VILLA LANDHAUSSTIL BAUEN | LANDHAUS-VILLA | LANDHAUS-VILLA-GRUNDRISS | LANDHAUS-VILLA-KOSTEN | TRAUMHAUS-VILLA „LUZERN“

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
– wir schaffen raum zum wohnen –
Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
– Wir Bauen aus Leidenschaft – 

St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone! Wir bauen gerne bei Ihnen.


REPRÄSENTATIVE ELEGANZ

REPRÄSENTATIVE ELEGANZ

KREATIONEN EINZIGARTIGER VILLEN | RESIDENZEN

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

St. Gallen, Thurgau, Zürich, Bern, Basel, Aarau, Glarus, Schwyz, Zug, Luzern, Appenzell und viele weitere Schweizer Kantone! Wir bauen gerne bei Ihnen.

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
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Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
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VILLA BAUEN | STADT-VILLA | LANDHAUS-VILLA | VILLA-GRUNDRISSE | VILLA-BAU-KOSTEN – KREATIONEN EINZIGARTIGER & EXKLUSIVE VILLEN | RESIDENZEN –

– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
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Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt

– barriere- & hindernisfreies, alters- & behindertengerecht Wohnen | altersgerecht bauen | Haus-Grundrisse 50 Plus & 60 Plus
Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
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REPRÄSENTATIVE ELEGANZ
REPRÄSENTATIVE ELEGANZ- Klassische Villa von architekturbuero-schweiz.ch – wir schaffen raum zum wohnen –

Mit architekturbuero-schweiz.ch und unseren Partner erschaffen wir einzigartige Wohnwelten. Ob moderne Baukörper mir kubischen Formen und minimalistischen Konturen oder klassisch stilvolle Villa | Residenz – unsere Architektur ist geprägt von bewusst gesetzten Highlights, raffinierten Raum- und Lichtkonzepten sowie spektakulären Aussenräumen.

Von Beginn der Planungsphase an involvierte Innen- und Landschaftsarchitekten, bringen Ihre Wissen und Perspektiven mit ein, um individuelle Erlebnis- und Wohnwelten zu schaffen, und begleiten jedes Projekt bis zur Schlüsselübergabe an die Eigentümer.

Eine erfahrene Bauleitung durch ausgewiesene und kompetente Fachleute runden das umfassende Angebot der architekturbuero-schweiz.ch ab.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „211“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „211“  
5.5 Zimmer | 164 M2 | AB CHF 529’000


– individuelle Architektur modern oder klassisch bei architekturbuero-schweiz.ch
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Hausbau – Partner auch mit Festpreis (Kosten) – Garantie
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Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –

Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

Unsere Fülle an Referenzen und Erfahrung seit 2003 sind die Basis für Ihr Vertrauen.

EINFAMILIENHAUS-NEUBAU | TRAUMHAUS BAUEN | HAUS-GRUNDRISSE-KOSTEN | FESTPREIS-GARANTIE | HAUSIDEE „210“ BAUEN

EINFAMILIENHAUS „210“
6.5 Zimmer | 225 m2 | AB CHF 537’000


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Einfamilienhaus | Traumhaus | Landhaus im Landhausstil | Villa | Stadt-Villa | Landhaus-Villa | Hausideen |
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Ausgereifte Planung, optimierte Grundrisse, erfahrene Bauprozesse – unsere Systemhäuser sind bereits bewährte, realisierte und durchdachte Hausideen. Ihr Profit ist, unsere langjährige Erfahrung im Hausbau. Dadurch ersparen Sie sich Planungsaufwand, Zeit und Kosten. – Portotypen oder Basisideen Ihres individuellen Architekturhauses –
Unsere Architekten nehmen Rücksicht auf Ihre Wünsche und Anforderungen. Gemeinsam mit unseren Bauherrschaften planen wir Ihr individuelles Haus, angepasst an Ihre Parzelle. Zudem erhalten Sie bei architekturbuero-schweiz.ch eine Vielzahl an Baustilen – vom klassischen Landhaus bis kubischen Bauhaus.

Als Generalunternehmen erhalten Bauherrschaften bei architekturbuero-schweiz.ch sämtliche Leistungen von der Erstbesprechung bzw. Landbeurteilung bis zum schlüsselfertigen Haus aus einer kompetenter Hand. Ausgesuchte regionale Handwerker errichten in Massivbauweise oder im Holzelementbau von unserem Holzpartner alle unsere Häuser.

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SIA-NORM 116 ODER 416 „KUBISCHE BERECHNUNG“ – KOSTENGENAUIGKEIT VON KOSTENSCHÄTZUNG & KOSTENVORANSCHLAG NACH SIA-NORM 102 –

Markus Baggenstos
Geschäftsführer der architekturbuero-schweiz.ch

Verschiedene Berechnungsarten von Vereinigungen sowie die ausführliche SIA- Norm 416 machen es für Bau- oder Immobilienlaien nicht einfach, die Übersicht zu bewahren. Unterteilt werden die Flächenberechnungen in der SIA-Norm 416 in die drei Hauptgruppen: Grundstücksfläche, Geschossfläche und Aussengeschossfläche.

Geschossfläche …..

Die Geschossfläche (GF) inklusive der Aussenwandkonstruktionen stellt zum Beispiel die Bezugsgrösse für den Zürcher Wohnbaukostenindex dar. Weitere unterschiedliche Zusammensetzungen der drei Hauptgruppen ermöglichen, Bezugsgrössen verschiedener Bauobjekte miteinander zu vergleichen.

und Wohnfläche

Die Wohnfläche (WF) definiert die Fläche innerhalb der Aussen- mauern inklusive Bad/WC sowie der Innenwände und gilt als Grund- lage für die Mietpreisberechnung und basiert auf einer Definition der Vereinigung der Zürcher Immobilienunternehmen VZI. Die Wohnfläche findet verbreitet Anwendung in Immobilieninseraten.

Kubikmeterpreis: Grundlagen

Als Berechnungsgrundlage gilt seit dem Jahre 2003 die SIA-Norm 416. Gegenüber ihrem Vorgänger der Norm SIA 116 aus dem Jahre 1952, werden in der SIA-Norm 416 keine umständlichen Zuschläge für zum Beispiel Dächer und Dachaufbauten kalkuliert. Das effektive Gebäudevolumen wird berechnet und mit dem Kennwert des Kubikmeterpreises, der die reinen Baukosten ohne Umgebung und Nebenkosten wiedergibt, multipliziert. Die einfache Anwendung soll die Verständlichkeit für Nichtbaufachleute erhöhen.

Wenig Erfahrungswerte

Viele Architekten und Bankfachleute verfügen aber über keine ausreichenden Erfahrungs- und Kennwerte für die Kubikmeterpreise nach der neuen Norm SIA-Norm 416 ohne Zuschläge und verwenden noch ihre Kennzahlen nach der alten SIA-Norm 116, die eigentlich nicht mehr in Kraft ist. Aus diesem Grunde sind die Preisangaben für Kubikmeterpreise nicht immer vorbehaltlos vergleichbar, haben sie nicht die gleiche Berechnungsgrundlage.

Kubikmeterpreis: Anwendung

Kubikmeterpreise werden für die Berechnung von Grobkostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 20 bis 25 Prozent in der Vorprojektphase eingesetzt, um die Machbarkeit des Bauvorhabens in einer frühen Phase zu prüfen. In der Projektphase werden Kostenschätzungen mit einer Genauigkeit von 15 bis 20 Prozent berechnet, welche oftmals die Kostengundlage bei der Baueingabe bildet. Der Kubikmeterpreis, der vom Zürcher Index der Wohnbaupreise jeweils für ein Musterhaus berechnet wird, betrug für das Jahr 2007 Fr. 618.-.

Kennzahlen und Richtwerte

Preiskalkulationen basierend auf Kubikmeter- und Flächenangaben und Richtpreisen pro Einheit ergeben unter Berücksichtigung ihrer Kostenungenauigkeit Richtwerte während der Planungsphase.

Die Kostenrichtwerte verändern sich nicht nur bei unterschiedlichen Gebäudekonstruktionen oder Wohnstandards, sondern hängen auch von der Grösse der einzelnen Bauvorhaben ab.

Die Richtpreise sind daher mit der notwendigen Vorsicht einzusetzen und zu vergleichen. In der SIA-Norm 102 der Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten ist geregelt, dass die Baueingabe auf Basis einer Kostenschätzung wie zum Beispiel auf Basis einer kubischen Berechnung gemäss SIA-Norm 416 erfolgen kann. Die Kostengenauigkeit dafür beträgt +/- 20 Prozent.

Zeitraum sinnvoll nützen

Der Zeitraum während des Bewilligungsverfahrens soll dann für die Erarbeitung einer präziseren Kostengenauigkeit, dem Kostenvoranschlag mit einer Toleranz von +/- 10% genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Baueingabe sind somit die Baukosten ziemlich ungenau bestimmt, zu ungenau für viele Bauherren.

Kosten genau definieren

Lässt die Finanzierung nur ein kleineres Gebäude zu, oder besteht der Spielraum für eine Erweiterung oder einen erhöhten Ausbaustandard?

Es empfiehlt sich, die Kosten vor der Baueingabe mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 Prozent zu bestimmen, damit die Bauherrschaft vor der Baueingabe die Kosten kennt und nicht mit einer Baubewilligung dasteht, die nicht finanziell vollumfänglich tragbar ist.

Weitere Informationen rund ums Renovieren und Bauen finden Sie auf diesem Blog oder unter www.architekturbuero-schweiz.ch.

INNENARCHITEKTUR | VERGOLDUNG | KUNSTBILDER | INNENAUSSTATTUNG | DEKORIERUNG | KUNST | VILLA-BAUEN

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INNENARCHITEKTUR-ARBEITEN von architekturbuero-schweiz.ch bzw. unserer PROFESSORIN für BILDENDE KUNST

 Gesamtkonzept der Innengestaltung

  • Vergoldung mit Echt Gold
  • Dekorative & Illusion Bemalung von Decken, Wänden & Böden
  • Innenausstattung & Dekorierung
  • Kunstbilder auf Kundenwunsch
  • Perfekte Farbgestaltung & Farbpsychologie von unseren Fachplaner / Künstlern.
  • v.m. 

Diese Architekturleistung können wir auch im Ausland anbieten.

INNENARCHITEKTUR-ARBEITEN unserer Professorin der bildenden Kunst "Villa"
INNENARCHITEKTUR-ARBEITEN unserer Professorin der bildenden Kunst „Villa – Schloss“

Mehr Informationen unter +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch wir schaffen „raum zum wohnen“.

MEHRFAMILIENHAUS BAUEN | MEHRFAMILIENHAUS RENDITEBERECHNUNG | MEHRFAMILIENHAUS BAUKOSTEN – BEISPIEL 6 VERMIETETE WOHNUNGEN IN ZÜRICH –

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Eine verbesserte Darstellung der Tabelle finden Sie HIER.

1.0 MIETERTAG Einheiten NWF/m2 Miete/EH/Mt. Miete/p.a.
1.1 Wohnungen 4.5 Zimmer 3.00 125.00 2’750.00 99’000.00
1.2 Wohnungen 3.5 Zimmer 3.00 90.00 2’200.00 79’200.00
1.3 Einstellplätze 10.00 170.00 20’400.00
1.4 Bastelräume 3.00 300.00 10’800.00
1.6 TOTAL MIETERTRAG p.a. CHF 198’600.00
2.0 FINANZIERUNGSSTRUKTUR CHF %
2.1 Immobilien-Anlagewert 3’700’000.00 100.00
2.2 Investiertes EIGENKAPITAL (EK) 1’110’000.00 30.00
2.3 FREMDKAPITAL (FK) 2’590’000.00 70.00
3.0 DIREKTER AUFWAND    
3.1 Bruttomietertrag 198’600.00 100.00
3.2 Bewirtschaftungskosten *1* 9’930.00 5.00
3.3 Instandhaltungskosten *2* 0.00 645.00 0.00 0.00
3.4 Mietausfallrisiko *3* 5’958.00 3.00
4.0 UEBRIGER AUFWAND        
4.1 Hypothekarzinse *4* 2.00 51’800.00 26.08
4.2 Rückstellungen *5* 0.00 0.00
4.3 Abschreibungen *6* 2’600’000.00 80.00 32’500.00 16.36
4.4 Einkommensteuern *7* 130’912.00 35.00 45’819.20 23.07
5.0 NETTOERTRAG        
5.1 Reingewinn 52’592.80 26.48
6.0 RENDITEN
6.1 Bruttorendite 5.368
6.2 Nettorendite vom Anlagewert 52’592.80 1.421
6.3 Nettorendite vom investierten EIGENKAPITAL 52’592.80 4.738
Annahmen  / Erläuterungen:
*1* 5.00 % der jährlichen Mieterträge
*2* 25.00 CHF pro m2 Wohnfläche (bei älteren Liegenschaften) 645.00 m2
*3* 3.00 % der jährlichen Mieterträge
*4* 2.00 % bei den heutigen tiefen Zinsen
*5* bei Sanierungsbedarf der Liegenschaft
*6* Lineare Abschreibung des Gebäudes über 80.00 Jahre
Gebäudewert 2’600’000.00 CHF
*7* 35.00 % Grenzsteuersatz (berechnet auf dem Reingewinn vor Abschreibungen)
von 130’912.00 CHF

SOLARANLAGEN & SOLARTECHNIK | HAUS NEUBAU & UMBAU | KOSTEN | FÖRDERUNG – PHOTOVOLTAIK | SOLARTHERMIE – WAS BAUHERREN WISSEN SOLLTEN –

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Es gibt zwei Arten von Solaranlagen:

Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen wandeln das Sonnenlicht in Elektrizität (Strom) um.

Solarthermie
Solarthermie-Anlagen nutzen die Wärme der Sonne zur Warmwassergewinnung.

Kosten
Der Preis einer Photovoltaik-Anlage hängt von der Grösse und der Art der Solaranlage ab. Bei kleinen Anlagen liegen die durchschnittlichen Preise inkl. MwSt. bei rund CHF 2’500.-/kW resp. ca. CHF 340.-/m2. Je grösser eine Anlage , desto günstiger der Preis pro kW resp. pro Quadratmeter.

Ausrichtung der Anlage
Früher wurden auch Photovoltaik-Anlagen ausschliesslich nach Süden ausgerichtet. Heutzutage können Photovoltaik-Anlagen dank effizienten Modulen problemlos auch auf Ost- und Westdächern gebaut werden, der Ertragsverlust im Vergleich zur Südausrichtung beträgt durchschnittlich nur noch ca 15%. Solarthermie-Anlagen sollten ausschliesslich nach Süden ausgerichtet sein.

Schatten von Bäumen, Gebäuden oder Kaminen wirken ertragsmindernd. Durch kluge Anlagenplanung können die Ertragsminderungen jedoch minimiert werden.

Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage?
Im Einfamilienhausbereich werden Solarthermie-Anlagen heute nur noch auf kleineren Flächen für die Warmwasseraufbereitung gebaut. Wenn grössere Dachflächen (ca. ab 30 m2) in West-/Süd- oder Ostrichtung zur Verfügung stehen, ist es sinnvoller, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen. Mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage kann u.a. auch Warmwasser erzeugt werden.

 Freistehende / integrierte / angebaute Anlagen
Freistehende Anlagen: Anlagen, die keine Verbindungen zu Bauten haben (z.B. Freilandanlagen). Freistehende Anlagen sind in der Schweiz eher selten anzutreffen.

Integrierte Anlagen: Anlagen die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion eine weitere Funktion (Doppelfunktion) wahrnehmen z.B. Photovoltaik-Module anstelle von Ziegeln oder als Fassadenelemente.

Angebaute Anlagen: Anlagen, die mit Bauten o.ä. verbunden sind und nur der Stromproduktion dienen. Die meisten Anlagen in der Schweiz werden als «angebaute Anlagen» gebaut.

 Staatliche Förderung KEV/ Einmalvergütung (EIV)
Der Staat fördert den Bau von Photovoltaik-Anlagen, indem er für die Einspeisung der Elektrizität aus Photovoltaik-Anlagen einen kostendeckenden Beitrag (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) bezahlt. Anlagenbesitzer, die in den Genuss der KEV kommen, erhalten während 20 Jahren eine feste Vergütung für die eingespeiste Energie.

Leider ist es so, dass nicht genügend Mittel für alle potentiellen Investoren vorhanden sind, die eine Photovoltaik-Anlage bauen möchten. So befinden sich über 33’000 Interessierte auf der KEV-Warteliste. Die Wartelisten-Teilnehmer wissen nicht, ab wann sie in den Genuss der KEV-Vergütung kommen werden.

Der Bund hat die Misere erkannt und forciert den Abbbau der Warteliste. So gib es seit 1.4.2014 die Einmalvergütung (EIV) für Anlagen bis 30 kWp und dem KEV werden mehr Mittel zur  Verfügung gestellt.

Alternativ zum KEV kann der Investor einer Anlage, die nicht grösser als 30 kWp ist (ca. 200 m2 Modulfläche) vom Bund eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten beantragen. Im Gegensatz zum KEV wird die Einmalvergütung sofort, das heisst ohne Warteliste ausbezahlt.

KEV-Vergütungssätze

Kategorie Leistungsklasse  Tarif  Inbetriebnahmedatum
Freistehend  bis 30 kWp  23.8 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  19.8  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  19.2  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  17.2  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  26.4 Rp  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  22.0  1.1.14-30.3.15
 bis 1000 kWp  21.3  1.1.14-30.3.15
 über 1000 kWp  19.1  1.1.14-30.3.15
Angebaut  bis 30 kWp  23.4 Rp  1.4.15-30.9.15
oder freistehend  bis 100 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
 bis 1000 kWp  18.8  1.4.15-30.9.15
 über 1000 kWp  18.5  1.4.15-30.9.15
Angebaut  bis 30 kWp  20.4 Rp  1.10.15-31.3.16
oder freistehend  bis 100 kWp  17.7  1.10.15-31.3.16
 bis 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 über 1000 kWp  17.6  1.10.15-31.3.16
 Integriert  bis 30 kWp  30.4  1.1.14-30.3.15
 bis 100 kWp  25.3  1.1.14-30.3.15
 Integriert  bis 30 kWp  27.4 Rp  1.4.15-30.9.15
 bis 100 kWp  21.1  1.4.15-30.9.15
 Integriert  bis 30 kWp  24.0 Rp  1.10.15-31.3.16
 bis 100 kWp  20.1  1.10.15-31.3.16

(Quelle: Energie-Verordnung 1.1.2015, Anhang 3.1.2, Angaben inkl. MwSt.)

Tarife Einmalvergütung (EIV)

Kategorie Grundbeitrag CHF Leistungsbeitrag pro kWp CHF Inbetriebnahmedatum
Angebaut 1600.- 1200.- 2012
1500.- 1000.- 2013
1400.-  850.- 1.1.14-30.3.15
1400.-  680.- 1.4.15-30.9.15
1400.-  500.- 1.10.15-31.3.16
Integriert 2200.- 1400.- 2012
2000.- 1200.- 2013
1800.- 1050.- 1.1.14-31.3.15
1800.-  830.- 1.4.15-30.9.15
1800.-  610.- 1.10.15-31.3.16

Eigenverbrauch (Nettomessung)
Produzenten dürfen die selber erzeugte Energie auch selber verbrauchen. Insbesondere mit der Einmalvergütung kann die Kombination mit Eigenverbrauch interessant sein. Der Produzent spart für jedes Kilowatt, das er selber verbrauchen kann, den vollen Strompreis ein. Zusätzlich sichert er sich gegen Preiserhöhungen ab. Das eigenverbrauchte Kilowatt bleibt immer gleich teuer.

MEHR INFORMATIONEN UNTER +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch „raum zum wohnen“

BARRIERE- & HINTERNISFREIES, ALTERS- & BEHINDERTENGERECHT WOHNEN | ALTERSGERECHT BAUEN | 50 PLUS & 60 PLUS – TIPPS FÜR EIN HAUS, IN DEM SIE ALT WERDEN KÖNNEN –

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Mit über 50 noch einmal neu bauen? Warum denn nicht? Das Familiendomizil ist schon zu groß geworden – oder wird es spätestens nach dem Auszug der erwachsenen Kinder. Also wagt man den Schritt und errichtet im dritten Lebensabschnitt ein Haus, das perfekt zu den neuen Bedürfnissen passt. Und das ist sogar auf zwei Weisen eine Investition in die Zukunft: Man ist gerüstet für das Leben im Alter zu Hause. Und altersgerechte Häuser sind gefragt, sie haben daher einen guten Wiederverkaufswert. Sieben Tipps zur Planung:

  1. Mitten im Leben bauen

Während Familien mit kleinen Kindern gern etwas außerhalb von Städten im Grünen leben, zieht es Ältere in belebtere Gegenden. „Eine gute Verkehrsanbindung, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kultur und ein angenehmes soziales Miteinander sind ihnen wichtig“, berichtet Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. „Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit verbringen sie erfahrungsgemäß zu Hause und in ihrem unmittelbaren Umfeld.“

  1. 100 Quadratmeter reichen

Weil nur noch ein bis zwei Personen im Haushalt leben, kann das neue Zuhause deutlich kleiner ausfallen als das alte. „Statt 150 oder 200 Quadratmeter reichen älteren Paaren meist 100 Quadratmeter oder sogar noch weniger“, sagt Baggenstos. Aber zu klein darf es auch wieder nicht sein, wenn es für die Familie und andere Besucher offen stehen soll. „Soll ein Gästezimmer eingeplant werden? Brauchen die Partner Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel getrennte Schlafzimmer, Hobby- oder Lesezimmer? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden“, sagt der Spezialist.

  1. Mit Einliegerwohnung bauen

Lassen es Grundriss und Budget zu, ist der Bau einer Einliegerwohnung denkbar. Die kann sehr praktisch sein. „Falls die Bewohner im höheren Lebensalter Hilfe benötigen, kann dort eine Pflegekraft wohnen“. Oder man sieht die Vermietung der Einliegerwohnung als zusätzliche Einnahmequelle zur Rente an.

  1. Auf ein Stockwerk beschränken

Auch wenn die Bauherren mit 50 plus fit sind, sollten sie die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte schon bei der Planung im Blick haben. Baggenstos Tipp: Günstig ist es, auf einer Ebene zu bauen. Dann entfällt das Treppensteigen, das im höheren Alter doch beschwerlich werden kann. Und sparen lässt sich in diesem Zusammenhang auch, wenn man auf den Keller verzichtet. Waschmaschine und Trockner sind ohnehin besser im Erdgeschoss aufgehoben, wo sie stufenlos erreicht werden.

In diesem Zusammenhang ist für Ältere der eingeschossige Bungalow ideal. Der kann je nach Lebenslage leicht den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Denn es sind keine tragenden Wände vorhanden, die die Gestaltung der Innenräume einschränken. Die Bewohner können sich für mehrere Zimmer, aber auch für einen offenen Grundriss entscheiden.

  1. Jede Etage mit Bad planen

Aber auch mehrgeschossige Häuser können für das Leben im höheren Alter durchaus attraktiv und angenehm sein. Vorausgesetzt, sie sind dafür vorbereitet. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Häusern mit mehreren Etagen so zu planen, dass es im Bedarfsfall möglich ist, unkompliziert in die untere Etage zu ziehen“, sagt Baggenstos. Dazu gehört, dass oben und unten jeweils ein vollwertiges Badezimmer eingebaut wird.

  1. Gerade Treppe oder Aufzug einplanen

„Die Treppen sollten möglichst gerade und schnörkellos sein“, sagt Baggenstos. „Wendeltreppen bergen Sturzgefahren.“ Außerdem lassen sich an geraden Treppen leichter Treppenlifte anbringen. Aber es gibt auch noch Alternativen dazu: Etwa Personenaufzüge, mit denen man den Weg zwischen Unter- und Obergeschoss bequem zurücklegen kann. „Sie brauchen wenig Platz und sind so gut designt, dass sie sogar zu einem Blickfang im Wohnzimmer werden“. Da sie sich fernsteuern lassen, können nicht nur Personen transportiert, sondern auch Gegenstände nach oben oder unten geschickt werden.

  1. Barrierefrei bauen

Wichtig bei der Planung eines Hauses für das Alter ist, von vornherein Gefahrenstellen auszuschließen. „Ein guter Architekt wird ein Haus für ältere Bewohner so offen und großzügig wie möglich gestalten“, sagt Markus Baggenstos von der architekturbuero-schweiz.ch Geschäftsführer und Spezialist für Altersgerechtes-Bauen. Dazu gehören kurze Wege, wenig Ecken und Kanten. Alle Türrahmen sind so breit, dass man mit einem Rollstuhl durchfahren kann. Manche Türen können auch einfach weggelassen werden. Bad und Küche sollten ebenfalls barrierefrei sein. Das kommt nicht nur Leuten mit Handicaps zugute, sondern ist auch für alle anderen sehr praktisch: „Bodengleiche Duschen sollten zum Beispiel in jedem Haus vorhanden sein, egal ob ältere oder jüngere Menschen darin leben“, findet Baggenstos.

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  1. Hausbau – die grösste Investition im Leben
    Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden und verkennen die Risiken.
  1. Information – ist ein Fertighaus das Richtige?
    Vorteile:
    – Man weiss, was man erhält
    – Musterhäuser können besichtigt werden
    – Erfahrung der Unternehmer
    – die Häuser wurden bereits mehrfach erstellt
    – Kurze Planungs- und vor allem Bauzeit
    – Diverse Angebote miteinander zu vergleichen ist einfacher möglich
    – Keine schrittweise Bauplanung
    – Auswahl der Hauskomponenten erfolgt in 1-2 Tagen
    – Wenig individuelle Beratung und Betreuung während der Bauphase (hier gibt es Ausnahmen)

Nachteile:
– Fertighäuser eignen sich nicht für jedes Bauland, z.B. an einer Hanglage
– Der Preis unterscheidet sich nicht gross von einem konventionell gebauten Haus

  1. Baupartner – sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen
    Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Hausproduzenten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten? Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.
  1. Qualität – prüfen und vergleichen
    Die Konstruktion sowie die Materialwahl am und im Gebäude haben einen grossen Einfluss auf die Qualität und Werterhaltung des Gebäudes. Es lohnt sich in jedem Fall die Konstruktionen und Materialien im Baubeschrieb genau zu analysieren. Bei den Budgetbeträgen für Kücheneinrichtungen, Sanitärapparaten sowie Wand- und Bodenbelägen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern.
  1. Nachhaltigkeit – kann längerfristig billiger sein
    Nicht alles was billig ist beim Bau ist unter Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten auch kostengünstig. So kann sich eine teuere vorgehängte Fassadenkonstruktion wegen den tieferen Unterhaltskosten oder eine Erdsondenheizung infolge der tieferen Betriebskosten durchaus rechnen. Kalkulieren Sie die effektiven Gebäudekosten nicht nur bis zur Bauabrechnung, sondern berücksichtigen Sie die Gesamtkosten des Hauses für die kommenden 15-20 Jahre.
  1. Leistungen – wie schlüsselfertig ist schlüsselfertig?
    Die Angebote der Hausanbieter unterscheiden sich massiv. Beinhalten einzelne Angebote „nur“ das Haus ab der Kellerdecke, ist bei anderen das gesamte Gebäude im schlüsselfertigen Betrag dabei, es fehlen dann aber wieder die Aushub- und Umgebungsarbeiten. Lassen Sie sich von einem Fachmann bei der Kostenzusammenstellung beraten, nicht dass am Ende das Geld für die Gartenarbeiten fehlt und Sie noch längere Zeit auf einer Baustelle wohnen müssen.

Mehr Informationen unter +41 (0)43 819 06 00 oder info@architekturbuero-schweiz.ch wir schaffen „raum zum wohnen“.