MEHRFAMILIENHAUS BAUEN „SEEMÖVE-ZÜRICH“ | RENDITEOBJEKT MIT 8 (4,5,6,7,9 ODER 10) WOHNEINHEITEN – KOSTEN / PREIS – RENDITE

mf 100_01Das „Seemöve-Zürich“ ist ein klassisch gebautes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Attikageschoss und Satteldach.

Beweggründe für den Bau eines Mehrfamilienhauses:
– Kapitalanlage, – Altersvorsorge, – generationenübergreifendes Wohnen, barriere- / hindernisfrei Wohnen | altersgerecht Bauen | behindertengerecht Umbauen, – Mieteinnahmen, – Renditen, – Stockwerkeigentum-Verkauf (Wertschöpfung), – Ausnutzung des vorhanden Baulandes, – Ersatzbau anstelle Umbau / Sanierung

Was ist vor dem Mehrfamilienhausbau zu prüfen – die Machbarkeit -:
a) Bebaubarkeit der Baulandparzelle; – Zone, – Nutzungsziffer, – Bebauungsziffer, -Grenzabstände, – Baurecht, – Ausrichtung

b) Situationsanalyse; – Wohnungsmix, – barriere- / hindernisfrei | altersgerecht | behindertengerecht Bauen / Wohnen, Minderte-Standard, – Bauweise

c) Finanzen; – Gesamt- & Baukosten, – Renditen, – Finanzierung, – Tragbarkeitsrechnung

Eine Machbarkeitsprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihrer Parzelle ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann.
Dabei entwickeln wir aufgrund Ihrer Bedürfnisse und Wünsche eine Machbarkeitsstudie.

– architekturbuero-schweiz.ch plant und baut Ihr Mehrfamilienhaus mit Kostengarantie –

Wie hoch ist die Rendite beim Bau eines Mehrfamilienhauses? Beispiel des Finanzierungsbedarfs, Eigenkapital-, Brutto- und Nettorenditeberechnung für Ihr Mehrfamilienhausprojekt.

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –

WÄRMEPUMPEN IM VERGLEICH | HEIZTECHNIK HAUS BAUEN | BAUBESCHRIEB-STANDARD – WELCHE WÄRMEPUMPE IST DIE RICHTIGE FUER IHR EIGENHEIM / HAUSBAU? –

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Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.


Wärmepumpen – Je tiefer, desto besser

Wärmepumpen sind in den letzten Jahren bei Neubauten und guten Sanierungen zum Standard geworden. Sie erzeugen aus Luft, Grundwasser oder Erdwärme Energie für das Haus. Worauf muss geachtet werden? architekturbuero-schweiz.ch ceo Markus Baggenstos gibt Auskunft.

Was ist eine Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe (WP) wandelt niederwertige Energie aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Aussenluft in hochwertige Heizwärme um. Zum Antrieb der Pumpen und Kompressoren wird elektrische Energie benötigt. Der Stromverbrauch beträgt dabei weniger als ein Drittel des produzierten Warm- und Heizwassers. Grundwasser ist die idealste und zugleich günstigste Wärmequelle mit einer beinahe konstanten Entnahmetemperatur über das ganze Jahr. Grundwasser ist mancherorts schon in einer Tiefe von 3 bis 4 Metern vorhanden.

Wärmepumpen mit Erdwärme
Die Erdwärmepumpe (oder Erdwärmesonde) ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen von 50 bis 400 Metern. Die Temperatur in 120 Meter Tiefe ist zum Beispiel während des ganzen Jahres konstant und liegt in der Grössenordnung von 12 bis 15° C. Die Wärmeträgerflüssigkeit aus Wasser und Frostschutzmittel zirkuliert in U-förmigen Rohren, welche die Energie an die Oberfläche zur Wärmepumpe transportieren.

Erdwärmesonden sollten nur von «Gütesiegelfirmen» gebohrt werden, welche das FWS (Fördergemeinschaft Wärmepumpen Schweiz)-Gütesiegel tragen. Die Bohrfirmen müssen seit Januar 2010 ihre Arbeiten gemäss den Richtlinien der SIA 384/6 und des Bundesamtes für Umwelt «Wärmenutzung aus Boden und Untergrund» ausführen. Neu muss dem Kunden ein Rapport über die Bohrarbeit, die Hinterfüllung der Sonden, die Durchflussmenge in den Sonden und die Dichtheit der Erdsonden ausgehändigt werden.

Luft-Wasser-Wärmepumpen
Falls möglich, sollten Luft-Wasser-Wärmepumpen nicht eingesetzt werden, da sie keine effiziente Lösung darstellen. Vor allem, wenn sie ohne Solarunterstützung arbeiten. Dieser Gerätetyp entzieht der Aussenluft Wärme. Es braucht allerdings einiges an Antriebsenergie, sprich elektrische Energie, um aus kalter Aussenluft von z.B. minus 5 Grad noch ein Quäntchen Wärme für die gute Stube abzuringen! In Höhenlagen ab 900 m.ü.M. sind Luft-WP, monovalent betrieben, nicht mehr im gewünschten Mass effizient. Das hat aus meiner Sicht nichts mehr mit Energieeffizienz zu tun.

Was für eine WP-Anlage spricht
Eine WP braucht etwa die Standfläche einer Waschmaschine, also viel weniger als eine herkömmliche Ölheizung mit ihrem Öltank. Eine WP stinkt nicht nach Öl und ist, wenn richtig montiert, auch nicht laut. Das Gerät lässt sich also gut im Hauswirtschafts- oder Technikraum unterbringen. Wichtig ist bei der Installation einer WP, dass aus Stromspargründen zwingend auch das Warmwasser über diese Anlage aufbereitet wird. Die Einbindung der Sonnenenergie in Ihr Energiekonzept, sei es thermisch oder photovoltaisch, ist sehr sinnvoll.

Kaum Unterhaltskosten
Eine Wärmepumpenanlage mit Erdsonde(n) ist zwar nicht billig, jedoch als Langzeitinvestition gesehen günstig. Und sie ist praktisch wartungsfrei. Einmal montiert und in Betrieb genommen, kann man sie in den meisten Fällen für die nächsten zehn Jahre «vergessen». Nach dieser Zeit ist eine Kontrolle des Kompressors und der Flüssigkeit im Sondenkreislauf ratsam beziehungsweise neuerdings vorgeschrieben.

Wer eine Erdsondenanlage plant, sollte sich vom Wärmepumpenhersteller eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erstellen lassen. Sie werden feststellen, dass eine WP mit Erdsonde als Heizung bei Weitem am günstigsten und risikolosesten abschneidet. Falls Sie mit derselben Anlage Ihr Haus im Sommer auch kühlen möchten, so dürfen die Erdwärmesonden maximal 200 bis 220 Meter tief reichen. Bei zu langen Sonden ist die Sole für die Kühlung zu warm. Die jährlichen Kosten für die Betriebsenergie betragen je nach Wohnfläche, Stromtarif und Wärmepumpentyp zwischen 500 und 1000 Franken. 2008 wurden in der Schweiz 20 600 WP installiert; 39 Prozent Erdsonden-WP, 58 Prozent Luft-Wasser-WP und 3 Prozent Wasser-Wasser-WP.

Energiekonzept unentbehrlich
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass je tiefer die Erdwärmesonde in den Untergrund getrieben wird, desto wärmer die Sole ist, die durch die Sonde in die Wärmepumpe strömt. Denn je wärmer die Primärflüssigkeit ist, also Grundwasser oder Sole, desto weniger elektrische Energie wird benötigt, um den Energiespeicher auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Dies bedeutet kürzere Laufzeiten der WP und damit weniger Stromverbrauch. Anders gesagt: Mit weniger elektrischer Antriebsenergie kann mehr Heizwärme und Brauchwasser erzeugt werden oder die Laufzeit der WP nimmt ab.

Wir beraten Sie gerne!
Ihr „architekturbuero-schweiz.ch“ raum zum wohnen.

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – PLANUNGSANFORDERUNGEN –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
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– PLANUNGSANFORDERUNGEN –

Alle Massangaben in den nachfolgenden Abschnitten sind Licht- und Fertigmasse.

Parkplatz, Einstellplatz, Garage
Empfohlen wird im Normalfall ein gedeckter Parkplatz auf drei Wohnungen. Pro zehn Wohnungen müssen ein rollstuhlgerechter Abstellplatz, jedoch mindestens zwei pro Parkierungsanlage, vorhanden sein. Die Verbindung zwischen Einstellhalle und Aufzug/Treppenhaus muss horizontal sein, Rampen sind nicht zulässig.

Mindestens ein rollstuhlgerechter, vorzugsweise gedeckter Besucher-Parkplatz in der Nähe zum Hauseingang muss für die Fahrzeuge von Personen im Rollstuhl reserviert sein. Empfehlung: gedeckte Vorfahrt zum Ein- und Aussteigen.

Gestaltung der rollstuhlgerechten Parkplätze gemäss Ziffer 9.7.1 der Norm SIA 500.

Wohnumfeld
Zugang zum Gebäude über möglichst fugenlosen, ebenen Hartbelag; Wege mindestens 1,4 Meter breit; Steigungen maximal 6%.

Hauseingang, Eingangsbereich und Briefkästen
Glastüren kontrastreich markiert; Türschliesser mit möglichst geringem Öffnungswiderstand; vorzugsweise automatische Schiebetüre.
Eingangsbereich mit Windfang mindestens 1,6 x 1,8 Meter, bei automatischen Schiebetüren 1,4 x 1,7 Meter; bodenebene Schmutzschleuse, keine Brossen oder weichen Beläge. Mindestens bei 20% der Briefkästen Oberkante auf einer Höhe von maximal 1,1 Meter.

Treppe (Haupterschliessung)
Gerade Treppenläufe, mindestens 1,2 Meter breit mit einem Neigungswinkel von zirka 30°, Stufenhöhe maximal 17,5 cm, Auftritt mindestens 28 cm. Zwischenpodest mit einer Tiefe von mindestens 1,2 Meter bei mehr als 10 Stufen. Stufenprofil geschlossen, keine vorstehenden Kanten, Stufenkante durchgehend kontrastreich markiert. Handläufe beidseitig der Treppe. Handlaufprofil rund bis oval, Durchmesser 35 bis 45 mm. Treppenhaus vorzugsweise mit natürlicher Belichtung.

Aufzüge
Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 1,4 Meter. Für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 2,0 Meter; erlaubt den Transport von zwei Rollatornutzern hintereinander oder einer liegenden Person.
Kabine mit beidseitigem Handlauf.
Empfehlung: zwei Lifte für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen.
Distanz zu seitlichem Treppenabgang mindestens 0,6 Meter, zu gegenüberliegendem Treppenabgang mindestens 1,4 Meter.

Korridor, Gang (im allgemeinen Bereich ausserhalb der Wohnung)
Breite der allgemein zugänglichen Korridore mindestens 1,4 Meter.

Laubengang (bei Gebäuden mit Laubengang)
Wettergeschützt, Mindestbreite 1,4 Meter. Empfehlung: Laubengang verglast

Bedienelemente und Beschriftungen (Klingeltableau, Gegensprechanlage und Sicherungskasten)
Bedienelemente generell 0,8 bis 1,1 Meter über Boden. Gegensprechanlage in der Wohnung bis maximal 1,4 Meter über Boden.
 Freifläche von mindestens 0,7 Meter beidseits des Bedienelementes.

Visuelle Informationen: Mindestschriftgrösse für Beschriftungen von Briefkästen oder Klingeltableau mindestens 5 mm; serifenlose, helle Schriften auf dunklem Hintergrund; starke Helligkeitskontraste und zusätzlich auch Farbkontraste einsetzen; Gefahrenstellen (z.B. Treppen, auskragende Bauteile) und Orientierungsmerkmale (z.B. Türen, generell Böden gegenüber Wänden) kontrastreich hervorheben.

Freiflächen vor Türen
Bei allen manuell bedienten Türen innerhalb und ausserhalb der Wohnung muss seitlich neben dem Türgriff eine freie Fläche mit einer Breite x = mindestens 0,6 Meter verfügbar sein. Wenn das bei Umbauten nicht möglich ist, muss die Breite x mindestens 0,2 Meter betragen.

x = min. 0,60 m
x + y = min. 1,20 m

Die Breite x muss zusammen mit der Länge y hinter dem ganz geöffneten Türflügel in jedem Fall mindestens 1,2 Meter betragen.

Abstellbereich (Stauraum in der Wohnung)
Pro Wohnung mindestens drei Schränke mit einer Breite von 0,5 Meter oder ein Abstellraum mit einer Fläche von mindestens 2 m2 und einer Breite von 1,4 Meter; Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend.

Küche
Die zentralen Elemente in der Küche müssen in der Reihen- folge Kühlschrank, Spülbecken, Arbeitsbereich und Kochfeld in einer Reihe (Skizze) oder über Eck angeordnet werden. Abstand zwischen Spülbecken und Kochherd: 0,55 bis 0,9 Meter (1 bis 1 1⁄2 Elemente); Kochfeld und Backofen mit Drehschaltern.

Küchenkombinationen sind als Einfronten-, L- oder U-Küchen vorzusehen. Zweifrontenküchen sind nicht erlaubt.

Es ist eine kompakte Küchenform mit kurzen Arbeitswegen anzustreben. Freifläche von mindestens 1,4 x 1,7 Meter vor Spülbecken und Kochfeld, bei U-Küchen 1,4 Meter zwischen den Fronten. Der Platz von mindestens 0,8 x 0,8 Meter für eine zusätzliche Arbeitsfläche auf 0,72 bis 0,75 Meter Höhe (z.B. Esstisch) ist für das Arbeiten im Sitzen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptarbeitsflächen (Arbeitsfläche, Herd, Spülbecken) dürfen eine Höhe von maximal 0,9 Meter haben. Die Sockel müssen so ausgebildet sein, dass eine Anpassung der Höhe möglich ist.

Sanitärraum
Nettofläche mindestens 4,0 m2 und keine Raumdimension weniger als 1,8 Meter. Türe nach aussen öffnend.

Mit folgender Einrichtung ausgestattet:

Dusche:
Mindestmass 1,0 x 1,2 Meter, in einer Raumecke und nicht an derselben Wand wie die Raumtür, mit Duschvorhang und Duschgleitstange in Haltegriffqualität. Bodenebene Duschwanne mit abgerundeten Kanten (Absatz maximal 25 mm) oder Bodenausbildung im Gefälle von maximal 2% und ohne Absätze (Entwässerung mit Rinnen oder Rosten).

WC:
Ausladung mindestens 0,65 Meter, Achsabstand ab Raum- ecke 0,45 Meter. Höhe WC-Brille 0,46 Meter, Aufputz-Spülkasten, Vormauerung bei Unterputz-Variante nur bis Spül- kasten-Begrenzung (Beispiel B). Die gewählte Installationsart soll vorzugsweise eine einfache Höhenverstellbarkeit erlauben (z.B. Aufhängevorrichtung VariNeo). L-förmiger, wand- montierter Haltegriff.

Waschtisch:
Oberkante maximal 0,85 Meter ab Boden. Unterfahrbarkeit gewährleisten.

Weitere Einrichtungen:
Die begrenzenden Wände müssen so dimensioniert sein, dass eine nachträgliche stabile Montage von Klappsitzen, zusätzlichen Haltegriffen oder anderen Hilfsmitteln möglich ist.

Der Raum muss um die Wannenbreite vergrössert werden, falls zusätzlich zur Dusche eine Badewanne installiert wird.

Andere Apparateanordnungen und grössere Raumdimensionen sind möglich, wenn die vorgenannten Punkte berücksichtigt werden.

Falls die Platzierung einer Waschmaschine im Sanitärraum vorgesehen ist, ist dieser 0,5 m2 grösser zu planen.

Aufenthaltsräume, Zimmer
Für alle Aufenthaltsräume gilt, dass keine Raumdimension weniger als 3,0 Meter betragen darf. Zusätzlich zum gemein- samen Aufenthalt gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS muss ein Zimmer mit einer Nettowohnfläche von mindestens 14,0 m2 vorhanden sein.

Empfehlung: Um die Nutzungsneutralität zu gewährleisten, sollen alle Aufenthaltsräume Nettowohnflächen von mindestens 14,0 m2 aufweisen.
Mindestens eine Steckdose pro Zimmer 0,8 bis 1,1 Meter ab Boden; mindestens zwei Mehrfachsteckdosen pro Zimmer an gegenüberliegenden Wänden.

Balkon
Nettofläche mindestens 5 m2. Alle Dimensionen mindestens 1,4 Meter.

Kellerabteil, privater Abstellraum
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zu- lässig. Nettofläche mindestens 5 m2, Breite mindestens 1,4 Meter. Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend. Gangbreite vor den Kellerabteilen 1,2 Meter. Ein Abteil oder ein Raum pro Wohnung.

Waschen und Trocknen
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zulässig.
 Pro 6 Wohnungen mindestens eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Trockenraum. Die Maschinen müssen nebeneinander angeordnet werden, Türme sind unzulässig. Vor den Maschinen muss ein Platz von mindestens 1,4 x 1,4 Meter vorhanden sein. Unterkante der Einfüllöffnung 0,6 bis 0,9 Meter ab Boden.

Werden die Waschmaschinen in den Wohnungen integriert, sind die Masse zu berücksichtigen und trotzdem ein Trockenraum pro zwölf Wohnungen nötig.

Abstellraum, Abstellfläche (gemeinsam)
Abstellraum oder Abstellfläche für Strassenrollstühle und Scooter, in Nähe Hauseingang, mit den Abstellplätzen entsprechender Anzahl Steckdosen zum Aufladen der Akkus.

Idealerweise auf gleichem Geschoss wie Hauseingang. Wenn nicht auf gleichem Geschoss: mit kurzen, ebenen Verbindungswegen und Lift.

Pro 5 Wohnungen mindestens ein 1,1 Meter breiter und 1,4 Meter langer Abstellplatz. Zufahrtsbreite 1,2 Meter.

Aufenthaltsraum
Bei grösseren Projekten mit über 25 Wohnungen ist es empfehlenswert, einen Aufenthaltsraum vorzusehen. Der dazu gehörende WC-Raum muss nach SIA-Norm 500, Anhang E1 (rollstuhlgerechte Toilette) ausgeführt werden.

Bodenbeläge
Für die Rutschsicherheit gelten die Vorgaben gemäss Anforderungsliste Bodenbeläge, bfu 2012 (Tabelle als Auszug).

Schuhbereich:

Eingangsbereiche mit Schmutzschleuse, Korridore, Lifte, Treppenhäuser, Innentrep- pen, Keller, Waschküchen, Trockenräume, Küchen, gedeckte Terrassen und Balkone, Wintergärten, Sanitärräume GS 1 / R 10
Offene Laubengänge, gedeckte Rampen bis max. 6%, Einstellhallen, Garagen, ungedeckte Terrassen und Balkone GS 2 / R 11

Barfussbereich:

Badezimmer, WC GB 1 / A
Duschräume, Duschwannen GB 2 / B

Beleuchtung
Es gelten erhöhte Anforderungen gegenüber der SN/EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung).
Geforderte Beleuchtungsstärke Grundbeleuchtung (Wartungswerte, am Boden bzw. auf der Arbeitsfläche gemessen).

Aussenraumbeleuchtung, Zugangswege 50 Lux
Treppenhäuser, Wohnräume, Korridore, Keller 300 Lux
Sanitärräume, Küche 500 Lux
Lese- und Arbeitsbeleuchtung 1000 Lux


Ausführliche Informationen unter:

Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

VILLA BAUEN | MODERNE-VILLA | VILLA-GRUNDRISS | VILLA-BAU-KOSTEN | BAUEN AM HANG | BAULAND AM HANG | FLACHDACH-VILLA „IMMENSEE“

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St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone! Wir bauen gerne bei Ihnen.


SYMBIOSE ZWISCHEN HANGLAGE UND ARCHITEKTUR

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KREATIONEN EINZIGARTIGER VILLEN | RESIDENZEN

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

 

BIETERVERFAHREN FÜR KÄUFER | HAUSKAUF | BAULANDKAUF – Was genau ist ein Bieterverfahren? – HAUS BAUEN | HAUSIDEEN | TRAUMHAUS-BAUEN | GRUNDRISSE | KOSTEN / PREIS –

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In einem Bieterverfahren für Immobilien geben Interessenten Gebote ab, wieviel sie für eine Immobilie zu bezahlen bereit wären. So wird einfach und schnell Transparenz über den Marktpreis für eine Immobilie geschaffen. Bei einem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder Versteigerung mit zwingendem Verkauf an den Höchstbietenden. Im Bieterverfahren besteht für den Verkäufer keine Verkaufspflicht und es muss nicht an den Höchstbietenden verkauft werden. Auch für den Bieter sind die abgegebenen Gebote nicht bindend.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

  1. Besichtigung der Immobilie

Vor dem Start des Bieterverfahrens finden Besichtigungen der Immobilie als Gruppen- oder Einzeltermine statt. Während dieser Besichtigung können Sie sich einen Eindruck von der angebotenen Immobilie verschaffen. Haben Sie Interesse am Bieterverfahren teilzunehmen, so können Sie dies dem Verkäufer signalisieren.

  1. Zugang zum Online-Bieterverfahren

Der Verkäufer wählt nach den Besichtigungsterminen aus, welche Interessenten er zum Bieterverfahren einladen möchte. Hat der Verkäufer Sie ausgewählt, erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Bieterportal. Außerdem erfahren Sie weitere Informationen zum Startdatum und zur Laufzeit des Bieterverfahrens.

  1. Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten

Bevor Sie Ihre Gebote im Bieterverfahren abgeben, prüfen Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihrer Bank und holen Sie eine Finanzierungsbestätigung ein. So stellen Sie sicher, dass falls Ihr Gebot vom Käufer angenommen wird, dem Abschluss des Kaufvertrags nichts entgegensteht.

  1. Start des Bieterverfahrens und Gebotsabgabe

Das Bieterverfahren findet üblicherweise 1-2 Wochen nach den letzten Besichtigungsterminen statt. Der Verkäufer legt die Laufzeit des Bieterverfahrens selbst fest. Ist das Bieterverfahren gestartet, können Sie im Online-Bieterportal Ihre Gebote abgeben. Der Verkäufer entscheidet, ob die Gebote offen oder verdeckt abgegeben werden. Offen bedeutet, dass Sie die Höhe der Gebote Ihrer Mietbieter (nicht aber deren Namen) sehen können. Verdeckt heißt, dass Sie nur ihr eigenes Gebot sehen. Sie können Ihr Gebot bis zum Ablauf der Laufzeit jederzeit anpassen. Der Referenzpreis, der vom Verkäufer für die Immobilie angegeben wird ist nicht bindend – das heißt Sie können den Preis unter- bzw. überbieten.

  1. Abschluss des Bieterverfahrens

Nach Ende des Bieterverfahrens prüft der Verkäufer die erhaltenen Gebote und entscheidet zeitnah, ob und an wen er die Immobilie verkaufen möchte. Für den Verkäufer besteht kein Verkaufszwang – das heißt er kann sich auch gegen einen Verkauf aussprechen. Außerdem besteht kein Zwang, an den Bieter mit dem höchsten Gebot zu verkaufen. Auch für Sie als Bieter besteht ebenfalls kein Zwang die Immobilie zu dem von Ihnen gebotenen Preis zu kaufen. Hat der Verkäufer sich entschieden an Sie zu verkaufen, können Sie das Angebot abnehmen oder ablehnen. Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, lassen Sie den Kauf gemeinsam mit dem Verkäufer notariell beurkunden.

Was sind die Vorteile eines Bieterverfahrens für Käufer?

Der wesentliche Vorteil für Sie im Bieterverfahren ist, dass Sie selbst bestimmen können, wieviel Ihnen eine Immobilie wert ist. Im Bieterverfahren gibt es keine bestimmte Preisforderung oder einen Mindestpreis – Sie allein entscheiden über die Höhe Ihres Gebots.

Außerdem entfallen durch das Bieterverfahren langwierige Preisverhandlungen mit dem Verkäufer. Durch die Abgabe der Gebote im Online-Portal hat der Verkäufer schnell Transparenz über den erzielbaren Marktpreis und kann sich zeitnah für einen Bieter entscheiden.

Falls Sie noch Fragen zum Bieterverfahren haben, kontaktieren Sie uns unter +41 (0)43 819 06 00 / Ihr architeturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

 

VILLA LANDHAUSSTIL BAUEN | LANDHAUS-VILLA | LANDHAUS-VILLA-GRUNDRISS | LANDHAUS-VILLA-KOSTEN | TRAUMHAUS-VILLA „LUZERN“

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REPRÄSENTATIVE ELEGANZ

REPRÄSENTATIVE ELEGANZ

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Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

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REPRÄSENTATIVE ELEGANZ
REPRÄSENTATIVE ELEGANZ- Klassische Villa von architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

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EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „211“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „211“  
5.5 Zimmer | 164 M2 | AB CHF 529’000


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Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –

Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir bauen aus Leidenschaft – 

St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone! Wir bauen gerne bei Ihnen.


Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –
Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

 

MEHRFAMILIENHAUS BAUEN | MEHRFAMILIENHAUS RENDITEBERECHNUNG | MEHRFAMILIENHAUS BAUKOSTEN – BEISPIEL 6 VERMIETETE WOHNUNGEN IN ZÜRICH –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –

Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.


Eine verbesserte Darstellung der Tabelle finden Sie HIER.

1.0 MIETERTAG Einheiten NWF/m2 Miete/EH/Mt. Miete/p.a.
1.1 Wohnungen 4.5 Zimmer 3.00 125.00 2’750.00 99’000.00
1.2 Wohnungen 3.5 Zimmer 3.00 90.00 2’200.00 79’200.00
1.3 Einstellplätze 10.00 170.00 20’400.00
1.4 Bastelräume 3.00 300.00 10’800.00
1.6 TOTAL MIETERTRAG p.a. CHF 198’600.00
2.0 FINANZIERUNGSSTRUKTUR CHF %
2.1 Immobilien-Anlagewert 3’700’000.00 100.00
2.2 Investiertes EIGENKAPITAL (EK) 1’110’000.00 30.00
2.3 FREMDKAPITAL (FK) 2’590’000.00 70.00
3.0 DIREKTER AUFWAND    
3.1 Bruttomietertrag 198’600.00 100.00
3.2 Bewirtschaftungskosten *1* 9’930.00 5.00
3.3 Instandhaltungskosten *2* 0.00 645.00 0.00 0.00
3.4 Mietausfallrisiko *3* 5’958.00 3.00
4.0 UEBRIGER AUFWAND        
4.1 Hypothekarzinse *4* 2.00 51’800.00 26.08
4.2 Rückstellungen *5* 0.00 0.00
4.3 Abschreibungen *6* 2’600’000.00 80.00 32’500.00 16.36
4.4 Einkommensteuern *7* 130’912.00 35.00 45’819.20 23.07
5.0 NETTOERTRAG        
5.1 Reingewinn 52’592.80 26.48
6.0 RENDITEN
6.1 Bruttorendite 5.368
6.2 Nettorendite vom Anlagewert 52’592.80 1.421
6.3 Nettorendite vom investierten EIGENKAPITAL 52’592.80 4.738
Annahmen  / Erläuterungen:
*1* 5.00 % der jährlichen Mieterträge
*2* 25.00 CHF pro m2 Wohnfläche (bei älteren Liegenschaften) 645.00 m2
*3* 3.00 % der jährlichen Mieterträge
*4* 2.00 % bei den heutigen tiefen Zinsen
*5* bei Sanierungsbedarf der Liegenschaft
*6* Lineare Abschreibung des Gebäudes über 80.00 Jahre
Gebäudewert 2’600’000.00 CHF
*7* 35.00 % Grenzsteuersatz (berechnet auf dem Reingewinn vor Abschreibungen)
von 130’912.00 CHF