– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt
– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft –
Wir bauen in St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone!
Wir bauen gerne bei Ihnen.
Baugarantie | |||
Gegenstand | Beispiel | Deckung | Beschränk-ungen |
Sicherheitsleistung der am Bau beteiligten Unternehmen | Gewährleistung nach Gesetz
OR 371 Abs. 2 |
Haftung während 5 Jahren | Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel |
Gewährleistung nach SIA Norm 118 Art. 181 | Haftung während
• 2 Jahren für offene Mängel und • 5 Jahre für offene Mängel |
Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel | |
Probleme / Vorteile für den Bauherrn | • Baumangel
• Unternehmer weigert sich, nachzubessern • Unternehmer ist nicht nach-besserungsfähig, gelangt in den Konkurs etc. |
• Bei Vorliegen eines Werk-mangels kann der Bauherr direkt an den Versicherer gelangen
• Expertise zu Lasten des Versicherers • Sicherheit für eine vertrags-gemässe, fachkundige und fristgerechte Nachbesserung |