SOLARANLAGEN & SOLARTECHNIK | HAUS NEUBAU & UMBAU | KOSTEN | FÖRDERUNG – PHOTOVOLTAIK | SOLARTHERMIE – WAS BAUHERREN WISSEN SOLLTEN –

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Es gibt zwei Arten von Solaranlagen:

Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in Elektrizität (Strom) um.

Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme der Sonne zur Warmwassergewinnung.

Kosten
Der Preis einer Photovoltaik-Anlage hängt von der Grösse und der Art der Solaranlage ab. Bei kleinen Anlagen liegen die durchschnittlichen Preise inkl. MwSt. bei rund CHF 2’500.-/kW resp. ca. CHF 340.-/m2. Je grösser eine Anlage , desto günstiger der Preis pro kW resp. pro Quadratmeter.

Ausrichtung der Anlage
Früher wurden auch Photovoltaik-Anlagen ausschliesslich nach Süden ausgerichtet. Heutzutage können Photovoltaik-Anlagen dank effizienten Modulen problemlos auch auf Ost- und Westdächern gebaut werden, der Ertragsverlust im Vergleich zur Südausrichtung beträgt durchschnittlich nur noch ca 15%. Solarthermie-Anlagen sollten ausschliesslich nach Süden ausgerichtet sein.

Schatten von Bäumen, Gebäuden oder Kaminen wirken ertragsmindernd. Durch kluge Anlagenplanung können die Ertragsminderungen jedoch minimiert werden.

Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage?
Im Einfamilienhausbereich werden Solarthermie-Anlagen heute nur noch auf kleineren Flächen für die Warmwasseraufbereitung gebaut. Wenn grössere Dachflächen (ca. ab 30 m2) in West-/Süd- oder Ostrichtung zur Verfügung stehen, ist es sinnvoller, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage kann u.a. auch Warmwasser erzeugt werden.

 Freistehende / integrierte / angebaute Anlagen
Freistehende Anlagen: Anlagen, die keine Verbindungen zu Bauten haben (z.B. Freilandanlagen). Freistehende Anlagen sind in der Schweiz eher selten anzutreffen.

Integrierte Anlagen: Anlagen die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion eine weitere Funktion (Doppelfunktion) wahrnehmen z.B. Photovoltaik-Module anstelle von Ziegeln oder als Fassadenelemente.

Angebaute Anlagen: Anlagen, die mit Bauten o.ä. verbunden sind und nur der Stromproduktion dienen. Die meisten Anlagen in der Schweiz werden als «angebaute Anlagen» gebaut.

 Staatliche Förderung KEV/ Einmalvergütung (EIV)
Der Staat fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen, indem er für die Einspeisung der Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen einen kostendeckenden Beitrag (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) bezahlt. Anlagenbesitzer, die in den Genuss der KEV kommen, erhalten während 20 Jahren eine feste Vergütung für die eingespeiste Energie.

Leider ist es so, dass nicht genügend Mittel für alle potentiellen Investoren vorhanden sind, die eine Photovoltaik-Anlage bauen möchten. So befinden sich über 33’000 Interessierte auf der KEV-Warteliste. Die Wartelisten-Teilnehmer wissen nicht, ab wann sie in den Genuss der KEV-Vergütung kommen werden.

Der Bund hat die Misere erkannt und forciert den Abbbau der Warteliste. So gib es seit 1.4.2014 die Einmalvergütung (EIV) für Anlagen bis 30 kWp und dem KEV werden mehr Mittel zur  Verfügung gestellt.

Alternativ zum KEV kann der Investor einer Anlage, die nicht grösser als 30 kWp ist (ca. 200 m2 Modulfläche) vom Bund eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten beantragen. Im Gegensatz zum KEV wird die Einmalvergütung sofort, das heisst ohne Warteliste ausbezahlt.

KEV-Vergütungssätze

Kategorie Leistungsklasse  Tarif  Inbetriebnahmedatum
Freistehend  bis 30 kWp  23.8 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  19.8  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  19.2  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  17.2  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  26.4 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  22.0  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  21.3  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  19.1  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  23.4 Rp  1.4.15-30.9.15
oder freistehend  bis 100 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
 bis 1000 kWp  18.8  1.4.15-30.9.15
 über 1000 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
Angebaut  bis 30 kWp  20.4 Rp  1.10.15-31.3.16
oder freistehend  bis 100 kWp  17.7  1.10.15-31.3.16
 bis 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 über 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 Integriert  bis 30 kWp  30.4  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  25.3  1.1.14-30.3.15
 Integriert  bis 30 kWp  27.4 Rp  1.4.15-30.9.15
 bis 100 kWp  21.1  1.4.15-30.9.15
 Integriert  bis 30 kWp  24.0 Rp  1.10.15-31.3.16
 bis 100 kWp  20.1  1.10.15-31.3.16

(Quelle: Energie-Verordnung 1.1.2015, Anhang 3.1.2, Angaben inkl. MwSt.)

Tarife Einmalvergütung (EIV)

Kategorie Grundbeitrag CHF Leistungsbeitrag pro kWp CHF Inbetriebnahmedatum
Angebaut 1600.- 1200.- 2012
1500.- 1000.- 2013
1400.-  850.- 1.1.14-30.3.15
1400.-  680.- 1.4.15-30.9.15
1400.-  500.- 1.10.15-31.3.16
Integriert 2200.- 1400.- 2012
2000.- 1200.- 2013
1800.- 1050.- 1.1.14-31.3.15
1800.-  830.- 1.4.15-30.9.15
1800.-  610.- 1.10.15-31.3.16

Eigenverbrauch (Nettomessung)
Produzenten dürfen die selber erzeugte Energie auch selber verbrauchen. Insbesondere mit der Einmalvergütung kann die Kombination mit Eigenverbrauch interessant sein. Der Produzent spart für jedes Kilowatt, das er selber verbrauchen kann, den vollen Strompreis ein. Zusätzlich sichert er sich gegen Preiserhöhungen ab. Das eigenverbrauchte Kilowatt bleibt immer gleich teuer.

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Mit über 50 noch einmal neu bauen? Warum denn nicht? Das Familiendomizil ist schon zu groß geworden – oder wird es spätestens nach dem Auszug der erwachsenen Kinder. Also wagt man den Schritt und errichtet im dritten Lebensabschnitt ein Haus, das perfekt zu den neuen Bedürfnissen passt. Und das ist sogar auf zwei Weisen eine Investition in die Zukunft: Man ist gerüstet für das Leben im Alter zu Hause. Und altersgerechte Häuser sind gefragt, sie haben daher einen guten Wiederverkaufswert. Sieben Tipps zur Planung:

  1. Mitten im Leben bauen

Während Familien mit kleinen Kindern gern etwas außerhalb von Städten im Grünen leben, zieht es Ältere in belebtere Gegenden. „Eine gute Verkehrsanbindung, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur und ein angenehmes soziales Miteinander sind ihnen wichtig“, berichtet Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. „Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit verbringen sie erfahrungsgemäß zu Hause und in ihrem unmittelbaren Umfeld.“

  1. 100 Quadratmeter reichen

Weil nur noch ein bis zwei Personen im Haushalt leben, kann das neue Zuhause deutlich kleiner ausfallen als das alte. „Statt 150 oder 200 Quadratmeter reichen älteren Paaren meist 100 Quadratmeter oder sogar noch weniger“, sagt Baggenstos. Aber zu klein darf es auch wieder nicht sein, wenn es für die Familie und andere Besucher offen stehen soll. „Soll ein Gästezimmer eingeplant werden? Brauchen die Partner Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel getrennte Schlafzimmer, Hobby- oder Lesezimmer? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden“, sagt der Spezialist.

  1. Mit Einliegerwohnung bauen

Lassen es Grundriss und Budget zu, ist der Bau einer Einliegerwohnung denkbar. Die kann sehr praktisch sein. „Falls die Bewohner im höheren Lebensalter Hilfe benötigen, kann dort eine Pflegekraft wohnen“. Oder man sieht die Vermietung der Einliegerwohnung als zusätzliche Einnahmequelle zur Rente an.

  1. Auf ein Stockwerk beschränken

Auch wenn die Bauherren mit 50 plus fit sind, sollten sie die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte schon bei der Planung im Blick haben. Baggenstos Tipp: Günstig ist es, auf einer Ebene zu bauen. Dann entfällt das Treppensteigen, das im höheren Alter doch beschwerlich werden kann. Und sparen lässt sich in diesem Zusammenhang auch, wenn man auf den Keller verzichtet. Waschmaschine und Trockner sind ohnehin besser im Erdgeschoss aufgehoben, wo sie stufenlos erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist für Ältere der eingeschossige Bungalow ideal. Der kann je nach Lebenslage leicht den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Denn es sind keine tragenden Wände vorhanden, die die Gestaltung der Innenräume einschränken. Die Bewohner können sich für mehrere Zimmer, aber auch für einen offenen Grundriss entscheiden.

  1. Jede Etage mit Bad planen

Aber auch mehrgeschossige Häuser können für das Leben im höheren Alter durchaus attraktiv und angenehm sein. Vorausgesetzt, sie sind dafür vorbereitet. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Häusern mit mehreren Etagen so zu planen, dass es im Bedarfsfall möglich ist, unkompliziert in die untere Etage zu ziehen“, sagt Baggenstos. Dazu gehört, dass oben und unten jeweils ein vollwertiges Badezimmer eingebaut wird.

  1. Gerade Treppe oder Aufzug einplanen

„Die Treppen sollten möglichst gerade und schnörkellos sein“, sagt Baggenstos. „Wendeltreppen bergen Sturzgefahren.“ Außerdem lassen sich an geraden Treppen leichter Treppenlifte anbringen. Aber es gibt auch noch Alternativen dazu: Etwa Personenaufzüge, mit denen man den Weg zwischen Unter- und Obergeschoss bequem zurücklegen kann. „Sie brauchen wenig Platz und sind so gut designt, dass sie sogar zu einem Blickfang im Wohnzimmer werden“. Da sie sich fernsteuern lassen, können nicht nur Personen transportiert, sondern auch Gegenstände nach oben oder unten geschickt werden.

  1. Barrierefrei bauen

Wichtig bei der Planung eines Hauses für das Alter ist, von vornherein Gefahrenstellen auszuschließen. „Ein guter Architekt wird ein Haus für ältere Bewohner so offen und großzügig wie möglich gestalten“, sagt Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. Dazu gehören kurze Wege, wenig Ecken und Kanten. Alle Türrahmen sind so breit, dass man mit einem Rollstuhl durchfahren kann. Manche Türen können auch einfach weggelassen werden. Bad und Küche sollten ebenfalls barrierefrei sein. Das kommt nicht nur Leuten mit Handicaps zugute, sondern ist auch für alle anderen sehr praktisch: „Bodengleiche Duschen sollten zum Beispiel in jedem Haus vorhanden sein, egal ob ältere oder jüngere Menschen darin leben“, findet Baggenstos.