MEHRFAMILIENHAUS BAUEN „SEEMÖVE-ZÜRICH“ | RENDITEOBJEKT MIT 8 (4,5,6,7,9 ODER 10) WOHNEINHEITEN – KOSTEN / PREIS – RENDITE

mf 100_01Das „Seemöve-Zürich“ ist ein klassisch gebautes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Attikageschoss und Satteldach.

Beweggründe für den Bau eines Mehrfamilienhauses:
– Kapitalanlage, – Altersvorsorge, – generationenübergreifendes Wohnen, barriere- / hindernisfrei Wohnen | altersgerecht Bauen | behindertengerecht Umbauen, – Mieteinnahmen, – Renditen, – Stockwerkeigentum-Verkauf (Wertschöpfung), – Ausnutzung des vorhanden Baulandes, – Ersatzbau anstelle Umbau / Sanierung

Was ist vor dem Mehrfamilienhausbau zu prüfen – die Machbarkeit -:
a) Bebaubarkeit der Baulandparzelle; – Zone, – Nutzungsziffer, – Bebauungsziffer, -Grenzabstände, – Baurecht, – Ausrichtung

b) Situationsanalyse; – Wohnungsmix, – barriere- / hindernisfrei | altersgerecht | behindertengerecht Bauen / Wohnen, Minderte-Standard, – Bauweise

c) Finanzen; – Gesamt- & Baukosten, – Renditen, – Finanzierung, – Tragbarkeitsrechnung

Eine Machbarkeitsprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihrer Parzelle ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann.
Dabei entwickeln wir aufgrund Ihrer Bedürfnisse und Wünsche eine Machbarkeitsstudie.

– architekturbuero-schweiz.ch plant und baut Ihr Mehrfamilienhaus mit Kostengarantie –

Wie hoch ist die Rendite beim Bau eines Mehrfamilienhauses? Beispiel des Finanzierungsbedarfs, Eigenkapital-, Brutto- und Nettorenditeberechnung für Ihr Mehrfamilienhausprojekt.

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –

SMART HOME – SMART GEBAUT | INTELLIGENTES WOHNEN | EHOME | SMART LIVING – HAUSBAU-TECHNIK FÜR IHR TRAUMHAUS –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
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Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.


Smart Home dient als Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn- und Lebensqualität, Sicherheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.

Unter diesen Begriff fällt sowohl die Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten (zum Beispiel Lampen, Jalousien, Heizung, aber auch Herd, Kühlschrank und Waschmaschine), als auch die Vernetzung von Komponenten der Unterhaltungselektronik (etwa die zentrale Speicherung und heimweite Nutzung von Video- und Audio-Inhalten).

Von einem Smart Home spricht man insbesondere, wenn sämtliche im Haus verwendeten Leuchten, Taster und Geräte untereinander vernetzt sind, Geräte Daten speichern und eine eigene Logik abbilden können. Geräte sind teilweise auch getagged, was bedeutet, dass zu den Geräten im Smart Home Informationen zum Beispiel über Hersteller, Produktnamen und Leistung hinterlegt sind. Dabei besitzt das Smart Home eine eigene Programmierschnittstelle, die (auch) via Internet angesprochen und über erweiterbare Apps gesteuert werden kann.

Eng verwandt mit diesen Verfahren und Systemen sind solche des Smart Metering, bei denen der Schwerpunkt auf dem Messen und einer intelligenten Regulierung des Energieverbrauchs liegt.

Neben „Smart Home“ haben sich Begriffe wie Intelligentes Wohnen, „eHome“, „Smart Living“ und weitere Bezeichnungen etabliert, die sich teils nur in Bedeutungsschattierungen unterscheiden. Zudem verwenden Hersteller von Smart-Home-Anlagen und -komponenten weitere, speziell auf deren individuelles Marketing abgestimmte Begriffe.

Mehr Informationen unter +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch wir schaffen „raum zum wohnen“.

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – NEUE WOHNFORM –

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Eine wichtige Aufgabe
Eigentlich sehr erfreulich: Die Menschen werden immer älter; unsere Lebenserwartung hat sich in den letzten hundert Jahren verdoppelt. Die heutigen und künftigen „Rentner“ sind sehr viel länger aktiv und haben andere Ansprüche ans Wohnen als frühere Generationen. Gleichzeitig steigt die Zahl hochbetagter Menschen. Die meisten von ihnen möchten möglichst lange in der eigenen Wohnung oder zumindest in ihrem Quartier bleiben können.

Immobilienbesitzer tragen hier eine grosse gesellschaftliche Verantwortung. Sie sollten sich am besten heute schon Gedanken darüber, wie sie ihre Bauten so gestalten kann, dass die Bewohnerschaft auch in einigen Jahrzehnten noch bequem darin wohnen kann. Zu einer nachhaltigen Bauweise gehört auch, für alle Bewohnergruppen geeigneten Wohnraum bereitzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine hindernisfreie Bauweise, die heute auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hindernisfrei bauen
Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten ist seit Januar 2009 gültig. Anders als früher spricht man heute bewusst nicht mehr von behindertengerechtem, sondern von hindernisfreiem Bauen. Es sollen keine Sonderlösungen für behinderte Menschen angestrebt werden, sondern der gebaute Lebensraum soll allen offen stehen, seien es nun Erwachsene, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Personen, die Gepäckstücke mit sich führen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Die SIA-Norm verlangt, dass neue Wohnungen so erstellt werden, dass sie auch für Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen weitgehend „besuchsgeeignet“ sind. Gleichzeitig soll bei der Erstellung sichergestellt sein, dass nachträgliche Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse einer behinderten Person (zum Beispiele der Austausch von Badezimmereinrichtungen oder das Anbringen von Haltegriffen) mit wenig Aufwand möglich sind.

Wohnungsanpassungen
Bei Neubauten fallen die Mehrkosten für eine hindernisfreie oder anpassbare Bauweise kaum ins Gewicht. Anpassungen an bestehenden Gebäuden sind verständlicherweise teurer. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz entscheidet hier die Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen umzusetzen sind.

Gerade für ältere Menschen lassen sich aber auch bestehende Wohnungen mit zum Teil ganz einfachen Mitteln an die veränderten Bedürfnisse anpassen.

Neue Wohnformen
In nachhaltig geplanten oder entsprechend angepassten Wohnbauten können Menschen also auch mit physischen Einschränkungen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Idealerweise macht man sich aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gedanken, wie man später gerne wohnen möchte. Wenn im höheren Alter eine Notsituation eintrifft und eine Veränderung unumgänglich ist, ist es unter Umständen schwierig, in kurzer Zeit eine befriedigende Lösung zu finden. Es lohnt sich also, sich im frühen Alter mit dem Thema zu befassen, wenn man die Energie und auch die Lust hat, nochmals etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht findet man Gleichgesinnte, mit denen man gemeinsam alt werden möchte? Vielleicht möchte man sicherstellen, dass man zwar unabhängig, aber nicht einsam leben wird?

Hier eine Reihe von innovativen Wohnformen, um gut älter zu werden: Hausgemeinschaften, Alterswohngemeinschaften, begleitetes Wohnen, Pflegewohngruppen oder in die Siedlung integrierte Alterswohnungen mit Services, die zum Beispiel durch ein nahe gelegenes Alterszentrum abgedeckt werden.

Bei der Planung von neuen Alterswohnprojekten lässt man sich am besten sowohl bezüglich baulicher Voraussetzungen als auch geeigneter Wohnformen und sozialer Aspekte fachlich begleiten.

Ausführliche Informationen unter:
Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

DACHFORMEN – SATTEL- | PULT- | FLACH- | WALMDACH – VORTEILE, NACHTEILE & ARCHITEKTUR-CHARAKTER FÜRS HAUS – BAUKOSTEN | HAUS BAUEN | HAUSIDEEN | TRAUMHAUS | MODERNE VILLA | KLASSISCHES LANDHAUS

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Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
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Welches Dach passt am besten zu meinem Haus? Keine leichte Frage, denn schließlich soll Ihr Dach nicht nur Schutz bieten, sondern den Charakter Ihres Hauses unterstreichen. Doch ob Sie ein Massivhaus oder Blockbohlenhaus überdachen wollen: Neben Ihrem persönlichen Geschmack sind in Bebauungsplänen festgeschriebene Auflagen, die Konstruktion Ihres Hauses, die geplante Nutzung des Dachgeschosses und nicht zuletzt der Preis des Daches zu berücksichtigen. Immerhin kostet Sie eine einfache Dachform bis zu 15 Prozent weniger als ein aufwendigeres Dach.

Von vielen geschätzter Klassiker: das Satteldach
Das Prinzip des zeitlosen Satteldachs ist simpel: zwei geneigte Dachflächen, die am First aufeinandertreffen. Dennoch bietet Ihnen ein Satteldach viel Gestaltungsspielraum, weil Neigung und Traufhöhe variabel sind und Dachfenster oder Gauben eingebaut werden können. Je höher der Kniestock, desto mehr Wohnraum bietet Ihnen das Dachgeschoss.

Vorteile: hohe Stabilität, Eindeckung mit vielen Materialien möglich, kostengünstig
Nachteil: Dachschrägen verringern die Nutzfläche unterm Dach

Zeitgemäßer Minimalismus: das Pultdach
Das auf eine einzige Dachfläche mit geringer Neigung reduzierte Pultdach ist inzwischen in vielen Bebauungsplänen zugelassen. Mit einem Pultdach gewinnen Sie Fassaden- als auch Nutzfläche, sodass Sie ein geräumiges Obergeschoss mit viel Lichteinfall realisieren können.

Vorteile: kostengünstig, großzügige und helle Wohnräume im Obergeschoss
Nachteil: große Dachfläche mit geringer Neigung, daher hohe Anforderungen an Wärmeisolation und Abdichtung

Praktisch, preiswert, technisch ausgereift: das Flachdach
Sie gelten einerseits als Bekenntnis zum Wesentlichen, zur reinen Architektur. Deshalb werden sie von Architekten gern angeboten. Das war freilich nicht immer so: Nach ihrem Einzug in die Baukunst der Moderne vor gut einem halben Jahrhundert kehrte schon wenige Jahre später Ernüchterung ein. Konstruktionsfehler und Pfusch am Bau führten zu schweren Schäden an den Gebäuden und verpassten dem Flachdach ein entsprechend schlechtes Image.

Vorteile: „heute“ technisch ausgereift, begrünbar, großzügige und helle Wohnräume im Obergeschoss
Nachteil: große Dachfläche ohne Neigung, daher hohe Anforderungen an Wärmeisolation und Abdichtung

Geschützter Platz neben dem Haus: das Schleppdach
Das über eine der seitlichen Fassaden hinausreichende Schleppdach bietet Ihnen zusätzlich überdachten Raum, der vielfältig genutzt werden kann (z.B. als Carport, Stellplatz für Fahrräder oder Lagerfläche). Zur Wetterseite ausgerichtet schützt ein Schleppdach zudem Ihre Fassade.

Vorteil: Anbauten können harmonisch integriert werden.

Lichtdurchflutet im Industriedesign: das Sheddach
Früher vor allem auf Fabrikhallen zu finden, ziert das Sheddach heute auch das moderne Massivhaus. Im Grunde ist ein Sheddach die Aneinanderreihung mehrerer Pultdächer, wobei die senkrechten Flächen unter dem First der einzelnen Pultdächer meist nach Norden ausgerichtet und verglast werden.

Vorteile: stabile Dachkonstruktion, große Spannweiten realisierbar, Einfall von viel Tageslicht, blendfrei ausgeleuchtete Räume.
Nachteile: Abdichtung häufig nicht wartungsfrei, regelmäßige Dichtheitskontrollen notwendig

Traditioneller Charme: das Walmdach
Das liebenswerte Walmdach ist aufgrund der vier geneigten, meist weit hinunterreichenden Dachflächen äußerst stabil. Mit seinen Dachschrägen an den Giebelseiten bietet ein Walmdach Ihrem Haus maximalen Schutz vor extremen Witterungseinflüssen. Gauben setzen gestalterische Akzente und verschaffen Ihnen mehr Nutzfläche im Obergeschoss.

Vorteil: größtmöglicher Witterungsschutz
Nachteil: Nutzfläche im Dachgeschoss begrenzt

Im Barockstil mit geräumigem Obergeschoss: das Mansarddach
Mit seinen in unterschiedlichen Winkeln geneigten Dachflächen verspricht Ihnen das Mansarddach ein fast vollständig begehbares Dachgeschoss.

Vorteil: viel Wohnraum unter dem Mansarddach
Nachteile: geringere Stabilität als einfachere Dachformen, höhere Kosten für komplizierten Dachaufbau

Exklusiver Hingucker: das Kuppeldach
Kirchtürme, Moscheen und den Reichstag ziert ein Kuppeldach. Falls Sie mit einem Kuppeldach für Ihr Haus liebäugeln, sollten Sie daran denken, dass diese selbst tragende Dachkonstruktion recht kostspielig ist. Planung, Montage und das Anpassen des Materials für die Eindeckung sind aufwendig.

Vorteile: individuelles architektonisches Stilelement, stützenfreie Überdachung größerer Grundflächen möglich
Nachteile: oft Sondergenehmigungen erforderlich, kostenintensiv

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

HAUS KAUFEN? – HAUS BAUEN MIT GENERALUNTERNEHMER (GU-FESTPREIS)? – HAUS BAUEN (ARCHITEKTURVERTRAG) MIT ARCHITEKT? – RECHTEN, PFLICHTEN & RISIKEN –

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RECHTEN, PFLICHTEN UND RISIKEN DER BETEILIGTEN

Für die Verwirklichung des Traums einer eigenen Liegenschaft stehen verschiedene mögliche Vertragspartner zur Verfügung. Der Weg zum eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist aber auch mit nicht zu unterschätzenden Risiken gesäumt, welche vor Vertragsschluss bedacht und weitmöglichst ausgeschlossen werden sollten. Die folgende Kurzübersicht über die möglichen Vertragspartner und zumindest zwei zu erwartende Risiken – Baumängel und Bauhandwerkerpfandrecht – soll aufzeigen, dass die wichtigsten Weichen für Erfolg oder Misserfolg beim Bau- en mit dem Vertragsschluss gestellt werden.

Vertrag mit dem Architekten
Der Vertrag mit dem Architekten ist ein gemischtes Vertragsverhältnis mit auftrags- und werkvertragsrechtlichen Elementen. Auf den Gesamtvertrag mit dem Architekten, in dem alle die genannten Leistungen enthalten sind, wird je nach Leistung Werkvertrags- oder Auftragsrecht angewandt. Falls zwischen den Parteien vereinbart, kommen die SIA-Normen zur Anwendung. Diese Normen des Vereins der Schweizerischen Ingenieure und Architekten haben rein privaten Charakter und gelten deshalb nur, wenn sie vereinbart worden sind. Wurde nichts vereinbart, gelten das OR und die darin enthaltenen Regeln des Werkvertrags und des Auftrags.

Der Architekt plant die Liegenschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn individuell nach dessen Wünschen. Im Allgemeinen hat der Architekt folgende Pflichten:

Er erstellt zuerst ein Vorprojekt, indem er Skizzen und Vorschläge erarbeitet aufgrund der Wünsche der Bauherrschaft, der Überbauungsmöglichkeiten und der nanziellen Möglichkeiten des Bauherrn. Die Bauherrschaft wählt die Idee, die ihren Wünschen und Bedürfnissen am ehesten entspricht, aus. Das vom Architekten darauf zu erstellende Bauprojekt umfasst alle für das Baugesuch notwendigen Pläne, Detailstudien, den Kostenvoranschlag und einen nachgeführten Zeitplan.
Nach erteilter Baubewilligung erstellt der Architekt die Ausführungs- und Detailpläne sowie die Ausschreibungsunterlagen für die Handwerker. Verschiedene Handwerker werden angeschrieben, welche eine Offerte für die ausgeschriebenen Arbeiten erstellen sollen. Nach Erhalt der Offerten macht der Architekt einen Zusammenzug derselben und stellt die Angebote zusammen, so dass der Bauherr den Handwerker, der den Zuschlag erhalten soll, auswählen kann. Der Bauherr bestimmt, welche Baustoffe, Farben, Apparate usw. verwendet werden. Er schliesst den Vertrag mit dem Handwerker ab. Während der Ausführung überprüft der Architekt als Bauleiter die Arbeiten auf der Baustelle.

Vertrag mit dem Generalunternehmer
Der Generalunternehmer erstellt die Liegenschaft vollständig, jedoch nach den Plänen eines vom Bauherrn frei gewählten Architekten. Der Bauherr arbeitet für die Ausführung des Baus mit nur einem Vertragspartner zusammen. Der Generalunternehmer seinerseits verpflichtet diejenigen Handwerker, die er will. Mit dem Generalunternehmer wird ein Werkvertrag abgeschlossen.

Er arbeitet meistens zu einem Festpreis und einem Fixtermin.
Der Generalunternehmer ist der einzige Vertragspartner, die einzige Ansprechsperson des Bauherrn, weshalb ein Vertrauensverhältnis bestehen muss. Um die richtige Wahl zu treffen, lohnt es sich abzuklären, ob der Generalunternehmer bereits Referenzhäuser gebaut hat und ob die Eigentümer dieser Häuser zufrieden sind mit der Zusammenarbeit, dem Bauablauf und der Ausführung der Garantiearbeiten. Im Vertrag allein sind die Pflichten und Rechte der Parteien festgehalten. Was nicht vereinbart ist, kann später nicht gefordert werden. Dem Vertragsinhalt kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

Wichtig ist die detaillierte Beschreibung dessen, was der Generalunternehmer leisten muss. Dazu gehört der Baubeschrieb mit konstruktiven Details sowie Angaben über Baukonstruktionen, Einrichtungen, den Ausbaukomfort und die Qualität der Materialien und Geräte. Termine wie der Baubeginn und der Einzugstermin sind festzulegen. Dabei muss im Vertrag definiert sein, was Bezugsbereitschaft heisst. Ein Bau muss vollständig gereinigt, möblierbar und funktionstüchtig und die Zufahrtswege müssen gepflastert sein, damit von Bezugsbereitschaft gesprochen werden kann. Neben dem Werkpreis ist festzuhalten, welche Nebenleistungen nicht im Werkpreis enthalten sind. Zahlungstermine sind an den Baufortschritt zu koppeln. Sinnvoll ist, die letzte Tranche des Werkpreises als Garantierückbehalt auszugestalten, um den Generalunternehmer auch nach Vollendung des Werks noch an sich zu binden.

Vertrag mit dem Totalunternehmer
Der Totalunternehmer wird oft fälschlicherweise als Generalunternehmer bezeichnet. Entgegen dem Generalunternehmer plant der Totalunternehmer die Liegenschaft selbst. Die Anbieter von Normhäusern sind regelmässig Totalunternehmer. Der Totalunternehmer verpflichtet in der Regel selbst wiederum einen Generalunternehmer oder verschiedene Handwerker und verkauft das fertiggestellte Haus. Beim Abschluss des Kaufvertrags mit dem Totalunternehmer ist auf dieselben Dinge zu achten, wie oben bezüglich des Werkvertrags mit dem Generalunternehmer beschrieben.

Risiken des Bauherrn: Gewährleistung und Bauhandwerkerpfandrecht
Der Handwerker haftet für offene, verdeckte und absichtlich verschwiegene Mängel an Bauarbeiten, die er ausgeführt hat. Sind die SIA-Normen als geltend vereinbart worden, gilt die Garantiefrist von 2 Jahren für offene Mängel und Verjährungsfristen von 5 Jahren für verdeckte und 10 Jahren für absichtlich verschwiegene Mängel. Wird ein Mangel entdeckt, muss dem Unternehmer eine Frist angesetzt werden, innert welcher er das Werk kostenlos nachbessern muss. Ist die Nachbesserung nach Ablauf der Frist noch nicht erfolgt, kann ein anderer Unternehmer zur Behebung des Mangels beauftragt oder Minderung verlangt werden.

Sowohl im Vertrag mit den einzelnen Handwerkern, wenn mit einem Architekten gebaut wird, wie auch im Werk- oder Kaufvertrag mit dem General- oder Totalunternehmer muss auf die Vereinbarung der Gewährleistung besonderes Augenmerk gelegt werden. Gewährleistungsrechte können abgetreten oder weitergegeben werden.

Im ersten Fall vereinbart der Total- oder Generalunternehmer mit dem Käufer oder Bauherrn, dass dieser seine Gewährleistungsansprüche direkt gegen den jeweiligen Handwerker geltend machen könne. Dies hat jedoch für den Bauherrn grosse Nachteile. Vielleicht ist der entsprechende Handwerker weit weg domiziliert oder bereits im Konkurs. Deshalb muss der Bauherr darauf beharren, seine Garantieansprüche gegenüber dem Generalunternehmer zu behalten. Dieser ist sein Vertragspartner und an diesen muss er sich halten können. Zu vermeiden ist auch die Weitergabe der Handwerkergarantien an den Bauherrn. In diesem Falle kann der Bauherr zwar auf den Generalunternehmer zurückgreifen. Dieser haftet aber nur, soweit ihm der entsprechende Handwerker haftet. Mit der pauschalen Formulierung «der Generalunternehmer garantiert die Handwerkergarantien» weiss der Bauherr nicht, um welche Garantien es sich handelt und wie weit sie gehen.

Für den Bauherrn am vorteilhaftesten sind die Garantien nach der SIA-Norm 118. Der Bauherr hat damit zum einen den Vorteil, dass er offene Mängel innerhalb der zweijährigen Garantiefrist jederzeit rügen kann. Zudem muss bei Mängeln, die während der zweijährigen Garantiefrist gerügt werden, der Unternehmer beweisen, dass er das Werk vertragskonform erstellt hat und kein Mangel besteht. Die Beweislast wird dem- nach für Mängel, die während der Garantiefrist gerügt werden, gemäss den Fachkenntnissen verteilt, was für den Bauherrn natürlich ein Vorteil ist.

Bauhandwerkerpfandrecht
Sinn des Bauhandwerkerpfandrechts ist die Absicherung des Handwerkers (also des selbständig erwerbenden Bauunternehmers, Gipsers, Maurers usw.) für den Wert seiner Arbeit. Er hat Arbeit geleistet und Material geliefert, das er bei Nichtbezahlung seiner Forderung nicht wieder mitnehmen und an- derweitig verwenden kann. Deshalb kann er sich aus dem Grundstück bezahlt machen, indem er den Eigentümer auf Pfandverwertung betreibt und die Zwangsversteigerung der Liegenschaft verlangt.

Für den Käufer einer Liegenschaft, der das Haus von einem General- oder Totalunternehmer erstellen lässt, birgt das Bauhandwerkerpfandrecht die Gefahr, dass er eine Doppelzahlung leisten muss. Der Bauhandwerker kann sein Pfandrecht geltend machen, auch wenn der Eigentümer der Liegenschaft nicht sein Vertragspartner ist und demnach gar nichts dafür kann, dass der Bauhandwerker nicht bezahlt worden ist. Um eine Zwangsversteigerung der Liegenschaft zu verhindern, muss der Eigentümer den Handwerker nochmals bezahlen. Des- halb ist es sinnvoll, wenn man sich von den Unternehmern bestätigen lässt, dass sie bezahlt worden sind, bevor eine weitere Anzahlung an den Generalunternehmer geleistet wird. Ganz gefeit von der Gefahr des Bauhandwerkerpfandrechts ist der Bauherr allerdings auch dann nicht. Der Handwerker hat unter Umständen selbst einen Subunternehmer, ohne Wissen des Generalunternehmers, engagiert und diesen nicht bezahlt. So kann dem Bauherrn auch ein Pfandrecht des Subsubunternehmers des Generalunternehmers blühen. Natürlich kann sich der Käufer der Liegenschaft an den Generalunternehmer halten und von diesem Regress fordern, wenn er vom Handwerker belangt wird. Wenn der Generalunternehmer aber bis dahin nicht mehr zahlungsfähig ist, kann er auch keinen Schadenersatz leisten. Der Generalunternehmer kann in die Pflicht genommen werden, indem von ihm eine Bankgarantie verlangt wird, gemäss welcher die Bank allfällige Bauhandwerkerpfandrechte ablöst. Solche Absicherungen sind aber nur gültig, wenn sie im Werkvertrag vereinbart sind. Die Rechte, Pflichten und Risiken der Vertragsparteien, die vorliegend nur kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargelegt worden sind, ergeben sich aus dem Vertrag, den der Bauherr oder Käufer abschliesst. Die sorgfältige Auswahl des Vertragspartners und die eingehende Prüfung des abzuschliessenden Vertrags – eventuell mit Hilfe einer Fachperson – sind wichtige Voraussetzungen für einen für alle Beteiligten möglichst reibungslosen und befriedigenden Bauablauf.

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

VILLA BAUEN | MODERNE-VILLA | VILLA-GRUNDRISS | VILLA-BAU-KOSTEN | BAUEN AM HANG | BAULAND AM HANG | FLACHDACH-VILLA „IMMENSEE“

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SYMBIOSE ZWISCHEN HANGLAGE UND ARCHITEKTUR

SYMBIOSE ZWISCHEN HANGLAGE UND ARCHITEKTUR

KREATIONEN EINZIGARTIGER VILLEN | RESIDENZEN

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

 

VILLA BAUEN | STADT-VILLA | LANDHAUS-VILLA | VILLA-GRUNDRISSE | VILLA-BAU-KOSTEN – KREATIONEN EINZIGARTIGER & EXKLUSIVE VILLEN | RESIDENZEN –

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REPRÄSENTATIVE ELEGANZ
REPRÄSENTATIVE ELEGANZ- Klassische Villa von architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


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Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –
Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

 

CHECKLISTE: IST EIN FERTIGHAUS DAS RICHTIGE? – FERTIGHAUS BAUEN | FERTIGHAUS KOSTEN | FERTIGHAUS GRUNDRISSE | FERTIGHAUS SCHWEIZ –

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  1. Hausbau – die grösste Investition im Leben
    Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden und verkennen die Risiken.
  1. Information – ist ein Fertighaus das Richtige?
    Vorteile:
    – Man weiss, was man erhält
    – Musterhäuser können besichtigt werden
    – Erfahrung der Unternehmer
    – die Häuser wurden bereits mehrfach erstellt
    – Kurze Planungs- und vor allem Bauzeit
    – Diverse Angebote miteinander zu vergleichen ist einfacher möglich
    – Keine schrittweise Bauplanung
    – Auswahl der Hauskomponenten erfolgt in 1-2 Tagen
    – Wenig individuelle Beratung und Betreuung während der Bauphase (hier gibt es Ausnahmen)

Nachteile:
– Fertighäuser eignen sich nicht für jedes Bauland, z.B. an einer Hanglage
– Der Preis unterscheidet sich nicht gross von einem konventionell gebauten Haus

  1. Baupartner – sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen
    Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Hausproduzenten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten? Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.
  1. Qualität – prüfen und vergleichen
    Die Konstruktion sowie die Materialwahl am und im Gebäude haben einen grossen Einfluss auf die Qualität und Werterhaltung des Gebäudes. Es lohnt sich in jedem Fall die Konstruktionen und Materialien im Baubeschrieb genau zu analysieren. Bei den Budgetbeträgen für Kücheneinrichtungen, Sanitärapparaten sowie Wand- und Bodenbelägen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern.
  1. Nachhaltigkeit – kann längerfristig billiger sein
    Nicht alles was billig ist beim Bau ist unter Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten auch kostengünstig. So kann sich eine teuere vorgehängte Fassadenkonstruktion wegen den tieferen Unterhaltskosten oder eine Erdsondenheizung infolge der tieferen Betriebskosten durchaus rechnen. Kalkulieren Sie die effektiven Gebäudekosten nicht nur bis zur Bauabrechnung, sondern berücksichtigen Sie die Gesamtkosten des Hauses für die kommenden 15-20 Jahre.
  1. Leistungen – wie schlüsselfertig ist schlüsselfertig?
    Die Angebote der Hausanbieter unterscheiden sich massiv. Beinhalten einzelne Angebote „nur“ das Haus ab der Kellerdecke, ist bei anderen das gesamte Gebäude im schlüsselfertigen Betrag dabei, es fehlen dann aber wieder die Aushub- und Umgebungsarbeiten. Lassen Sie sich von einem Fachmann bei der Kostenzusammenstellung beraten, nicht dass am Ende das Geld für die Gartenarbeiten fehlt und Sie noch längere Zeit auf einer Baustelle wohnen müssen.

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