MEHRFAMILIENHAUS BAUEN „SEEMÖVE-ZÜRICH“ | RENDITEOBJEKT MIT 8 (4,5,6,7,9 ODER 10) WOHNEINHEITEN – KOSTEN / PREIS – RENDITE

mf 100_01Das „Seemöve-Zürich“ ist ein klassisch gebautes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Attikageschoss und Satteldach.

Beweggründe für den Bau eines Mehrfamilienhauses:
– Kapitalanlage, – Altersvorsorge, – generationenübergreifendes Wohnen, barriere- / hindernisfrei Wohnen | altersgerecht Bauen | behindertengerecht Umbauen, – Mieteinnahmen, – Renditen, – Stockwerkeigentum-Verkauf (Wertschöpfung), – Ausnutzung des vorhanden Baulandes, – Ersatzbau anstelle Umbau / Sanierung

Was ist vor dem Mehrfamilienhausbau zu prüfen – die Machbarkeit -:
a) Bebaubarkeit der Baulandparzelle; – Zone, – Nutzungsziffer, – Bebauungsziffer, -Grenzabstände, – Baurecht, – Ausrichtung

b) Situationsanalyse; – Wohnungsmix, – barriere- / hindernisfrei | altersgerecht | behindertengerecht Bauen / Wohnen, Minderte-Standard, – Bauweise

c) Finanzen; – Gesamt- & Baukosten, – Renditen, – Finanzierung, – Tragbarkeitsrechnung

Eine Machbarkeitsprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihrer Parzelle ein Mehrfamilienhaus gebaut werden kann.
Dabei entwickeln wir aufgrund Ihrer Bedürfnisse und Wünsche eine Machbarkeitsstudie.

– architekturbuero-schweiz.ch plant und baut Ihr Mehrfamilienhaus mit Kostengarantie –

Wie hoch ist die Rendite beim Bau eines Mehrfamilienhauses? Beispiel des Finanzierungsbedarfs, Eigenkapital-, Brutto- und Nettorenditeberechnung für Ihr Mehrfamilienhausprojekt.

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – PLANUNGSANFORDERUNGEN –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
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Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.


– PLANUNGSANFORDERUNGEN –

Alle Massangaben in den nachfolgenden Abschnitten sind Licht- und Fertigmasse.

Parkplatz, Einstellplatz, Garage
Empfohlen wird im Normalfall ein gedeckter Parkplatz auf drei Wohnungen. Pro zehn Wohnungen müssen ein rollstuhlgerechter Abstellplatz, jedoch mindestens zwei pro Parkierungsanlage, vorhanden sein. Die Verbindung zwischen Einstellhalle und Aufzug/Treppenhaus muss horizontal sein, Rampen sind nicht zulässig.

Mindestens ein rollstuhlgerechter, vorzugsweise gedeckter Besucher-Parkplatz in der Nähe zum Hauseingang muss für die Fahrzeuge von Personen im Rollstuhl reserviert sein. Empfehlung: gedeckte Vorfahrt zum Ein- und Aussteigen.

Gestaltung der rollstuhlgerechten Parkplätze gemäss Ziffer 9.7.1 der Norm SIA 500.

Wohnumfeld
Zugang zum Gebäude über möglichst fugenlosen, ebenen Hartbelag; Wege mindestens 1,4 Meter breit; Steigungen maximal 6%.

Hauseingang, Eingangsbereich und Briefkästen
Glastüren kontrastreich markiert; Türschliesser mit möglichst geringem Öffnungswiderstand; vorzugsweise automatische Schiebetüre.
Eingangsbereich mit Windfang mindestens 1,6 x 1,8 Meter, bei automatischen Schiebetüren 1,4 x 1,7 Meter; bodenebene Schmutzschleuse, keine Brossen oder weichen Beläge. Mindestens bei 20% der Briefkästen Oberkante auf einer Höhe von maximal 1,1 Meter.

Treppe (Haupterschliessung)
Gerade Treppenläufe, mindestens 1,2 Meter breit mit einem Neigungswinkel von zirka 30°, Stufenhöhe maximal 17,5 cm, Auftritt mindestens 28 cm. Zwischenpodest mit einer Tiefe von mindestens 1,2 Meter bei mehr als 10 Stufen. Stufenprofil geschlossen, keine vorstehenden Kanten, Stufenkante durchgehend kontrastreich markiert. Handläufe beidseitig der Treppe. Handlaufprofil rund bis oval, Durchmesser 35 bis 45 mm. Treppenhaus vorzugsweise mit natürlicher Belichtung.

Aufzüge
Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 1,4 Meter. Für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 2,0 Meter; erlaubt den Transport von zwei Rollatornutzern hintereinander oder einer liegenden Person.
Kabine mit beidseitigem Handlauf.
Empfehlung: zwei Lifte für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen.
Distanz zu seitlichem Treppenabgang mindestens 0,6 Meter, zu gegenüberliegendem Treppenabgang mindestens 1,4 Meter.

Korridor, Gang (im allgemeinen Bereich ausserhalb der Wohnung)
Breite der allgemein zugänglichen Korridore mindestens 1,4 Meter.

Laubengang (bei Gebäuden mit Laubengang)
Wettergeschützt, Mindestbreite 1,4 Meter. Empfehlung: Laubengang verglast

Bedienelemente und Beschriftungen (Klingeltableau, Gegensprechanlage und Sicherungskasten)
Bedienelemente generell 0,8 bis 1,1 Meter über Boden. Gegensprechanlage in der Wohnung bis maximal 1,4 Meter über Boden.
 Freifläche von mindestens 0,7 Meter beidseits des Bedienelementes.

Visuelle Informationen: Mindestschriftgrösse für Beschriftungen von Briefkästen oder Klingeltableau mindestens 5 mm; serifenlose, helle Schriften auf dunklem Hintergrund; starke Helligkeitskontraste und zusätzlich auch Farbkontraste einsetzen; Gefahrenstellen (z.B. Treppen, auskragende Bauteile) und Orientierungsmerkmale (z.B. Türen, generell Böden gegenüber Wänden) kontrastreich hervorheben.

Freiflächen vor Türen
Bei allen manuell bedienten Türen innerhalb und ausserhalb der Wohnung muss seitlich neben dem Türgriff eine freie Fläche mit einer Breite x = mindestens 0,6 Meter verfügbar sein. Wenn das bei Umbauten nicht möglich ist, muss die Breite x mindestens 0,2 Meter betragen.

x = min. 0,60 m
x + y = min. 1,20 m

Die Breite x muss zusammen mit der Länge y hinter dem ganz geöffneten Türflügel in jedem Fall mindestens 1,2 Meter betragen.

Abstellbereich (Stauraum in der Wohnung)
Pro Wohnung mindestens drei Schränke mit einer Breite von 0,5 Meter oder ein Abstellraum mit einer Fläche von mindestens 2 m2 und einer Breite von 1,4 Meter; Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend.

Küche
Die zentralen Elemente in der Küche müssen in der Reihen- folge Kühlschrank, Spülbecken, Arbeitsbereich und Kochfeld in einer Reihe (Skizze) oder über Eck angeordnet werden. Abstand zwischen Spülbecken und Kochherd: 0,55 bis 0,9 Meter (1 bis 1 1⁄2 Elemente); Kochfeld und Backofen mit Drehschaltern.

Küchenkombinationen sind als Einfronten-, L- oder U-Küchen vorzusehen. Zweifrontenküchen sind nicht erlaubt.

Es ist eine kompakte Küchenform mit kurzen Arbeitswegen anzustreben. Freifläche von mindestens 1,4 x 1,7 Meter vor Spülbecken und Kochfeld, bei U-Küchen 1,4 Meter zwischen den Fronten. Der Platz von mindestens 0,8 x 0,8 Meter für eine zusätzliche Arbeitsfläche auf 0,72 bis 0,75 Meter Höhe (z.B. Esstisch) ist für das Arbeiten im Sitzen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptarbeitsflächen (Arbeitsfläche, Herd, Spülbecken) dürfen eine Höhe von maximal 0,9 Meter haben. Die Sockel müssen so ausgebildet sein, dass eine Anpassung der Höhe möglich ist.

Sanitärraum
Nettofläche mindestens 4,0 m2 und keine Raumdimension weniger als 1,8 Meter. Türe nach aussen öffnend.

Mit folgender Einrichtung ausgestattet:

Dusche:
Mindestmass 1,0 x 1,2 Meter, in einer Raumecke und nicht an derselben Wand wie die Raumtür, mit Duschvorhang und Duschgleitstange in Haltegriffqualität. Bodenebene Duschwanne mit abgerundeten Kanten (Absatz maximal 25 mm) oder Bodenausbildung im Gefälle von maximal 2% und ohne Absätze (Entwässerung mit Rinnen oder Rosten).

WC:
Ausladung mindestens 0,65 Meter, Achsabstand ab Raum- ecke 0,45 Meter. Höhe WC-Brille 0,46 Meter, Aufputz-Spülkasten, Vormauerung bei Unterputz-Variante nur bis Spül- kasten-Begrenzung (Beispiel B). Die gewählte Installationsart soll vorzugsweise eine einfache Höhenverstellbarkeit erlauben (z.B. Aufhängevorrichtung VariNeo). L-förmiger, wand- montierter Haltegriff.

Waschtisch:
Oberkante maximal 0,85 Meter ab Boden. Unterfahrbarkeit gewährleisten.

Weitere Einrichtungen:
Die begrenzenden Wände müssen so dimensioniert sein, dass eine nachträgliche stabile Montage von Klappsitzen, zusätzlichen Haltegriffen oder anderen Hilfsmitteln möglich ist.

Der Raum muss um die Wannenbreite vergrössert werden, falls zusätzlich zur Dusche eine Badewanne installiert wird.

Andere Apparateanordnungen und grössere Raumdimensionen sind möglich, wenn die vorgenannten Punkte berücksichtigt werden.

Falls die Platzierung einer Waschmaschine im Sanitärraum vorgesehen ist, ist dieser 0,5 m2 grösser zu planen.

Aufenthaltsräume, Zimmer
Für alle Aufenthaltsräume gilt, dass keine Raumdimension weniger als 3,0 Meter betragen darf. Zusätzlich zum gemein- samen Aufenthalt gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS muss ein Zimmer mit einer Nettowohnfläche von mindestens 14,0 m2 vorhanden sein.

Empfehlung: Um die Nutzungsneutralität zu gewährleisten, sollen alle Aufenthaltsräume Nettowohnflächen von mindestens 14,0 m2 aufweisen.
Mindestens eine Steckdose pro Zimmer 0,8 bis 1,1 Meter ab Boden; mindestens zwei Mehrfachsteckdosen pro Zimmer an gegenüberliegenden Wänden.

Balkon
Nettofläche mindestens 5 m2. Alle Dimensionen mindestens 1,4 Meter.

Kellerabteil, privater Abstellraum
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zu- lässig. Nettofläche mindestens 5 m2, Breite mindestens 1,4 Meter. Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend. Gangbreite vor den Kellerabteilen 1,2 Meter. Ein Abteil oder ein Raum pro Wohnung.

Waschen und Trocknen
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zulässig.
 Pro 6 Wohnungen mindestens eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Trockenraum. Die Maschinen müssen nebeneinander angeordnet werden, Türme sind unzulässig. Vor den Maschinen muss ein Platz von mindestens 1,4 x 1,4 Meter vorhanden sein. Unterkante der Einfüllöffnung 0,6 bis 0,9 Meter ab Boden.

Werden die Waschmaschinen in den Wohnungen integriert, sind die Masse zu berücksichtigen und trotzdem ein Trockenraum pro zwölf Wohnungen nötig.

Abstellraum, Abstellfläche (gemeinsam)
Abstellraum oder Abstellfläche für Strassenrollstühle und Scooter, in Nähe Hauseingang, mit den Abstellplätzen entsprechender Anzahl Steckdosen zum Aufladen der Akkus.

Idealerweise auf gleichem Geschoss wie Hauseingang. Wenn nicht auf gleichem Geschoss: mit kurzen, ebenen Verbindungswegen und Lift.

Pro 5 Wohnungen mindestens ein 1,1 Meter breiter und 1,4 Meter langer Abstellplatz. Zufahrtsbreite 1,2 Meter.

Aufenthaltsraum
Bei grösseren Projekten mit über 25 Wohnungen ist es empfehlenswert, einen Aufenthaltsraum vorzusehen. Der dazu gehörende WC-Raum muss nach SIA-Norm 500, Anhang E1 (rollstuhlgerechte Toilette) ausgeführt werden.

Bodenbeläge
Für die Rutschsicherheit gelten die Vorgaben gemäss Anforderungsliste Bodenbeläge, bfu 2012 (Tabelle als Auszug).

Schuhbereich:

Eingangsbereiche mit Schmutzschleuse, Korridore, Lifte, Treppenhäuser, Innentrep- pen, Keller, Waschküchen, Trockenräume, Küchen, gedeckte Terrassen und Balkone, Wintergärten, Sanitärräume GS 1 / R 10
Offene Laubengänge, gedeckte Rampen bis max. 6%, Einstellhallen, Garagen, ungedeckte Terrassen und Balkone GS 2 / R 11

Barfussbereich:

Badezimmer, WC GB 1 / A
Duschräume, Duschwannen GB 2 / B

Beleuchtung
Es gelten erhöhte Anforderungen gegenüber der SN/EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung).
Geforderte Beleuchtungsstärke Grundbeleuchtung (Wartungswerte, am Boden bzw. auf der Arbeitsfläche gemessen).

Aussenraumbeleuchtung, Zugangswege 50 Lux
Treppenhäuser, Wohnräume, Korridore, Keller 300 Lux
Sanitärräume, Küche 500 Lux
Lese- und Arbeitsbeleuchtung 1000 Lux


Ausführliche Informationen unter:

Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – NEUE WOHNFORM –

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Eine wichtige Aufgabe
Eigentlich sehr erfreulich: Die Menschen werden immer älter; unsere Lebenserwartung hat sich in den letzten hundert Jahren verdoppelt. Die heutigen und künftigen „Rentner“ sind sehr viel länger aktiv und haben andere Ansprüche ans Wohnen als frühere Generationen. Gleichzeitig steigt die Zahl hochbetagter Menschen. Die meisten von ihnen möchten möglichst lange in der eigenen Wohnung oder zumindest in ihrem Quartier bleiben können.

Immobilienbesitzer tragen hier eine grosse gesellschaftliche Verantwortung. Sie sollten sich am besten heute schon Gedanken darüber, wie sie ihre Bauten so gestalten kann, dass die Bewohnerschaft auch in einigen Jahrzehnten noch bequem darin wohnen kann. Zu einer nachhaltigen Bauweise gehört auch, für alle Bewohnergruppen geeigneten Wohnraum bereitzustellen. Ein Aspekt dabei ist eine hindernisfreie Bauweise, die heute auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hindernisfrei bauen
Die Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten ist seit Januar 2009 gültig. Anders als früher spricht man heute bewusst nicht mehr von behindertengerechtem, sondern von hindernisfreiem Bauen. Es sollen keine Sonderlösungen für behinderte Menschen angestrebt werden, sondern der gebaute Lebensraum soll allen offen stehen, seien es nun Erwachsene, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Personen, die Gepäckstücke mit sich führen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Die SIA-Norm verlangt, dass neue Wohnungen so erstellt werden, dass sie auch für Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen weitgehend „besuchsgeeignet“ sind. Gleichzeitig soll bei der Erstellung sichergestellt sein, dass nachträgliche Anpassungen an die individuellen Bedürfnisse einer behinderten Person (zum Beispiele der Austausch von Badezimmereinrichtungen oder das Anbringen von Haltegriffen) mit wenig Aufwand möglich sind.

Wohnungsanpassungen
Bei Neubauten fallen die Mehrkosten für eine hindernisfreie oder anpassbare Bauweise kaum ins Gewicht. Anpassungen an bestehenden Gebäuden sind verständlicherweise teurer. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz entscheidet hier die Verhältnismässigkeit, welche Massnahmen umzusetzen sind.

Gerade für ältere Menschen lassen sich aber auch bestehende Wohnungen mit zum Teil ganz einfachen Mitteln an die veränderten Bedürfnisse anpassen.

Neue Wohnformen
In nachhaltig geplanten oder entsprechend angepassten Wohnbauten können Menschen also auch mit physischen Einschränkungen bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Idealerweise macht man sich aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Gedanken, wie man später gerne wohnen möchte. Wenn im höheren Alter eine Notsituation eintrifft und eine Veränderung unumgänglich ist, ist es unter Umständen schwierig, in kurzer Zeit eine befriedigende Lösung zu finden. Es lohnt sich also, sich im frühen Alter mit dem Thema zu befassen, wenn man die Energie und auch die Lust hat, nochmals etwas Neues auszuprobieren. Vielleicht findet man Gleichgesinnte, mit denen man gemeinsam alt werden möchte? Vielleicht möchte man sicherstellen, dass man zwar unabhängig, aber nicht einsam leben wird?

Hier eine Reihe von innovativen Wohnformen, um gut älter zu werden: Hausgemeinschaften, Alterswohngemeinschaften, begleitetes Wohnen, Pflegewohngruppen oder in die Siedlung integrierte Alterswohnungen mit Services, die zum Beispiel durch ein nahe gelegenes Alterszentrum abgedeckt werden.

Bei der Planung von neuen Alterswohnprojekten lässt man sich am besten sowohl bezüglich baulicher Voraussetzungen als auch geeigneter Wohnformen und sozialer Aspekte fachlich begleiten.

Ausführliche Informationen unter:
Ihr architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „211“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „211“  
5.5 Zimmer | 164 M2 | AB CHF 529’000


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Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –

Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


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Mit über 50 noch einmal neu bauen? Warum denn nicht? Das Familiendomizil ist schon zu groß geworden – oder wird es spätestens nach dem Auszug der erwachsenen Kinder. Also wagt man den Schritt und errichtet im dritten Lebensabschnitt ein Haus, das perfekt zu den neuen Bedürfnissen passt. Und das ist sogar auf zwei Weisen eine Investition in die Zukunft: Man ist gerüstet für das Leben im Alter zu Hause. Und altersgerechte Häuser sind gefragt, sie haben daher einen guten Wiederverkaufswert. Sieben Tipps zur Planung:

  1. Mitten im Leben bauen

Während Familien mit kleinen Kindern gern etwas außerhalb von Städten im Grünen leben, zieht es Ältere in belebtere Gegenden. „Eine gute Verkehrsanbindung, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur und ein angenehmes soziales Miteinander sind ihnen wichtig“, berichtet Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. „Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit verbringen sie erfahrungsgemäß zu Hause und in ihrem unmittelbaren Umfeld.“

  1. 100 Quadratmeter reichen

Weil nur noch ein bis zwei Personen im Haushalt leben, kann das neue Zuhause deutlich kleiner ausfallen als das alte. „Statt 150 oder 200 Quadratmeter reichen älteren Paaren meist 100 Quadratmeter oder sogar noch weniger“, sagt Baggenstos. Aber zu klein darf es auch wieder nicht sein, wenn es für die Familie und andere Besucher offen stehen soll. „Soll ein Gästezimmer eingeplant werden? Brauchen die Partner Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel getrennte Schlafzimmer, Hobby- oder Lesezimmer? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden“, sagt der Spezialist.

  1. Mit Einliegerwohnung bauen

Lassen es Grundriss und Budget zu, ist der Bau einer Einliegerwohnung denkbar. Die kann sehr praktisch sein. „Falls die Bewohner im höheren Lebensalter Hilfe benötigen, kann dort eine Pflegekraft wohnen“. Oder man sieht die Vermietung der Einliegerwohnung als zusätzliche Einnahmequelle zur Rente an.

  1. Auf ein Stockwerk beschränken

Auch wenn die Bauherren mit 50 plus fit sind, sollten sie die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte schon bei der Planung im Blick haben. Baggenstos Tipp: Günstig ist es, auf einer Ebene zu bauen. Dann entfällt das Treppensteigen, das im höheren Alter doch beschwerlich werden kann. Und sparen lässt sich in diesem Zusammenhang auch, wenn man auf den Keller verzichtet. Waschmaschine und Trockner sind ohnehin besser im Erdgeschoss aufgehoben, wo sie stufenlos erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist für Ältere der eingeschossige Bungalow ideal. Der kann je nach Lebenslage leicht den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Denn es sind keine tragenden Wände vorhanden, die die Gestaltung der Innenräume einschränken. Die Bewohner können sich für mehrere Zimmer, aber auch für einen offenen Grundriss entscheiden.

  1. Jede Etage mit Bad planen

Aber auch mehrgeschossige Häuser können für das Leben im höheren Alter durchaus attraktiv und angenehm sein. Vorausgesetzt, sie sind dafür vorbereitet. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Häusern mit mehreren Etagen so zu planen, dass es im Bedarfsfall möglich ist, unkompliziert in die untere Etage zu ziehen“, sagt Baggenstos. Dazu gehört, dass oben und unten jeweils ein vollwertiges Badezimmer eingebaut wird.

  1. Gerade Treppe oder Aufzug einplanen

„Die Treppen sollten möglichst gerade und schnörkellos sein“, sagt Baggenstos. „Wendeltreppen bergen Sturzgefahren.“ Außerdem lassen sich an geraden Treppen leichter Treppenlifte anbringen. Aber es gibt auch noch Alternativen dazu: Etwa Personenaufzüge, mit denen man den Weg zwischen Unter- und Obergeschoss bequem zurücklegen kann. „Sie brauchen wenig Platz und sind so gut designt, dass sie sogar zu einem Blickfang im Wohnzimmer werden“. Da sie sich fernsteuern lassen, können nicht nur Personen transportiert, sondern auch Gegenstände nach oben oder unten geschickt werden.

  1. Barrierefrei bauen

Wichtig bei der Planung eines Hauses für das Alter ist, von vornherein Gefahrenstellen auszuschließen. „Ein guter Architekt wird ein Haus für ältere Bewohner so offen und großzügig wie möglich gestalten“, sagt Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. Dazu gehören kurze Wege, wenig Ecken und Kanten. Alle Türrahmen sind so breit, dass man mit einem Rollstuhl durchfahren kann. Manche Türen können auch einfach weggelassen werden. Bad und Küche sollten ebenfalls barrierefrei sein. Das kommt nicht nur Leuten mit Handicaps zugute, sondern ist auch für alle anderen sehr praktisch: „Bodengleiche Duschen sollten zum Beispiel in jedem Haus vorhanden sein, egal ob ältere oder jüngere Menschen darin leben“, findet Baggenstos.