswert von mehr als 300.000 Euro (Stand 2013).

Die Preisstrukturen und Angebotspakete am Fertighausmarkt sind sehr uneinheitlich. Je nach Anbieter sind im Grundpreis (meistens „Festpreis“ genannt) unterschiedlich umfangreiche Bauleistungen enthalten und vom Bauherren unterschiedlich hohe Vorleistungen zu erbringen (etwa Baugrunduntersuchung, Befestigen eines Zufahrtsweges für die Schwerlaster, befestigter Platz für den Kran, Bauschuttcontainer, Strom, Wasser oder Versicherungen).

Hinzu kommen Kostenrisiken etwa bei der Bauvorbereitung oder der Erschließung des Baulands.

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Mit dem Begriff Fertighaus wird im Allgemeinen ein Haus bezeichnet, das – zumindest in Teilen – werkseitig vorgefertigt an die Baustelle geliefert und dort endmontiert wird. Es gibt jedoch keine einheitlichen, verbindlichen Definitionen für den Begriff.

Nach der seit 2009 geltenden ÖNORM B 2310 des Austrian Standards Institute in Österreich ist ein Fertighaus, ein auf einem vorbereiteten Unterbau errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten, geschoßhohen Großtafel-Wandelelementen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden. Diese Norm gilt für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschossige Wohnbauten), Bürogebäude, Kindergärten, Schulen und Mehrzweckhäuser und unabhängig von den verwendeten Baustoffen (Holz, Wohnbeton, Ziegel). Nicht unter diese Norm fallen Bauwerke, die „mit nichtgeschoßhohen, jedoch vorgefertigten einzelnen tragenden Bauelementen errichtet werden, wie beispielsweise Häuser aus Ziegel-, Porenbeton-, Hohlblock- bzw. Mantelsteinen oder Holzblockhausbohlen“, oder die einem bestimmten Mindestleistungsumfang nicht entsprechen. 

Entwicklung
Bereits beim mittelalterlichen Fachwerkbau in Deutschland wurden die Bauteile vorgefertigt, mit sogenannten Rauten gekennzeichnet und auf entsprechendem Fuhrwerk zur Baustelle transportiert. Das hatte auch den Grund, dass die Zimmerleute damals zusätzlich zu den Bauaufgaben die Arbeit des Fällens und Einschnittes mit zu verrichten hatten. Solche vorgefertigten Bauten fanden bisweilen sogar ihren Weg über das Meer, nach Island und Grönland, wo auch immer die Menschen bereit waren zu siedeln und das Umland nicht die nötigen Materialien bereitstellte. Selbst im antiken Griechenland gibt es Hinweise, dass Teile von Bauwerken wie Tempelanlagen an fremden Orten gefertigt, zusammengefügt und zum Transport wieder auseinandergenommen wurden.

Im Jahr 1516 beschrieb Leonardo da Vinci sein Vorhaben, eine ausschließlich aus zerlegbaren Typenhäusern bestehende Idealstadt an der Loire zu errichten. Lediglich die Fundamente sollten vor Ort erstellt werden.

Im Jahr 1624 wurden in England aus Tafelelementen vorgefertigte Unterkünfte für die staatliche Fischereiflotte geschaffen. Sie waren transportabel und konnten binnen kurzer Zeit ohne die Hilfe von Fachpersonal errichtet werden. Die Unterkünfte waren zweckmäßig, konnte doch die Flotte so mobil eingesetzt werden, ohne an allen Orten neue Behausungen zu errichten.

Eine weitere Verwendung fand diese Bauweise dann vor allem beim Militär: Im späten 18. Jahrhundert wurden so von Wien aus Spitalbaracken bis auf die entfernten Kriegsschauplätze nach Slowenien transportiert.

In Amerika traten die Fertighäuser vermehrt während des Goldrausches (1848) in Erscheinung. Um den nach Westen strömenden Massen eine Unterkunft zu bieten, schuf man vorgefertigte Unterkünfte, die schnell ohne Fachpersonal errichtet werden konnten. Hier begann in etwa die „Massenproduktion“ von vorgefertigten, zerlegbaren Holzhäusern.

Die sogenannten Wolgasthäuser im Stile der Bäderarchitektur gelten als die ersten individuellen Fertighäuser. Dabei handelt es sich um kunstvoll verzierte Holzvillen, die zwischen 1868 und 1910 von der „Wolgaster Actien-Gesellschaft für Holzbearbeitung“ in der Stadt Wolgast vor der Insel Usedom gefertigt wurden. Durch Zusammenstellung von Wunschelementen wie Balkonen, Veranden oder Ecktürmen aus einem umfangreichen Katalog konnten die Bauherren ihre Häuser bereits individuell zusammenstellen und weitgehend vorfertigen lassen. Die pommersche Firma baute für Bauherren in der ganzen Welt, insbesondere für Grundstückseigentümer auf Usedom und Rügen – und z.B. am Berliner Wannsee, in Südamerika und Deutsch-Ostafrika.

Von der Weltausstellung 1873 in Wien erwarb der österreichische Graf Franz Hardegg ein Fertigteilhaus und ließ es als Jagdhaus auf dem gräflichen Landsitz in Veitsch, Österreich wieder aufbauen. Heute dient es als Alpengasthof Radwirt am Fuße der Hohen Veitsch.

Von der Weltausstellung 1893 in Chicago brachte der Berliner Oskar Blumenthal ein in Deutschland für die Weltausstellung produziertes und demontierbares Wolgasthaus in Holzskelettbau zurück. Es war ein zweigeschossiges Objekt mit Terrassen, Erkern und einem imposanten Turm. Angeblich ohne einen einzigen Eisennagel zu verwenden, wurde dieses Gebäude 1895 als Villa Blumenthal in Bad Ischl wiedererrichtet.

Nachdem die ersten Fertighäuser moderner Bauart vorwiegend aus Schweden und Norwegen nach Deutschland kamen, entstanden auch hierzulande bald eigene Ideen. Diese Entwicklung setzte parallel zu der Entstehung der Holzwerkstoffplatten in den 20er und 30er Jahren ein. 1931 entwickelte der Bauhaus-Architekt Walter Gropius in Deutschland ein Bausystem aus vorgefertigten Wandtafeln mit einer inneren Holzkonstruktion. Er schrieb dazu:

„Seit 1910 bin ich unentwegt für den Bau von Montagehäusern, für die Industrialisierung des Hausbaus in Vorträgen und Artikeln eingetreten und habe Forschungsarbeiten und praktische Experimente zusammen mit Industrieunternehmen durchgeführt…Ein Montagehaus kann in der Fabrik auf ein Lastauto mit Anhänger geladen, mit Boden, Wänden, Dach und der gesamten Ausstattung fix und fertig zum Bauplatz gebracht und dort in kürzester Zeit montiert werden, ganz unabhängig von der Jahreszeit…“

– Walter Gropius

1943 bis 1945 verbesserte er seine Entwicklung in Zusammenarbeit mit Konrad Wachsmann in den USA zu dem „Packaged House System“, nachdem er 1934, als Gegner der Nationalsozialisten, Deutschland hatte verlassen müssen. Bereits 1940 waren Fertighäuser in den USA durch den Versandhandel verbreitet, innerhalb weniger Jahre wurden über 110.000 typengleicher Häuser abgesetzt.

Nach 1945
In Deutschland wurde der Bau seriell gefertigter Häuser nach dem Zweiten Weltkrieg gängig. Zu den Eigenheimen der Nachkriegsproduktion zählten etwa Budde-Fertighäuser und viele andere. Auch Stahlfertighäuser wie das 1948 bis 1953 gebaute MAN-Stahlhaus und die Hoesch-Bungalows in den 1960er Jahren kamen auf den Markt. Die Pioniere des heutigen Fertighausbaus in Holzverbundbauweise waren Anfang der 1960er Jahre Otto Kreibaum (OKAL, heute Deutsche Fertighaus Holding (DFH)), Walter Zenker (Zenker-Hausbau, heute Bien-Zenker), Egon Brütsch (POLA-Fertighaus), Alfred Bergstedt (Nordhaus), Hermann Wandke (Hanse), Franz Huf (Huf Haus), Hans Streif (Neckermann-Streif), Josef Hebel (Hebel-Haus, heute Kampa) und andere.

Der deutsche Fertighausmarkt boomte ab Beginn der 1960er Jahre.[10] So bot ab 1962 das Versandhaus Quelle GmbH über die Quelle-Fertighaus-GmbH und der Kaufhof-Konzern das Huf Haus an. Ein Großteil der im Jahr 1962 bestehenden 18.000 Fertighäuser wurde aus Schweden importiert. Die Bausparkasse Mainz übernahm von der Alpine-Holzindustrie GmbH für ihre Kunden die gesamte Jahresproduktion 1962 im Umfang von 800 Fertighäusern.

Fertighäuser bekamen jedoch einen negativen Ruf als „Einheitsarchitektur aus Pappe“. Hinzu kam in den 1970er Jahren ein Skandal um PCP- und Lindan-haltige Holzschutzmittel, die in Fertighäusern eingesetzt worden waren. Marktführer in Deutschland waren in den 1970er Jahren OKAL mit über 4.000 Häusern pro Jahr und Neckermann-Streif mit über 3.000 Häusern pro Jahr. In den 1980ern lag der Marktanteil von Fertighäusern nur noch bei gut sieben Prozent. Im Rahmen der Soforthilfe beim Wiederaufbau in Erdbebengebieten waren kleine Fertighäuser in Holzbauweise jedoch insbesondere wegen ihrer Erdbebensicherheit gefragt.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erlebte der Fertigbau besonders in den neuen Bundesländern wieder einen Aufschwung.

Im Jahr 2013 waren rund 15,6 Prozent der neu gebauten Eigenheime in Deutschland Fertighäuser. In Baden-Württemberg hatten sie einen Marktanteil von 25,8 Prozent, in Niedersachsen nur 6,7 Prozent.

In Österreich lag 2013 die Fertighausquote im privaten Hausbau bei knapp 30 Prozent, in Deutschland bei über 15 Prozent in den USA sind über 90 Prozent aller Eigenheime in Holzsystembauweise gebaut.