BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – PLANUNGSANFORDERUNGEN –

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– PLANUNGSANFORDERUNGEN –

Alle Massangaben in den nachfolgenden Abschnitten sind Licht- und Fertigmasse.

Parkplatz, Einstellplatz, Garage
Empfohlen wird im Normalfall ein gedeckter Parkplatz auf drei Wohnungen. Pro zehn Wohnungen müssen ein rollstuhlgerechter Abstellplatz, jedoch mindestens zwei pro Parkierungsanlage, vorhanden sein. Die Verbindung zwischen Einstellhalle und Aufzug/Treppenhaus muss horizontal sein, Rampen sind nicht zulässig.

Mindestens ein rollstuhlgerechter, vorzugsweise gedeckter Besucher-Parkplatz in der Nähe zum Hauseingang muss für die Fahrzeuge von Personen im Rollstuhl reserviert sein. Empfehlung: gedeckte Vorfahrt zum Ein- und Aussteigen.

Gestaltung der rollstuhlgerechten Parkplätze gemäss Ziffer 9.7.1 der Norm SIA 500.

Wohnumfeld
Zugang zum Gebäude über möglichst fugenlosen, ebenen Hartbelag; Wege mindestens 1,4 Meter breit; Steigungen maximal 6%.

Hauseingang, Eingangsbereich und Briefkästen
Glastüren kontrastreich markiert; Türschliesser mit möglichst geringem Öffnungswiderstand; vorzugsweise automatische Schiebetüre.
Eingangsbereich mit Windfang mindestens 1,6 x 1,8 Meter, bei automatischen Schiebetüren 1,4 x 1,7 Meter; bodenebene Schmutzschleuse, keine Brossen oder weichen Beläge. Mindestens bei 20% der Briefkästen Oberkante auf einer Höhe von maximal 1,1 Meter.

Treppe (Haupterschliessung)
Gerade Treppenläufe, mindestens 1,2 Meter breit mit einem Neigungswinkel von zirka 30°, Stufenhöhe maximal 17,5 cm, Auftritt mindestens 28 cm. Zwischenpodest mit einer Tiefe von mindestens 1,2 Meter bei mehr als 10 Stufen. Stufenprofil geschlossen, keine vorstehenden Kanten, Stufenkante durchgehend kontrastreich markiert. Handläufe beidseitig der Treppe. Handlaufprofil rund bis oval, Durchmesser 35 bis 45 mm. Treppenhaus vorzugsweise mit natürlicher Belichtung.

Aufzüge
Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 1,4 Meter. Für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen Mindestmass der Kabine: Breite 1,1 Meter, Tiefe 2,0 Meter; erlaubt den Transport von zwei Rollatornutzern hintereinander oder einer liegenden Person.
Kabine mit beidseitigem Handlauf.
Empfehlung: zwei Lifte für Wohnbauten ab vier Geschossen oder zwölf Wohnungen.
Distanz zu seitlichem Treppenabgang mindestens 0,6 Meter, zu gegenüberliegendem Treppenabgang mindestens 1,4 Meter.

Korridor, Gang (im allgemeinen Bereich ausserhalb der Wohnung)
Breite der allgemein zugänglichen Korridore mindestens 1,4 Meter.

Laubengang (bei Gebäuden mit Laubengang)
Wettergeschützt, Mindestbreite 1,4 Meter. Empfehlung: Laubengang verglast

Bedienelemente und Beschriftungen (Klingeltableau, Gegensprechanlage und Sicherungskasten)
Bedienelemente generell 0,8 bis 1,1 Meter über Boden. Gegensprechanlage in der Wohnung bis maximal 1,4 Meter über Boden.
 Freifläche von mindestens 0,7 Meter beidseits des Bedienelementes.

Visuelle Informationen: Mindestschriftgrösse für Beschriftungen von Briefkästen oder Klingeltableau mindestens 5 mm; serifenlose, helle Schriften auf dunklem Hintergrund; starke Helligkeitskontraste und zusätzlich auch Farbkontraste einsetzen; Gefahrenstellen (z.B. Treppen, auskragende Bauteile) und Orientierungsmerkmale (z.B. Türen, generell Böden gegenüber Wänden) kontrastreich hervorheben.

Freiflächen vor Türen
Bei allen manuell bedienten Türen innerhalb und ausserhalb der Wohnung muss seitlich neben dem Türgriff eine freie Fläche mit einer Breite x = mindestens 0,6 Meter verfügbar sein. Wenn das bei Umbauten nicht möglich ist, muss die Breite x mindestens 0,2 Meter betragen.

x = min. 0,60 m
x + y = min. 1,20 m

Die Breite x muss zusammen mit der Länge y hinter dem ganz geöffneten Türflügel in jedem Fall mindestens 1,2 Meter betragen.

Abstellbereich (Stauraum in der Wohnung)
Pro Wohnung mindestens drei Schränke mit einer Breite von 0,5 Meter oder ein Abstellraum mit einer Fläche von mindestens 2 m2 und einer Breite von 1,4 Meter; Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend.

Küche
Die zentralen Elemente in der Küche müssen in der Reihen- folge Kühlschrank, Spülbecken, Arbeitsbereich und Kochfeld in einer Reihe (Skizze) oder über Eck angeordnet werden. Abstand zwischen Spülbecken und Kochherd: 0,55 bis 0,9 Meter (1 bis 1 1⁄2 Elemente); Kochfeld und Backofen mit Drehschaltern.

Küchenkombinationen sind als Einfronten-, L- oder U-Küchen vorzusehen. Zweifrontenküchen sind nicht erlaubt.

Es ist eine kompakte Küchenform mit kurzen Arbeitswegen anzustreben. Freifläche von mindestens 1,4 x 1,7 Meter vor Spülbecken und Kochfeld, bei U-Küchen 1,4 Meter zwischen den Fronten. Der Platz von mindestens 0,8 x 0,8 Meter für eine zusätzliche Arbeitsfläche auf 0,72 bis 0,75 Meter Höhe (z.B. Esstisch) ist für das Arbeiten im Sitzen zur Verfügung zu stellen.

Die Hauptarbeitsflächen (Arbeitsfläche, Herd, Spülbecken) dürfen eine Höhe von maximal 0,9 Meter haben. Die Sockel müssen so ausgebildet sein, dass eine Anpassung der Höhe möglich ist.

Sanitärraum
Nettofläche mindestens 4,0 m2 und keine Raumdimension weniger als 1,8 Meter. Türe nach aussen öffnend.

Mit folgender Einrichtung ausgestattet:

Dusche:
Mindestmass 1,0 x 1,2 Meter, in einer Raumecke und nicht an derselben Wand wie die Raumtür, mit Duschvorhang und Duschgleitstange in Haltegriffqualität. Bodenebene Duschwanne mit abgerundeten Kanten (Absatz maximal 25 mm) oder Bodenausbildung im Gefälle von maximal 2% und ohne Absätze (Entwässerung mit Rinnen oder Rosten).

WC:
Ausladung mindestens 0,65 Meter, Achsabstand ab Raum- ecke 0,45 Meter. Höhe WC-Brille 0,46 Meter, Aufputz-Spülkasten, Vormauerung bei Unterputz-Variante nur bis Spül- kasten-Begrenzung (Beispiel B). Die gewählte Installationsart soll vorzugsweise eine einfache Höhenverstellbarkeit erlauben (z.B. Aufhängevorrichtung VariNeo). L-förmiger, wand- montierter Haltegriff.

Waschtisch:
Oberkante maximal 0,85 Meter ab Boden. Unterfahrbarkeit gewährleisten.

Weitere Einrichtungen:
Die begrenzenden Wände müssen so dimensioniert sein, dass eine nachträgliche stabile Montage von Klappsitzen, zusätzlichen Haltegriffen oder anderen Hilfsmitteln möglich ist.

Der Raum muss um die Wannenbreite vergrössert werden, falls zusätzlich zur Dusche eine Badewanne installiert wird.

Andere Apparateanordnungen und grössere Raumdimensionen sind möglich, wenn die vorgenannten Punkte berücksichtigt werden.

Falls die Platzierung einer Waschmaschine im Sanitärraum vorgesehen ist, ist dieser 0,5 m2 grösser zu planen.

Aufenthaltsräume, Zimmer
Für alle Aufenthaltsräume gilt, dass keine Raumdimension weniger als 3,0 Meter betragen darf. Zusätzlich zum gemein- samen Aufenthalt gemäss Wohnungs-Bewertungs-System WBS muss ein Zimmer mit einer Nettowohnfläche von mindestens 14,0 m2 vorhanden sein.

Empfehlung: Um die Nutzungsneutralität zu gewährleisten, sollen alle Aufenthaltsräume Nettowohnflächen von mindestens 14,0 m2 aufweisen.
Mindestens eine Steckdose pro Zimmer 0,8 bis 1,1 Meter ab Boden; mindestens zwei Mehrfachsteckdosen pro Zimmer an gegenüberliegenden Wänden.

Balkon
Nettofläche mindestens 5 m2. Alle Dimensionen mindestens 1,4 Meter.

Kellerabteil, privater Abstellraum
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zu- lässig. Nettofläche mindestens 5 m2, Breite mindestens 1,4 Meter. Türe mit einer nutzbaren Breite von mindestens 0,8 Meter, nach aussen öffnend. Gangbreite vor den Kellerabteilen 1,2 Meter. Ein Abteil oder ein Raum pro Wohnung.

Waschen und Trocknen
Zugang schwellenlos; einseitiger Absatz von 25 Millimeter zulässig.
 Pro 6 Wohnungen mindestens eine Waschmaschine, ein Tumbler und ein Trockenraum. Die Maschinen müssen nebeneinander angeordnet werden, Türme sind unzulässig. Vor den Maschinen muss ein Platz von mindestens 1,4 x 1,4 Meter vorhanden sein. Unterkante der Einfüllöffnung 0,6 bis 0,9 Meter ab Boden.

Werden die Waschmaschinen in den Wohnungen integriert, sind die Masse zu berücksichtigen und trotzdem ein Trockenraum pro zwölf Wohnungen nötig.

Abstellraum, Abstellfläche (gemeinsam)
Abstellraum oder Abstellfläche für Strassenrollstühle und Scooter, in Nähe Hauseingang, mit den Abstellplätzen entsprechender Anzahl Steckdosen zum Aufladen der Akkus.

Idealerweise auf gleichem Geschoss wie Hauseingang. Wenn nicht auf gleichem Geschoss: mit kurzen, ebenen Verbindungswegen und Lift.

Pro 5 Wohnungen mindestens ein 1,1 Meter breiter und 1,4 Meter langer Abstellplatz. Zufahrtsbreite 1,2 Meter.

Aufenthaltsraum
Bei grösseren Projekten mit über 25 Wohnungen ist es empfehlenswert, einen Aufenthaltsraum vorzusehen. Der dazu gehörende WC-Raum muss nach SIA-Norm 500, Anhang E1 (rollstuhlgerechte Toilette) ausgeführt werden.

Bodenbeläge
Für die Rutschsicherheit gelten die Vorgaben gemäss Anforderungsliste Bodenbeläge, bfu 2012 (Tabelle als Auszug).

Schuhbereich:

Eingangsbereiche mit Schmutzschleuse, Korridore, Lifte, Treppenhäuser, Innentrep- pen, Keller, Waschküchen, Trockenräume, Küchen, gedeckte Terrassen und Balkone, Wintergärten, Sanitärräume GS 1 / R 10
Offene Laubengänge, gedeckte Rampen bis max. 6%, Einstellhallen, Garagen, ungedeckte Terrassen und Balkone GS 2 / R 11

Barfussbereich:

Badezimmer, WC GB 1 / A
Duschräume, Duschwannen GB 2 / B

Beleuchtung
Es gelten erhöhte Anforderungen gegenüber der SN/EN 12464-1 (Licht und Beleuchtung).
Geforderte Beleuchtungsstärke Grundbeleuchtung (Wartungswerte, am Boden bzw. auf der Arbeitsfläche gemessen).

Aussenraumbeleuchtung, Zugangswege 50 Lux
Treppenhäuser, Wohnräume, Korridore, Keller 300 Lux
Sanitärräume, Küche 500 Lux
Lese- und Arbeitsbeleuchtung 1000 Lux


Ausführliche Informationen unter:

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Autor: architekturbuero-schweiz

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