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Es gibt zwei Arten von Solaranlagen:

Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in Elektrizität (Strom) um.

Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme der Sonne zur Warmwassergewinnung.

Kosten
Der Preis einer Photovoltaik-Anlage hängt von der Grösse und der Art der Solaranlage ab. Bei kleinen Anlagen liegen die durchschnittlichen Preise inkl. MwSt. bei rund CHF 2’500.-/kW resp. ca. CHF 340.-/m2. Je grösser eine Anlage , desto günstiger der Preis pro kW resp. pro Quadratmeter.

Ausrichtung der Anlage
Früher wurden auch Photovoltaik-Anlagen ausschliesslich nach Süden ausgerichtet. Heutzutage können Photovoltaik-Anlagen dank effizienten Modulen problemlos auch auf Ost- und Westdächern gebaut werden, der Ertragsverlust im Vergleich zur Südausrichtung beträgt durchschnittlich nur noch ca 15%. Solarthermie-Anlagen sollten ausschliesslich nach Süden ausgerichtet sein.

Schatten von Bäumen, Gebäuden oder Kaminen wirken ertragsmindernd. Durch kluge Anlagenplanung können die Ertragsminderungen jedoch minimiert werden.

Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage?
Im Einfamilienhausbereich werden Solarthermie-Anlagen heute nur noch auf kleineren Flächen für die Warmwasseraufbereitung gebaut. Wenn grössere Dachflächen (ca. ab 30 m2) in West-/Süd- oder Ostrichtung zur Verfügung stehen, ist es sinnvoller, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage kann u.a. auch Warmwasser erzeugt werden.

 Freistehende / integrierte / angebaute Anlagen
Freistehende Anlagen: Anlagen, die keine Verbindungen zu Bauten haben (z.B. Freilandanlagen). Freistehende Anlagen sind in der Schweiz eher selten anzutreffen.

Integrierte Anlagen: Anlagen die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion eine weitere Funktion (Doppelfunktion) wahrnehmen z.B. Photovoltaik-Module anstelle von Ziegeln oder als Fassadenelemente.

Angebaute Anlagen: Anlagen, die mit Bauten o.ä. verbunden sind und nur der Stromproduktion dienen. Die meisten Anlagen in der Schweiz werden als «angebaute Anlagen» gebaut.

 Staatliche Förderung KEV/ Einmalvergütung (EIV)
Der Staat fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen, indem er für die Einspeisung der Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen einen kostendeckenden Beitrag (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) bezahlt. Anlagenbesitzer, die in den Genuss der KEV kommen, erhalten während 20 Jahren eine feste Vergütung für die eingespeiste Energie.

Leider ist es so, dass nicht genügend Mittel für alle potentiellen Investoren vorhanden sind, die eine Photovoltaik-Anlage bauen möchten. So befinden sich über 33’000 Interessierte auf der KEV-Warteliste. Die Wartelisten-Teilnehmer wissen nicht, ab wann sie in den Genuss der KEV-Vergütung kommen werden.

Der Bund hat die Misere erkannt und forciert den Abbbau der Warteliste. So gib es seit 1.4.2014 die Einmalvergütung (EIV) für Anlagen bis 30 kWp und dem KEV werden mehr Mittel zur  Verfügung gestellt.

Alternativ zum KEV kann der Investor einer Anlage, die nicht grösser als 30 kWp ist (ca. 200 m2 Modulfläche) vom Bund eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten beantragen. Im Gegensatz zum KEV wird die Einmalvergütung sofort, das heisst ohne Warteliste ausbezahlt.

KEV-Vergütungssätze

Kategorie Leistungsklasse  Tarif  Inbetriebnahmedatum
Freistehend  bis 30 kWp  23.8 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  19.8  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  19.2  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  17.2  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  26.4 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  22.0  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  21.3  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  19.1  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  23.4 Rp  1.4.15-30.9.15
oder freistehend  bis 100 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
 bis 1000 kWp  18.8  1.4.15-30.9.15
 über 1000 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
Angebaut  bis 30 kWp  20.4 Rp  1.10.15-31.3.16
oder freistehend  bis 100 kWp  17.7  1.10.15-31.3.16
 bis 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 über 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 Integriert  bis 30 kWp  30.4  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  25.3  1.1.14-30.3.15
 Integriert  bis 30 kWp  27.4 Rp  1.4.15-30.9.15
 bis 100 kWp  21.1  1.4.15-30.9.15
 Integriert  bis 30 kWp  24.0 Rp  1.10.15-31.3.16
 bis 100 kWp  20.1  1.10.15-31.3.16

(Quelle: Energie-Verordnung 1.1.2015, Anhang 3.1.2, Angaben inkl. MwSt.)

Tarife Einmalvergütung (EIV)

Kategorie Grundbeitrag CHF Leistungsbeitrag pro kWp CHF Inbetriebnahmedatum
Angebaut 1600.- 1200.- 2012
1500.- 1000.- 2013
1400.-  850.- 1.1.14-30.3.15
1400.-  680.- 1.4.15-30.9.15
1400.-  500.- 1.10.15-31.3.16
Integriert 2200.- 1400.- 2012
2000.- 1200.- 2013
1800.- 1050.- 1.1.14-31.3.15
1800.-  830.- 1.4.15-30.9.15
1800.-  610.- 1.10.15-31.3.16

Eigenverbrauch (Nettomessung)
Produzenten dürfen die selber erzeugte Energie auch selber verbrauchen. Insbesondere mit der Einmalvergütung kann die Kombination mit Eigenverbrauch interessant sein. Der Produzent spart für jedes Kilowatt, das er selber verbrauchen kann, den vollen Strompreis ein. Zusätzlich sichert er sich gegen Preiserhöhungen ab. Das eigenverbrauchte Kilowatt bleibt immer gleich teuer.

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Autor: architekturbuero-schweiz

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