WÄRMEPUMPEN IM VERGLEICH | HEIZTECHNIK HAUS BAUEN | BAUBESCHRIEB-STANDARD – WELCHE WÄRMEPUMPE IST DIE RICHTIGE FUER IHR EIGENHEIM / HAUSBAU? –

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Wärmepumpen – Je tiefer, desto besser

Wärmepumpen sind in den letzten Jahren bei Neubauten und guten Sanierungen zum Standard geworden. Sie erzeugen aus Luft, Grundwasser oder Erdwärme Energie für das Haus. Worauf muss geachtet werden? architekturbuero-schweiz.ch ceo Markus Baggenstos gibt Auskunft.

Was ist eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe (WP) wandelt niederwertige Energie aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Aussenluft in hochwertige Heizwärme um. Zum Antrieb der Pumpen und Kompressoren wird elektrische Energie benötigt. Der Stromverbrauch beträgt dabei weniger als ein Drittel des produzierten Warm- und Heizwassers. Grundwasser ist die idealste und zugleich günstigste Wärmequelle mit einer beinahe konstanten Entnahmetemperatur über das ganze Jahr. Grundwasser ist mancherorts schon in einer Tiefe von 3 bis 4 Metern vorhanden.

Wärmepumpen mit Erdwärme
Die Erdwärmepumpe (oder Erdwärmesonde) ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen von 50 bis 400 Metern. Die Temperatur in 120 Meter Tiefe ist zum Beispiel während des ganzen Jahres konstant und liegt in der Grössenordnung von 12 bis 15° C. Die Wärmeträgerflüssigkeit aus Wasser und Frostschutzmittel zirkuliert in U-förmigen Rohren, welche die Energie an die Oberfläche zur Wärmepumpe transportieren.

Erdwärmesonden sollten nur von «Gütesiegelfirmen» gebohrt werden, welche das FWS (Fördergemeinschaft Wärmepumpen Schweiz)-Gütesiegel tragen. Die Bohrfirmen müssen seit Januar 2010 ihre Arbeiten gemäss den Richtlinien der SIA 384/6 und des Bundesamtes für Umwelt «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» ausführen. Neu muss dem Kunden ein Rapport über die Bohrarbeit, die Hinterfüllung der Sonden, die Durchflussmenge in den Sonden und die Dichtheit der Erdsonden ausgehändigt werden.

Luft-Wasser-Wärmepumpen
Falls möglich, sollten Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht eingesetzt werden, da sie keine effiziente Lösung darstellen. Vor allem, wenn sie ohne Solarunterstützung arbeiten. Dieser Gerätetyp entzieht der Aussenluft Wärme. Es braucht allerdings einiges an Antriebsenergie, sprich elektrische Energie, um aus kalter Aussenluft von z.B. minus 5 Grad noch ein Quäntchen Wärme für die gute Stube abzuringen! In Höhenlagen ab 900 m.ü.M. sind Luft-WP, monovalent betrieben, nicht mehr im gewünschten Mass effizient. Das hat aus meiner Sicht nichts mehr mit Energieeffizienz zu tun.

Was für eine WP-Anlage spricht
Eine WP braucht etwa die Standfläche einer Waschmaschine, also viel weniger als eine herkömmliche Ölheizung mit ihrem Öltank. Eine WP stinkt nicht nach Öl und ist, wenn richtig montiert, auch nicht laut. Das Gerät lässt sich also gut im Hauswirtschafts- oder Technikraum unterbringen. Wichtig ist bei der Installation einer WP, dass aus Stromspargründen zwingend auch das Warmwasser über diese Anlage aufbereitet wird. Die Einbindung der Sonnenenergie in Ihr Energiekonzept, sei es thermisch oder photovoltaisch, ist sehr sinnvoll.

Kaum Unterhaltskosten
Eine Wärmepumpenanlage mit Erdsonde(n) ist zwar nicht billig, jedoch als Langzeitinvestition gesehen günstig. Und sie ist praktisch wartungsfrei. Einmal montiert und in Betrieb genommen, kann man sie in den meisten Fällen für die nächsten zehn Jahre «vergessen». Nach dieser Zeit ist eine Kontrolle des Kompressors und der Flüssigkeit im Sondenkreislauf ratsam beziehungsweise neuerdings vorgeschrieben.

Wer eine Erdsondenanlage plant, sollte sich vom Wärmepumpenhersteller eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen lassen. Sie werden feststellen, dass eine WP mit Erdsonde als Heizung bei Weitem am günstigsten und risikolosesten abschneidet. Falls Sie mit derselben Anlage Ihr Haus im Sommer auch kühlen möchten, so dürfen die Erdwärmesonden maximal 200 bis 220 Meter tief reichen. Bei zu langen Sonden ist die Sole für die Kühlung zu warm. Die jährlichen Kosten für die Betriebsenergie betragen je nach Wohnfläche, Stromtarif und Wärmepumpentyp zwischen 500 und 1000 Franken. 2008 wurden in der Schweiz 20 600 WP installiert; 39 Prozent Erdsonden-WP, 58 Prozent Luft-Wasser-WP und 3 Prozent Wasser-Wasser-WP.

Energiekonzept unentbehrlich
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass je tiefer die Erdwärmesonde in den Untergrund getrieben wird, desto wärmer die Sole ist, die durch die Sonde in die Wärmepumpe strömt. Denn je wärmer die Primärflüssigkeit ist, also Grundwasser oder Sole, desto weniger elektrische Energie wird benötigt, um den Energiespeicher auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Dies bedeutet kürzere Laufzeiten der WP und damit weniger Stromverbrauch. Anders gesagt: Mit weniger elektrischer Antriebsenergie kann mehr Heizwärme und Brauchwasser erzeugt werden oder die Laufzeit der WP nimmt ab.

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DACHFORMEN – SATTEL- | PULT- | FLACH- | WALMDACH – VORTEILE, NACHTEILE & ARCHITEKTUR-CHARAKTER FÜRS HAUS – BAUKOSTEN | HAUS BAUEN | HAUSIDEEN | TRAUMHAUS | MODERNE VILLA | KLASSISCHES LANDHAUS

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Welches Dach passt am besten zu meinem Haus? Keine leichte Frage, denn schließlich soll Ihr Dach nicht nur Schutz bieten, sondern den Charakter Ihres Hauses unterstreichen. Doch ob Sie ein Massivhaus oder Blockbohlenhaus überdachen wollen: Neben Ihrem persönlichen Geschmack sind in Bebauungsplänen festgeschriebene Auflagen, die Konstruktion Ihres Hauses, die geplante Nutzung des Dachgeschosses und nicht zuletzt der Preis des Daches zu berücksichtigen. Immerhin kostet Sie eine einfache Dachform bis zu 15 Prozent weniger als ein aufwendigeres Dach.

Von vielen geschätzter Klassiker: das Satteldach
Das Prinzip des zeitlosen Satteldachs ist simpel: zwei geneigte Dachflächen, die am First aufeinandertreffen. Dennoch bietet Ihnen ein Satteldach viel Gestaltungsspielraum, weil Neigung und Traufhöhe variabel sind und Dachfenster oder Gauben eingebaut werden können. Je höher der Kniestock, desto mehr Wohnraum bietet Ihnen das Dachgeschoss.

Vorteile: hohe Stabilität, Eindeckung mit vielen Materialien möglich, kostengünstig
Nachteil: Dachschrägen verringern die Nutzfläche unterm Dach

Zeitgemäßer Minimalismus: das Pultdach
Das auf eine einzige Dachfläche mit geringer Neigung reduzierte Pultdach ist inzwischen in vielen Bebauungsplänen zugelassen. Mit einem Pultdach gewinnen Sie Fassaden- als auch Nutzfläche, sodass Sie ein geräumiges Obergeschoss mit viel Lichteinfall realisieren können.

Vorteile: kostengünstig, großzügige und helle Wohnräume im Obergeschoss
Nachteil: große Dachfläche mit geringer Neigung, daher hohe Anforderungen an Wärmeisolation und Abdichtung

Praktisch, preiswert, technisch ausgereift: das Flachdach
Sie gelten einerseits als Bekenntnis zum Wesentlichen, zur reinen Architektur. Deshalb werden sie von Architekten gern angeboten. Das war freilich nicht immer so: Nach ihrem Einzug in die Baukunst der Moderne vor gut einem halben Jahrhundert kehrte schon wenige Jahre später Ernüchterung ein. Konstruktionsfehler und Pfusch am Bau führten zu schweren Schäden an den Gebäuden und verpassten dem Flachdach ein entsprechend schlechtes Image.

Vorteile: „heute“ technisch ausgereift, begrünbar, großzügige und helle Wohnräume im Obergeschoss
Nachteil: große Dachfläche ohne Neigung, daher hohe Anforderungen an Wärmeisolation und Abdichtung

Geschützter Platz neben dem Haus: das Schleppdach
Das über eine der seitlichen Fassaden hinausreichende Schleppdach bietet Ihnen zusätzlich überdachten Raum, der vielfältig genutzt werden kann (z.B. als Carport, Stellplatz für Fahrräder oder Lagerfläche). Zur Wetterseite ausgerichtet schützt ein Schleppdach zudem Ihre Fassade.

Vorteil: Anbauten können harmonisch integriert werden.

Lichtdurchflutet im Industriedesign: das Sheddach
Früher vor allem auf Fabrikhallen zu finden, ziert das Sheddach heute auch das moderne Massivhaus. Im Grunde ist ein Sheddach die Aneinanderreihung mehrerer Pultdächer, wobei die senkrechten Flächen unter dem First der einzelnen Pultdächer meist nach Norden ausgerichtet und verglast werden.

Vorteile: stabile Dachkonstruktion, große Spannweiten realisierbar, Einfall von viel Tageslicht, blendfrei ausgeleuchtete Räume.
Nachteile: Abdichtung häufig nicht wartungsfrei, regelmäßige Dichtheitskontrollen notwendig

Traditioneller Charme: das Walmdach
Das liebenswerte Walmdach ist aufgrund der vier geneigten, meist weit hinunterreichenden Dachflächen äußerst stabil. Mit seinen Dachschrägen an den Giebelseiten bietet ein Walmdach Ihrem Haus maximalen Schutz vor extremen Witterungseinflüssen. Gauben setzen gestalterische Akzente und verschaffen Ihnen mehr Nutzfläche im Obergeschoss.

Vorteil: größtmöglicher Witterungsschutz
Nachteil: Nutzfläche im Dachgeschoss begrenzt

Im Barockstil mit geräumigem Obergeschoss: das Mansarddach
Mit seinen in unterschiedlichen Winkeln geneigten Dachflächen verspricht Ihnen das Mansarddach ein fast vollständig begehbares Dachgeschoss.

Vorteil: viel Wohnraum unter dem Mansarddach
Nachteile: geringere Stabilität als einfachere Dachformen, höhere Kosten für komplizierten Dachaufbau

Exklusiver Hingucker: das Kuppeldach
Kirchtürme, Moscheen und den Reichstag ziert ein Kuppeldach. Falls Sie mit einem Kuppeldach für Ihr Haus liebäugeln, sollten Sie daran denken, dass diese selbst tragende Dachkonstruktion recht kostspielig ist. Planung, Montage und das Anpassen des Materials für die Eindeckung sind aufwendig.

Vorteile: individuelles architektonisches Stilelement, stützenfreie Überdachung größerer Grundflächen möglich
Nachteile: oft Sondergenehmigungen erforderlich, kostenintensiv

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

HAUS KAUFEN? – HAUS BAUEN MIT GENERALUNTERNEHMER (GU-FESTPREIS)? – HAUS BAUEN (ARCHITEKTURVERTRAG) MIT ARCHITEKT? – RECHTEN, PFLICHTEN & RISIKEN –

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RECHTEN, PFLICHTEN UND RISIKEN DER BETEILIGTEN

Für die Verwirklichung des Traums einer eigenen Liegenschaft stehen verschiedene mögliche Vertragspartner zur Verfügung. Der Weg zum eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist aber auch mit nicht zu unterschätzenden Risiken gesäumt, welche vor Vertragsschluss bedacht und weitmöglichst ausgeschlossen werden sollten. Die folgende Kurzübersicht über die möglichen Vertragspartner und zumindest zwei zu erwartende Risiken – Baumängel und Bauhandwerkerpfandrecht – soll aufzeigen, dass die wichtigsten Weichen für Erfolg oder Misserfolg beim Bau- en mit dem Vertragsschluss gestellt werden.

Vertrag mit dem Architekten
Der Vertrag mit dem Architekten ist ein gemischtes Vertragsverhältnis mit auftrags- und werkvertragsrechtlichen Elementen. Auf den Gesamtvertrag mit dem Architekten, in dem alle die genannten Leistungen enthalten sind, wird je nach Leistung Werkvertrags- oder Auftragsrecht angewandt. Falls zwischen den Parteien vereinbart, kommen die SIA-Normen zur Anwendung. Diese Normen des Vereins der Schweizerischen Ingenieure und Architekten haben rein privaten Charakter und gelten deshalb nur, wenn sie vereinbart worden sind. Wurde nichts vereinbart, gelten das OR und die darin enthaltenen Regeln des Werkvertrags und des Auftrags.

Der Architekt plant die Liegenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn individuell nach dessen Wünschen. Im Allgemeinen hat der Architekt folgende Pflichten:

Er erstellt zuerst ein Vorprojekt, indem er Skizzen und Vorschläge erarbeitet aufgrund der Wünsche der Bauherrschaft, der Überbauungsmöglichkeiten und der nanziellen Möglichkeiten des Bauherrn. Die Bauherrschaft wählt die Idee, die ihren Wünschen und Bedürfnissen am ehesten entspricht, aus. Das vom Architekten darauf zu erstellende Bauprojekt umfasst alle für das Baugesuch notwendigen Pläne, Detailstudien, den Kostenvoranschlag und einen nachgeführten Zeitplan.
Nach erteilter Baubewilligung erstellt der Architekt die Ausführungs- und Detailpläne sowie die Ausschreibungsunterlagen für die Handwerker. Verschiedene Handwerker werden angeschrieben, welche eine Offerte für die ausgeschriebenen Arbeiten erstellen sollen. Nach Erhalt der Offerten macht der Architekt einen Zusammenzug derselben und stellt die Angebote zusammen, so dass der Bauherr den Handwerker, der den Zuschlag erhalten soll, auswählen kann. Der Bauherr bestimmt, welche Baustoffe, Farben, Apparate usw. verwendet werden. Er schliesst den Vertrag mit dem Handwerker ab. Während der Ausführung überprüft der Architekt als Bauleiter die Arbeiten auf der Baustelle.

Vertrag mit dem Generalunternehmer
Der Generalunternehmer erstellt die Liegenschaft vollständig, jedoch nach den Plänen eines vom Bauherrn frei gewählten Architekten. Der Bauherr arbeitet für die Ausführung des Baus mit nur einem Vertragspartner zusammen. Der Generalunternehmer seinerseits verpflichtet diejenigen Handwerker, die er will. Mit dem Generalunternehmer wird ein Werkvertrag abgeschlossen.

Er arbeitet meistens zu einem Festpreis und einem Fixtermin.
Der Generalunternehmer ist der einzige Vertragspartner, die einzige Ansprechsperson des Bauherrn, weshalb ein Vertrauensverhältnis bestehen muss. Um die richtige Wahl zu treffen, lohnt es sich abzuklären, ob der Generalunternehmer bereits Referenzhäuser gebaut hat und ob die Eigentümer dieser Häuser zufrieden sind mit der Zusammenarbeit, dem Bauablauf und der Ausführung der Garantiearbeiten. Im Vertrag allein sind die Pflichten und Rechte der Parteien festgehalten. Was nicht vereinbart ist, kann später nicht gefordert werden. Dem Vertragsinhalt kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

Wichtig ist die detaillierte Beschreibung dessen, was der Generalunternehmer leisten muss. Dazu gehört der Baubeschrieb mit konstruktiven Details sowie Angaben über Baukonstruktionen, Einrichtungen, den Ausbaukomfort und die Qualität der Materialien und Geräte. Termine wie der Baubeginn und der Einzugstermin sind festzulegen. Dabei muss im Vertrag definiert sein, was Bezugsbereitschaft heisst. Ein Bau muss vollständig gereinigt, möblierbar und funktionstüchtig und die Zufahrtswege müssen gepflastert sein, damit von Bezugsbereitschaft gesprochen werden kann. Neben dem Werkpreis ist festzuhalten, welche Nebenleistungen nicht im Werkpreis enthalten sind. Zahlungstermine sind an den Baufortschritt zu koppeln. Sinnvoll ist, die letzte Tranche des Werkpreises als Garantierückbehalt auszugestalten, um den Generalunternehmer auch nach Vollendung des Werks noch an sich zu binden.

Vertrag mit dem Totalunternehmer
Der Totalunternehmer wird oft fälschlicherweise als Generalunternehmer bezeichnet. Entgegen dem Generalunternehmer plant der Totalunternehmer die Liegenschaft selbst. Die Anbieter von Normhäusern sind regelmässig Totalunternehmer. Der Totalunternehmer verpflichtet in der Regel selbst wiederum einen Generalunternehmer oder verschiedene Handwerker und verkauft das fertiggestellte Haus. Beim Abschluss des Kaufvertrags mit dem Totalunternehmer ist auf dieselben Dinge zu achten, wie oben bezüglich des Werkvertrags mit dem Generalunternehmer beschrieben.

Risiken des Bauherrn: Gewährleistung und Bauhandwerkerpfandrecht
Der Handwerker haftet für offene, verdeckte und absichtlich verschwiegene Mängel an Bauarbeiten, die er ausgeführt hat. Sind die SIA-Normen als geltend vereinbart worden, gilt die Garantiefrist von 2 Jahren für offene Mängel und Verjährungsfristen von 5 Jahren für verdeckte und 10 Jahren für absichtlich verschwiegene Mängel. Wird ein Mangel entdeckt, muss dem Unternehmer eine Frist angesetzt werden, innert welcher er das Werk kostenlos nachbessern muss. Ist die Nachbesserung nach Ablauf der Frist noch nicht erfolgt, kann ein anderer Unternehmer zur Behebung des Mangels beauftragt oder Minderung verlangt werden.

Sowohl im Vertrag mit den einzelnen Handwerkern, wenn mit einem Architekten gebaut wird, wie auch im Werk- oder Kaufvertrag mit dem General- oder Totalunternehmer muss auf die Vereinbarung der Gewährleistung besonderes Augenmerk gelegt werden. Gewährleistungsrechte können abgetreten oder weitergegeben werden.

Im ersten Fall vereinbart der Total- oder Generalunternehmer mit dem Käufer oder Bauherrn, dass dieser seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den jeweiligen Handwerker geltend machen könne. Dies hat jedoch für den Bauherrn grosse Nachteile. Vielleicht ist der entsprechende Handwerker weit weg domiziliert oder bereits im Konkurs. Deshalb muss der Bauherr darauf beharren, seine Garantieansprüche gegenüber dem Generalunternehmer zu behalten. Dieser ist sein Vertragspartner und an diesen muss er sich halten können. Zu vermeiden ist auch die Weitergabe der Handwerkergarantien an den Bauherrn. In diesem Falle kann der Bauherr zwar auf den Generalunternehmer zurückgreifen. Dieser haftet aber nur, soweit ihm der entsprechende Handwerker haftet. Mit der pauschalen Formulierung «der Generalunternehmer garantiert die Handwerkergarantien» weiss der Bauherr nicht, um welche Garantien es sich handelt und wie weit sie gehen.

Für den Bauherrn am vorteilhaftesten sind die Garantien nach der SIA-Norm 118. Der Bauherr hat damit zum einen den Vorteil, dass er offene Mängel innerhalb der zweijährigen Garantiefrist jederzeit rügen kann. Zudem muss bei Mängeln, die während der zweijährigen Garantiefrist gerügt werden, der Unternehmer beweisen, dass er das Werk vertragskonform erstellt hat und kein Mangel besteht. Die Beweislast wird dem- nach für Mängel, die während der Garantiefrist gerügt werden, gemäss den Fachkenntnissen verteilt, was für den Bauherrn natürlich ein Vorteil ist.

Bauhandwerkerpfandrecht
Sinn des Bauhandwerkerpfandrechts ist die Absicherung des Handwerkers (also des selbständig erwerbenden Bauunternehmers, Gipsers, Maurers usw.) für den Wert seiner Arbeit. Er hat Arbeit geleistet und Material geliefert, das er bei Nichtbezahlung seiner Forderung nicht wieder mitnehmen und an- derweitig verwenden kann. Deshalb kann er sich aus dem Grundstück bezahlt machen, indem er den Eigentümer auf Pfandverwertung betreibt und die Zwangsversteigerung der Liegenschaft verlangt.

Für den Käufer einer Liegenschaft, der das Haus von einem General- oder Totalunternehmer erstellen lässt, birgt das Bauhandwerkerpfandrecht die Gefahr, dass er eine Doppelzahlung leisten muss. Der Bauhandwerker kann sein Pfandrecht geltend machen, auch wenn der Eigentümer der Liegenschaft nicht sein Vertragspartner ist und demnach gar nichts dafür kann, dass der Bauhandwerker nicht bezahlt worden ist. Um eine Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu verhindern, muss der Eigentümer den Handwerker nochmals bezahlen. Des- halb ist es sinnvoll, wenn man sich von den Unternehmern bestätigen lässt, dass sie bezahlt worden sind, bevor eine weitere Anzahlung an den Generalunternehmer geleistet wird. Ganz gefeit von der Gefahr des Bauhandwerkerpfandrechts ist der Bauherr allerdings auch dann nicht. Der Handwerker hat unter Umständen selbst einen Subunternehmer, ohne Wissen des Generalunternehmers, engagiert und diesen nicht bezahlt. So kann dem Bauherrn auch ein Pfandrecht des Subsubunternehmers des Generalunternehmers blühen. Natürlich kann sich der Käufer der Liegenschaft an den Generalunternehmer halten und von diesem Regress fordern, wenn er vom Handwerker belangt wird. Wenn der Generalunternehmer aber bis dahin nicht mehr zahlungsfähig ist, kann er auch keinen Schadenersatz leisten. Der Generalunternehmer kann in die Pflicht genommen werden, indem von ihm eine Bankgarantie verlangt wird, gemäss welcher die Bank allfällige Bauhandwerkerpfandrechte ablöst. Solche Absicherungen sind aber nur gültig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart sind. Die Rechte, Pflichten und Risiken der Vertragsparteien, die vorliegend nur kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargelegt worden sind, ergeben sich aus dem Vertrag, den der Bauherr oder Käufer abschliesst. Die sorgfältige Auswahl des Vertragspartners und die eingehende Prüfung des abzuschliessenden Vertrags – eventuell mit Hilfe einer Fachperson – sind wichtige Voraussetzungen für einen für alle Beteiligten möglichst reibungslosen und befriedigenden Bauablauf.

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

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REPRÄSENTATIVE ELEGANZ
REPRÄSENTATIVE ELEGANZ- Klassische Villa von architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

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Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

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EINFAMILIENHAUS „211“  
5.5 Zimmer | 164 M2 | AB CHF 529’000


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Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


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SIA-NORM 116 ODER 416 „KUBISCHE BERECHNUNG“ – KOSTENGENAUIGKEIT VON KOSTENSCHÄTZUNG & KOSTENVORANSCHLAG NACH SIA-NORM 102 –

Markus Baggenstos
Geschäftsführer der architekturbuero-schweiz.ch

Verschiedene Berechnungsarten von Vereinigungen sowie die ausführliche SIA- Norm 416 machen es für Bau- oder Immobilienlaien nicht einfach, die Übersicht zu bewahren. Unterteilt werden die Flächenberechnungen in der SIA-Norm 416 in die drei Hauptgruppen: Grundstücksfläche, Geschossfläche und Aussengeschossfläche.

Geschossfläche …..

Die Geschossfläche (GF) inklusive der Aussenwandkonstruktionen stellt zum Beispiel die Bezugsgrösse für den Zürcher Wohnbaukostenindex dar. Weitere unterschiedliche Zusammensetzungen der drei Hauptgruppen ermöglichen, Bezugsgrössen verschiedener Bauobjekte miteinander zu vergleichen.

und Wohnfläche

Die Wohnfläche (WF) definiert die Fläche innerhalb der Aussen- mauern inklusive Bad/WC sowie der Innenwände und gilt als Grund- lage für die Mietpreisberechnung und basiert auf einer Definition der Vereinigung der Zürcher Immobilienunternehmen VZI. Die Wohnfläche findet verbreitet Anwendung in Immobilieninseraten.

Kubikmeterpreis: Grundlagen

Als Berechnungsgrundlage gilt seit dem Jahre 2003 die SIA-Norm 416. Gegenüber ihrem Vorgänger der Norm SIA 116 aus dem Jahre 1952, werden in der SIA-Norm 416 keine umständlichen Zuschläge für zum Beispiel Dächer und Dachaufbauten kalkuliert. Das effektive Gebäudevolumen wird berechnet und mit dem Kennwert des Kubikmeterpreises, der die reinen Baukosten ohne Umgebung und Nebenkosten wiedergibt, multipliziert. Die einfache Anwendung soll die Verständlichkeit für Nichtbaufachleute erhöhen.

Wenig Erfahrungswerte

Viele Architekten und Bankfachleute verfügen aber über keine ausreichenden Erfahrungs- und Kennwerte für die Kubikmeterpreise nach der neuen Norm SIA-Norm 416 ohne Zuschläge und verwenden noch ihre Kennzahlen nach der alten SIA-Norm 116, die eigentlich nicht mehr in Kraft ist. Aus diesem Grunde sind die Preisangaben für Kubikmeterpreise nicht immer vorbehaltlos vergleichbar, haben sie nicht die gleiche Berechnungsgrundlage.

Kubikmeterpreis: Anwendung

Kubikmeterpreise werden für die Berechnung von Grobkostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 20 bis 25 Prozent in der Vorprojektphase eingesetzt, um die Machbarkeit des Bauvorhabens in einer frühen Phase zu prüfen. In der Projektphase werden Kostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 15 bis 20 Prozent berechnet, welche oftmals die Kostengundlage bei der Baueingabe bildet. Der Kubikmeterpreis, der vom Zürcher Index der Wohnbaupreise jeweils für ein Musterhaus berechnet wird, betrug für das Jahr 2007 Fr. 618.-.

Kennzahlen und Richtwerte

Preiskalkulationen basierend auf Kubikmeter- und Flächenangaben und Richtpreisen pro Einheit ergeben unter Berücksichtigung ihrer Kostenungenauigkeit Richtwerte während der Planungsphase.

Die Kostenrichtwerte verändern sich nicht nur bei unterschiedlichen Gebäudekonstruktionen oder Wohnstandards, sondern hängen auch von der Grösse der einzelnen Bauvorhaben ab.

Die Richtpreise sind daher mit der notwendigen Vorsicht einzusetzen und zu vergleichen. In der SIA-Norm 102 der Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten ist geregelt, dass die Baueingabe auf Basis einer Kostenschätzung wie zum Beispiel auf Basis einer kubischen Berechnung gemäss SIA-Norm 416 erfolgen kann. Die Kostengenauigkeit dafür beträgt +/- 20 Prozent.

Zeitraum sinnvoll nützen

Der Zeitraum während des Bewilligungsverfahrens soll dann für die Erarbeitung einer präziseren Kostengenauigkeit, dem Kostenvoranschlag mit einer Toleranz von +/- 10% genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Baueingabe sind somit die Baukosten ziemlich ungenau bestimmt, zu ungenau für viele Bauherren.

Kosten genau definieren

Lässt die Finanzierung nur ein kleineres Gebäude zu, oder besteht der Spielraum für eine Erweiterung oder einen erhöhten Ausbaustandard?

Es empfiehlt sich, die Kosten vor der Baueingabe mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 Prozent zu bestimmen, damit die Bauherrschaft vor der Baueingabe die Kosten kennt und nicht mit einer Baubewilligung dasteht, die nicht finanziell vollumfänglich tragbar ist.

Weitere Informationen rund ums Renovieren und Bauen finden Sie auf diesem Blog oder unter www.architekturbuero-schweiz.ch.

SOLARANLAGEN & SOLARTECHNIK | HAUS NEUBAU & UMBAU | KOSTEN | FÖRDERUNG – PHOTOVOLTAIK | SOLARTHERMIE – WAS BAUHERREN WISSEN SOLLTEN –

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Es gibt zwei Arten von Solaranlagen:

Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in Elektrizität (Strom) um.

Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme der Sonne zur Warmwassergewinnung.

Kosten
Der Preis einer Photovoltaik-Anlage hängt von der Grösse und der Art der Solaranlage ab. Bei kleinen Anlagen liegen die durchschnittlichen Preise inkl. MwSt. bei rund CHF 2’500.-/kW resp. ca. CHF 340.-/m2. Je grösser eine Anlage , desto günstiger der Preis pro kW resp. pro Quadratmeter.

Ausrichtung der Anlage
Früher wurden auch Photovoltaik-Anlagen ausschliesslich nach Süden ausgerichtet. Heutzutage können Photovoltaik-Anlagen dank effizienten Modulen problemlos auch auf Ost- und Westdächern gebaut werden, der Ertragsverlust im Vergleich zur Südausrichtung beträgt durchschnittlich nur noch ca 15%. Solarthermie-Anlagen sollten ausschliesslich nach Süden ausgerichtet sein.

Schatten von Bäumen, Gebäuden oder Kaminen wirken ertragsmindernd. Durch kluge Anlagenplanung können die Ertragsminderungen jedoch minimiert werden.

Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage?
Im Einfamilienhausbereich werden Solarthermie-Anlagen heute nur noch auf kleineren Flächen für die Warmwasseraufbereitung gebaut. Wenn grössere Dachflächen (ca. ab 30 m2) in West-/Süd- oder Ostrichtung zur Verfügung stehen, ist es sinnvoller, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage kann u.a. auch Warmwasser erzeugt werden.

 Freistehende / integrierte / angebaute Anlagen
Freistehende Anlagen: Anlagen, die keine Verbindungen zu Bauten haben (z.B. Freilandanlagen). Freistehende Anlagen sind in der Schweiz eher selten anzutreffen.

Integrierte Anlagen: Anlagen die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion eine weitere Funktion (Doppelfunktion) wahrnehmen z.B. Photovoltaik-Module anstelle von Ziegeln oder als Fassadenelemente.

Angebaute Anlagen: Anlagen, die mit Bauten o.ä. verbunden sind und nur der Stromproduktion dienen. Die meisten Anlagen in der Schweiz werden als «angebaute Anlagen» gebaut.

 Staatliche Förderung KEV/ Einmalvergütung (EIV)
Der Staat fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen, indem er für die Einspeisung der Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen einen kostendeckenden Beitrag (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) bezahlt. Anlagenbesitzer, die in den Genuss der KEV kommen, erhalten während 20 Jahren eine feste Vergütung für die eingespeiste Energie.

Leider ist es so, dass nicht genügend Mittel für alle potentiellen Investoren vorhanden sind, die eine Photovoltaik-Anlage bauen möchten. So befinden sich über 33’000 Interessierte auf der KEV-Warteliste. Die Wartelisten-Teilnehmer wissen nicht, ab wann sie in den Genuss der KEV-Vergütung kommen werden.

Der Bund hat die Misere erkannt und forciert den Abbbau der Warteliste. So gib es seit 1.4.2014 die Einmalvergütung (EIV) für Anlagen bis 30 kWp und dem KEV werden mehr Mittel zur  Verfügung gestellt.

Alternativ zum KEV kann der Investor einer Anlage, die nicht grösser als 30 kWp ist (ca. 200 m2 Modulfläche) vom Bund eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten beantragen. Im Gegensatz zum KEV wird die Einmalvergütung sofort, das heisst ohne Warteliste ausbezahlt.

KEV-Vergütungssätze

Kategorie Leistungsklasse  Tarif  Inbetriebnahmedatum
Freistehend  bis 30 kWp  23.8 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  19.8  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  19.2  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  17.2  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  26.4 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  22.0  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  21.3  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  19.1  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  23.4 Rp  1.4.15-30.9.15
oder freistehend  bis 100 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
 bis 1000 kWp  18.8  1.4.15-30.9.15
 über 1000 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
Angebaut  bis 30 kWp  20.4 Rp  1.10.15-31.3.16
oder freistehend  bis 100 kWp  17.7  1.10.15-31.3.16
 bis 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 über 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 Integriert  bis 30 kWp  30.4  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  25.3  1.1.14-30.3.15
 Integriert  bis 30 kWp  27.4 Rp  1.4.15-30.9.15
 bis 100 kWp  21.1  1.4.15-30.9.15
 Integriert  bis 30 kWp  24.0 Rp  1.10.15-31.3.16
 bis 100 kWp  20.1  1.10.15-31.3.16

(Quelle: Energie-Verordnung 1.1.2015, Anhang 3.1.2, Angaben inkl. MwSt.)

Tarife Einmalvergütung (EIV)

Kategorie Grundbeitrag CHF Leistungsbeitrag pro kWp CHF Inbetriebnahmedatum
Angebaut 1600.- 1200.- 2012
1500.- 1000.- 2013
1400.-  850.- 1.1.14-30.3.15
1400.-  680.- 1.4.15-30.9.15
1400.-  500.- 1.10.15-31.3.16
Integriert 2200.- 1400.- 2012
2000.- 1200.- 2013
1800.- 1050.- 1.1.14-31.3.15
1800.-  830.- 1.4.15-30.9.15
1800.-  610.- 1.10.15-31.3.16

Eigenverbrauch (Nettomessung)
Produzenten dürfen die selber erzeugte Energie auch selber verbrauchen. Insbesondere mit der Einmalvergütung kann die Kombination mit Eigenverbrauch interessant sein. Der Produzent spart für jedes Kilowatt, das er selber verbrauchen kann, den vollen Strompreis ein. Zusätzlich sichert er sich gegen Preiserhöhungen ab. Das eigenverbrauchte Kilowatt bleibt immer gleich teuer.

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  1. Hausbau – die grösste Investition im Leben
    Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden und verkennen die Risiken.
  1. Information – ist ein Fertighaus das Richtige?
    Vorteile:
    – Man weiss, was man erhält
    – Musterhäuser können besichtigt werden
    – Erfahrung der Unternehmer
    – die Häuser wurden bereits mehrfach erstellt
    – Kurze Planungs- und vor allem Bauzeit
    – Diverse Angebote miteinander zu vergleichen ist einfacher möglich
    – Keine schrittweise Bauplanung
    – Auswahl der Hauskomponenten erfolgt in 1-2 Tagen
    – Wenig individuelle Beratung und Betreuung während der Bauphase (hier gibt es Ausnahmen)

Nachteile:
– Fertighäuser eignen sich nicht für jedes Bauland, z.B. an einer Hanglage
– Der Preis unterscheidet sich nicht gross von einem konventionell gebauten Haus

  1. Baupartner – sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen
    Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Hausproduzenten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten? Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.
  1. Qualität – prüfen und vergleichen
    Die Konstruktion sowie die Materialwahl am und im Gebäude haben einen grossen Einfluss auf die Qualität und Werterhaltung des Gebäudes. Es lohnt sich in jedem Fall die Konstruktionen und Materialien im Baubeschrieb genau zu analysieren. Bei den Budgetbeträgen für Kücheneinrichtungen, Sanitärapparaten sowie Wand- und Bodenbelägen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern.
  1. Nachhaltigkeit – kann längerfristig billiger sein
    Nicht alles was billig ist beim Bau ist unter Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten auch kostengünstig. So kann sich eine teuere vorgehängte Fassadenkonstruktion wegen den tieferen Unterhaltskosten oder eine Erdsondenheizung infolge der tieferen Betriebskosten durchaus rechnen. Kalkulieren Sie die effektiven Gebäudekosten nicht nur bis zur Bauabrechnung, sondern berücksichtigen Sie die Gesamtkosten des Hauses für die kommenden 15-20 Jahre.
  1. Leistungen – wie schlüsselfertig ist schlüsselfertig?
    Die Angebote der Hausanbieter unterscheiden sich massiv. Beinhalten einzelne Angebote „nur“ das Haus ab der Kellerdecke, ist bei anderen das gesamte Gebäude im schlüsselfertigen Betrag dabei, es fehlen dann aber wieder die Aushub- und Umgebungsarbeiten. Lassen Sie sich von einem Fachmann bei der Kostenzusammenstellung beraten, nicht dass am Ende das Geld für die Gartenarbeiten fehlt und Sie noch längere Zeit auf einer Baustelle wohnen müssen.

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Minergie-P-Häuser sind konsequent darauf ausgerichtet, Energie effizient zu nutzen, den Verbrauch generell zu senken und langfristig auch Kosten einzusparen.

Auch Laien können sich mittlerweile unter Minergie etwas vorstellen. Doch was bedeutet Minergie-P? Der Begriff, der seit 2002 in der Schweiz für Gebäude existiert, lehnt sich an den aus Deutschland bekannten Passivhaus-Standard an. Die Richtlinien legen einen maximalen Verbrauch von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr fest. Im Gegensatz zum Minergie-Standard, der sich meist auch noch in der Planungsphase realisieren lässt, erfordern Bauten nach Minergie-P von Beginn weg eine darauf ausgerichtete Planung.

«Oberster Grundsatz ist, Energieverluste zu vermeiden und wo immer möglich die passive Energie der Sonne zu nutzen», sagt Markus Baggenstos, Architekt und ceo der architekturbuero-schweiz.ch. Damit das Ziel erreicht wird, müssen alle Komponenten eines Hauses nach Standard Minergie-P exakt aufeinander abgestimmt sein:

  • Standort: Minergie-P-Bauten können grundsätzlich an jedem beliebigen Standort erstellt werden. Optimal, vor allem für Einfamilienhäuser, sind nach Süden orientierte Grundstücke mit möglichst wenig Schattenwurf durch benachbarte Bauten.
  • Positionierung auf dem Grundstück: Je besser ein Minergie-P-Haus von der Sonne beschienen wird, desto weniger Energie benötigt es in der kalten Jahreszeit. Darum sollte das Gebäude auf dem Grundstück so positioniert werden, dass es möglichst viel von der Sonne profitiert.
  • Kubatur: Zur Einhaltung des Standards muss die Gebäudehülle im Verhältnis zum Volumen eine möglichst kleine Oberfläche aufweisen. Bewährt haben sich deshalb möglichst kompakte Bauweisen.
  • Fensterflächen: Minergie-P-Häuser benötigen Fenster mit Dreifachverglasung. Optimal ist es, wenn die nach Norden gerichtete Fassade möglichst wenige und möglichst kleine Fenster hat. Nach Süden hingegen sind grosse Fenster erwünscht, um die Wärme der Sonne in den Wintermonaten ins Haus zu holen (passive Sonnenenergienutzung).
  • Fassaden, Dach und Keller: Sämtliche Aussenflächen eines Minergie-P-Hauses müssen gut isoliert sein – auch Boden und Wände des Kellers. Üblich sind Isolationsstärken von 30 bis 40 Zentimetern Dicke.
  • Dichtigkeit: Undichte Stellen und kleine Ritzen bewirken hohen Energieverlust. Minergie-P-Bauten müssen deshalb äusserst luftdicht sein. Die Dichtigkeit wird vor Erteilung des Labels mit einer sogenannten Blower-Door getestet: Statt der normalen Haustür wird eine Tür mit einem Ventilator eingesetzt, der die Luft aus dem Haus absaugt oder hineinbläst. So zeigt sich schnell, ob durch undichte Stellen Luft ins Haus nachströmt.
  • Beschattung: Da Minergie-P-Häuser oft grosse, nach Süden gerichtete Fenster aufweisen, die im Winter die Wärme der tiefstehenden Sonne nutzen, ist für den Betrieb im Sommer eine gute Beschattung wichtig. Neben aussenliegenden Storen sind auch Vordächer oder Balkone bewährte Elemente: Sie schirmen die im Sommer hochstehende Sonne gut ab.
  • Heizung: Auch Minergie-P-Häuser kommen nicht ohne Heizung aus. Die benötigte Leistung ist aber gering und kann meist durch das Nachwärmen der Luft in der Lüftungsanlage gelöst werden. Erlaubt ist eine Heizung, die pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche maximal zehn Watt Leistung erbringt. Bei schlecht gelegenen Bauten (Nordlagen) sind deshalb zumindest in einzelnen Zimmern zusätzliche Heizungen nötig.
  • Energieversorgung: Zumindest ein Teil der Energie für die Versorgung von Minergie-P-Häusern muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Exakte Vorschriften gibt es nicht, doch bei der Berechnung des Verbrauchs für die Erteilung des Labels wird nicht erneuerbare Energie entsprechend stärker gewichtet.
  • Für die Bereitstellung von Wärme und heissem Wasser in Minergie-P-Bauten stehen verschiedene bewährte Systeme zur Verfügung – etwa Kompaktgeräte mit integrierter Wärmepumpe und Lüftungsgeräte mit Wärmetauscher. Sie heizen wenn nötig die Luft auf, be- und entlüften das Haus und erzeugen das Warmwasser. Der nötige Strom kann mit Solarzellen erzeugt werden. Übers Jahr betrachtet, wird das Haus so zum Nullenergiehaus, da der Strom vollständig selber hergestellt werden kann. Zum Einsatz kommen aber auch konventionelle Pelletheizungen und Sonnenkollektoren zur Unterstützung der Heizung und zur Aufbereitung von Warmwasser.
  • Lüftungsanlage: Eine mechanische Belüftung ist für Minergie-P-Häuser obligatorisch. Sie ersetzt in der kalten Jahreszeit das energieintensive Lüften über die Fenster. Neben Kombigeräten kommen auch Lüftungsgeräte mit eingebautem Wärmetauscher zum Einsatz. Sie geben gemäss Herstellerangaben bis zu 90 Prozent der Abwärme aus der abgesaugten, verbrauchten Luft an die Frischluft weiter.
  • Haushaltsgeräte: Auch der Verbrauch von Kochherd, Geschirrspüler und Waschmaschine ist bei Minergie-P-Häusern ein wichtiger Aspekt. Vorgeschrieben sind mindestens Geräte der Verbrauchsklasse A respektive A+ bei Kühlgeräten.
  • Benutzerverhalten: Noch entscheidender als im Minergie-Haus ist das Verhalten der Bewohner in Häusern nach Standard Minergie-P. Gekippte Fenster in der kalten Jahreszeit etwa können die Energieversorgung schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Sie sind aufgrund der eingebauten Belüftungsanlage schlicht nicht nötig.